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Widerspruch bei unbegründetem Ablehnungsbescheid für Studium?

Hallo zusammen :)
Ich habe mich für ein Studium beworben, dessen Eignungsprüfungsverfahren aus insgesamt drei Prüfungsrunden besteht.
Nun habe ich nach der ersten Runde einen Ablehnungsbescheid (mit Rechtsbehelfsbelehrung) erhalten. In diesem wird keine Begründung für die Ablehnung angeführt, auch in der Prüfung selbst bekommt man kein Feedback. Ich habe direkt bei der Hochschule nachgefragt, ob ich mit jemandem aus der Prüfungskommission sprechen könnte, um den Grund für den Ablehnungsbescheid zu erfahren. Daraufhin wurde mir gesagt, dass die Prüfungskommissionen grundsätzlich keine Begründung ihrer Entscheidung angeben dürfen, um mögliche Klagen zu vermeiden.
Jetzt überlege ich, einen Widerspruch gegen den Ablehungsbescheid einzulegen. Mein Ziel wäre natürlich, die nächste(n) Prüfungsrunde(n) durchlaufen zu dürfen, oder zumindest, wenn das unter keinen Umständen möglich ist, zu erfahren, was der Grund war, warum ich nicht weitergekommen bin.
Was meint ihr - würde es sich lohnen, Widerspruch einzulegen? Ich meine, an dem Ablauf der Prüfung an sich gibt es nichts, was auf eine unfaire Behandlung oder Ähnliches hindeutet, aber ist es rechtens, Bewerber ganz ohne Begründung abzulehnen? Wenn ihr findet, dass ich probieren sollte, zu widersprechen, wie formuliere ich den Widerspruch am Besten, sodass ich damit eine Cahnce auf Erfolg haben könnte?

Liebe Grüße und danke euch schon mal im Voraus,
Nastia2014

Studium, Recht, Widerspruch, Ablehnungsbescheid
Ablehnungsbescheid! Kann mir jemand weiter Helfen?

Guten Morgen alle zusammen,

ich habe die Woche ein Schreiben von der Bundesagentur für Arbeit bekommen. Sie auf dem Bild.

Laut dem Schreiben, habe ich mich nicht im "eServices" als arbeitslos gemeldet. Als ich letzte Woche im "eServices" den Antrag für Arbeitslosengeld beantragt hatte, habe ich mich als arbeitslos gemeldet, sonst wäre es nicht weiter gegangen.

Ich meine, es gibt von 1 bis 12 Seiten, die ich nacheinander ausfüllen musste. Ich kann mich nicht mehr so gut daran erinnern, aber ich bin mir sicher, dass ich mich arbeitslos meldete. Laut dem Schreiben, hätte ich es separat machen müssen und nicht im Antrag vom Arbeitslosengeld 2.

Ich wusste nicht, dass seit diesem Jahr neue Regeln bezüglich des Arbeitslosengeldes gibt. Ich habe das auch nicht zum Ersten Mal gemacht. Ich beantragte Arbeitslosengeld 2, schon 3bis 4-mal und da hat es auch ohne Probleme geklappt. Mir ist bewusst, dass ich ein Widerspruch einlegen muss und dass innerhalb einen Monat.

Könnt Ihr mir bitte weiterhelfen. Welche Begründungen kann ich formulieren, sodass ich auch mit dem Widerspruch eine weitere Chance bekomme.

P.S. Ich möchte meine Mama nicht enttäuschen. Hab es für Sie immer gemacht und bis jetzt hat es auch jedes Mal geklappt.

Sie hat immer das Vertrauen in mir gehabt. Ich wäre euch wirklich dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Kundi123614

Bild zu Frage
ALG II, Bundesagentur für Arbeit, Widerspruch, Ablehnungsbescheid
Was tun nach mündl. Ablehnungsbescheid Polizei Berlin?

Hallo,

wie Ihr es dem Betreff entnommen habt, wurde ich nach Abschluss des Auswahlverfahrens für den mD, nachträglich abgelehnt. Ich wurde zunächst zum sogenannten "Leumundsgespräch" eingeladen.

