Widerspruch gegen nicht Versetzung einlegen?
Ich lebe in Hessen und wegen eines Todesfalles in der Familie bin ich im zweiten Halbjahr schlechter geworden, sodass ich jetzt nicht mehr versetzt werde (ich habe in Mathematik 4 Punkte und in Französisch 2 Punkte). Jetzt habe ich gelesen, dass man gegen eine Nichtversetzung einen Widerspruch einlegen kann. Ich habe aber keine Ahnung, wie. Deswegen wollte ich wissen, wie so ein Widerspruch geht und wie die Chance auf einen Erfolg steht, da ich eine Mathe Klausur kurz nach dem Todesfall geschrieben habe.
Wäre es außerdem sinnvoller dann gegen die einzelne Note oder gegen die Nicht Versetzung im allgemeinen Widerspruch einzulegen?
Ps: Ich bin in der E-Phase und kann eine der Noten ausgleichen, sodass nur eine besser sein müsste.(Habe eine pädagogische Versetzung schon versucht)
Ist denn mit zwei unterpunkteten Fächern die Versetzung bereits verloren? Soweit ich weiß, passiert das erst bei drei Unterpunktungen.
Ja ist es weil es zwei Hauptfächer sind
4 Antworten
Du kannst formlos bei der Schulleitung Widerspruch gegen das Zeugnis mit der Nichtversetzung einlegen.
Du solltest aber sinnvoll begründen, warum Du dem Zeugnis widersprichst: Soll es nur gegen eine Note sein, dann musst Du nachweisen, dass diese nicht rechtmäßig zustande gekommen ist, oder möchtest Du darauf hinweisen, dass auf Deine persönlichen Hintergründe bei der Versetzung aus pädagogischen Gründen zu wenig Rücksicht genommen wurde?
Lehnt die Schulleitung den Widerspruch ab, kannst Du beim Schulamt weitermachen und dann immer noch klagen. Ob das sinnvoll ist, musst Du selbst entscheiden.
Kurze Rückfrage: was wäre denn sinnvoller oder hätte eine bessere Erfolgschance? Wäre es ein Grund das ich kurz nach dem Todesfall eine Klausur in Mathe geschrieben habe?
Trotzdem danke
Frag in der Direktion nach, das kann man generell nicht sagen.
... das entscheidet deine Direktorin. Da würde ich hingehen und fragen.
Der Widerspruch ist ein einfacher Brief, in dem Du lediglich schreiben musst, dass Du gegen die Nichtversetzung Widerspruch einlegst. Es empfiehlt sich aber, den Widerspruch zu begründen, wobei ich offen gestanden in Deinem Fall genau gar keine Chance sehe - womit auch die Erfolgsaussichten geklärt wären.