Widerspruch bei unbegründetem Ablehnungsbescheid für Studium?

McPresley  24.11.2022, 17:41

Worin bestand denn die erste Prüfungsrunde?

Nastia2014 
Fragesteller
 24.11.2022, 18:05

Vorsingen und ein Tanztraining in der Gruppe mit anderen Bewerbern zusammen. Wieso? :)

McPresley  24.11.2022, 18:14

Das ist natürlich ein sehr spezielles Fach. Scheinbar war Deine Leistung in deren Augen einfach nicht ausreichend, da kann man wenig machen. Trainieren und erneut bewerben.

Nastia2014 
Fragesteller
 24.11.2022, 18:22

Das ist mir schon klar. Das Warum würde mich allerdings sehr interessieren und könnte mir sicher auch weiterhelfen.
Dranbleiben werde ich auf jeden Fall :)

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du hast dich offensichtlich für einen gestalterischen Studiengang beworben (Design oder manchmal auch Innenarchitektur bzw. Architektur). Die dort üblichen Eignungsprüfungen sind - soweit die festgesetzten formellen Regelungen eingehalten werden - grundsätzlich nicht justiziabel. Die Frage, ob Du die nötige Eignung für einen bestimmten Studiengang besitzt, können Fachexperten beurteilen aber nicht ein Gericht. Wie sollte ein Jurist (bin selbst einer) über künstlerische Fähigkeiten urteilen? Was Du tun könntest, wäre mit dem Fachstudienberater oder der Fachschaft (Studierendenvertretung in dem Studiengang) zu sprechen um genauer abzuklären, was eigentlich von den Bewerbern/Bewerberinnen verlangt wird. Das könnte dir grundsätzlich helfen, auch wenn es dir für dieses Verfahren nichts mehr nützt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – bin Jurist

Nastia2014 
Fragesteller
 24.11.2022, 18:13

Für einen künstlerischen Studiengang, aber nicht gestalterisch, sondern aus dem Bereich der darstellenden Künste :)
Wenn ich es richtig verstehe, würdest du mir von einem Widerspruch abraten. Könnte ich aber vielleicht den Widerspruch auf die "Grundlosigkeit" der Ablehnung beziehen, um so zumindest ein Feedback von der Jury einzufordern? Oder ist das ebenfalls nicht justiziabel?
Das Witzige ist ja, dass die Prüfungskommission keine Rückmeldung zu ihrer Bewertung geben darf, weil es in der Vergangenheit schon vorgekommen sein soll, dass Prüflinge gegen Ablehnungsbescheide geklagt und Recht bekommen haben. Das heißt dann aber, dass irgendjemand Unabhängiges ihre Fähigkeiten bewertet haben muss, um zu urteilen, dass die Entscheidung der Prüfungskommission ungerechtfertigt war. Oder? Was sagst du dazu? :)

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Coriolanus  24.11.2022, 18:21
@Nastia2014

Ich bleibe skeptisch. Da aber ein Widerspruch normalerweise kaum Kosten verursachen dürfte (vor Gericht ist es dann schon ganz anders), will ich dir nicht davon abraten. Sprich´aber zuvor noch mit der Zentralen Studienberatung dieser Hochschule. Die wissen wahrscheinlich, wie die bisherigen Widersprüche oder gar Klagen ausgegangen sind.

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Kannst du machen, wird aber nicht Erfolgsversprechend sein. Insbesondere wenn das eher Persönlichkeitsprüfungen und keine (richtig/falsch) Tests sind, wird man da keine weitere Auskunft erteilen und das wird auch der Widerspruch nicht ändern