(Da gegen mich in der Vergangenheit zwei Ermittlungsverfahren anhängig waren. Die wiederum beide gemäß Artikel 170 II. StPO eingestellt wurden.)

Ergänzung: habe auch keine Vorstrafen

Das erste Ermittlungsverfahren war eine harmlose Kleinigkeit, nichts wildes. Das zweite war ein schwerwiegender Vorwurf und hat sich auch nicht bestätigt, daher gemäß Art. 170 II. StPO eingestellt. (...)

Dort erschien ich dezent "unvorbereitet" bzw. konnte die Kommission nicht davon überzeugen, dass ich charakterlich doch geeignet bin. Als Vorwand wurde behauptet, dass meine Distanz zur vorgeworfenen Straftat fehle. Ich wollte mich auch nicht rechtfertigen, schließlich bin ich dort nicht zum Streiten hingegangen und man kann es meiner Ermittlungsakte, den ich auch gesichtet habe auch so entnehmen. Somit bestätigt sich meine Aussage in jeder Hinsicht.

Anmerkung: Die Kommission kennt mich privat garnicht, (woher denn auch?). Die haben bisher nur meine "negative Seiten" gesehen. Wieso orientieren die sich überhaupt immer nur anhand der Akte?! Ich denke nicht, dass ein krimineller sich bei der Polizei, erst recht nicht bei der Berliner Polizei bewirbt.

Wie auch immer, habt Ihr eigentlich Erfahrungen mit sowas gemacht oder könnt Ihr was empfehlen? Ich will nicht, dass mein Traum kurz vor dem Ziel platzt.

Anmerkung: Bitte NUR sachliche Kommentare! Andere Kommentare könnt Ihr mir und euch ersparen! Ich teile mein Anliegen nicht damit Ihr mich fertig macht oder euer Ego pusht.

Vielen Dank im Voraus!

LG

s19t

Berlin, Polizei, Recht, Einstellungen, Polizeirecht, verwaltungsrecht, Ablehnungsbescheid, Polizei Berlin, Polizei Auswahlverfahren
Jobcenter Mehrbedarf Zöliakie Widerspruch abgelehnt?

Hallo, ich habe folgendes Problem.

Mein 9 jähriger Sohn hat mehrere chronische Erkrankungen, weshalb es mir momentan nicht möglich ist Arbeit aufzunehmen.
Nun hat er noch Zöliakie hinzubekommen.
Ich habe erfahren, dass man aufgrund der recht teuren Kostenaufwendigen Ernährung Mehrbedarf beantragen,
kann was ich auch getan hab.
Laut Empfehlung des Deutschen Zöliakie Vereins empfehlen diese 20% vom Regelsatz was ca 83€ pro Monat wären.

https://www.hartz4hilfthartz4.de/mehrbedarf-ernaehrung/

Wir mussten zum Gesundheitsamt, welches dann innerhalb von 5 Minuten festgelegt hat, dass es 24€ pro Monat geben wird,
da mein Sohn ja nur ein Kind ist und eh nicht so viel isst.
(Er isst mit seinen neun Jahren genau so viel wie ein Erwachsener -das ist also völliger Nonsens).
Des Weiteren kostet allein ein Brot mehr als das dreifache eines normalen Weizenbrotes. Wer sich Glutenfrei ernähren muss, weiß dass die Preise unverschämt sind.

Ich habe also Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt und nun kam der Ablehnungsbescheid gegen meinen Widerspruch.

Begründung:
Der Widerspruch wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Widerspruchsführerin trägt im wesentlichen vor, dass der Mehrbedarf in Höhe von 83€ zu bewilligen ist.

Der Widerspruch ist zulässig, sachlich jedoch nicht begründet.

Insbesondere für Kinder sei diese Empfehlung nicht bindend und vollumfänglich anwendbar.
Daher hat das Gesundheitsamt den Mehrbedarf auf 24€ festgelegt.

Ist jemand in einer ähnlichen Situation?
Sind die 24€ tatsächlich angemessen, wenn man bedenkt, was es tatsächlich bedeutet Komplett auf glutenhaltige Lebensmittel verzichten zu müssen und auf die wirklich teuren Lebensmittel angewiesen zu sein?

Ich komm mir etwas veräppelt vor und möchte das nicht so stehen lassen.

Was wäre der nächste Schritt dieses Urteil anzufechten?
An wen kann / sollte ich mich wenden?

Ich hoffe auf Antworten und bedanke mich im Voraus :-)

Recht, Jobcenter, mehrbedarf, Zöliakie, Ablehnungsbescheid
Verjährung? Stadt entscheidet nach 12 Jahren über Bauantrag für Carport mit Ablehnung

Folgender Sachverhalt:

Im März 2003 wurde ein Bauantrag bei der Stadt gestellt zwecks Errichtung eines Carports (leider stand das Carport da allerdings schon). Nach mehreren Ortsbesichtigungen durch die Stadt hieß es, das Carport müsste 5 Meter nach hinten versetzt werden (dann stünde es aber genau im Vorgarten vor den Fenstern der Nachbarn, die würden sich freuen), da es laut Bauordnung zu nah an der Straße stünde (es steht aber komplett auf unserem Grundstück). Bei einer weiteren Ortsbesichtigung, unter anderem auch mit dem damaligen Bürgermeister, wurde sich darauf geeinigt, dass die Stadt sich wieder melden würde, da es sein könnte dass sich die Bauordnung ändert und das Carport erstmal stehen bleiben kann.

Seit dem haben wir nichts mehr von der Stadt gehört, 12 Jahre lang hat es niemanden gestört, niemand hat sich beschwert und es sind auch keine Unfälle geschehen (wie wohnen in einem kleinen Dorf mit wenig Durchgangsverkehr).

Gestern kam dann plötzlich und aus heiterem Himmel ein Ablehnungsbescheid gegen den Antrag aus 2003. Ist dieser Antrag nicht Verjährt, wenn sich die Stadt über 10 Jahre nicht meldet?

Außerdem liegt hier eine unmittelbare Härte vor, da unter dem Carport auch das Fahrzeug meines Schwiegervaters steht, der allerdings linksseitig eine Beinprothese hat und über 80 Jahre alt ist. Er kann nicht so weit laufen und benötigt daher das Carport um sein Auto abzustellen.

Kann mir jemand sagen, ob man sich auf die Verjährung berufen kann?

Bauantrag, Carport, Verjährung, Ablehnungsbescheid
Umschulung ohne Hartz 4

Hilfe .... Ich wohne mit meinem Sohn und meinem Freund ( nicht der Kindsvater) in einer 3 Zimmer Wohnung seit einem Jahr. Dieses Jahr habe ich mit meinem Sohn Leistung bekommen da wir ein Jahr Probe wohnen beantragt hatten das heißt das dass Einkommen meines Freundes nicht mit angerechnet wurde. Nun war im Mai das Jahr vorbei und zack wurden mir die Leistung gestrichen. Nun zu meinem Problem. Im September 2013 habe ich vom Amt einen bildungsgutschein für eine Umschulung bekommen die ich seit dem mache. Da ich nun keine Leistung mehr bekomme ( ablehnungsbescheid letzte Woche bekommen) ist auch die Umschulung futsch. Diese möchte ich aber gern zu Ende bringen und dazu muss ich beim Amt gemeldet bleiben was nicht geht da mein freund genug verdient um uns mit zu versorgen. Nun fehlen mir 500 € im Monat, mit Ablauf der wiederspruchsfrist ist mein Sohn und ich nicht mehr versichert und meine umschulung darf ich dann auch nicht weiter machen. Die gute Frau vom Amt meinte dann muss ich halt ausziehen. Gibt es denn eine Möglichkeit die Umschulung fertig zu machen und weiter Geld zu bekommen ohne Auszug? Die Umschulung geht bis Mai 2015. einen Brief haben wir auch schon geschrieben das es dem Staat ja viel mehr kosten würde wenn ich ausziehe für ein Jahr da ich alle möbel neu beantragen müsste sowie renovierungskosten usw. ( alles im Haushalt gehört ihm). Das ist denen egal und daraufhin hab ich die Ablehnung bekommen. Mittwoch hab ich Termin beim Anwalt. Wollt mich aber hier mal informieren schon. Vielen Dank.

Hartz IV, Umschulung, Ablehnungsbescheid

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