Hallo zusammen :)
Ich habe mich für ein Studium beworben, dessen Eignungsprüfungsverfahren aus insgesamt drei Prüfungsrunden besteht.
Nun habe ich nach der ersten Runde einen Ablehnungsbescheid (mit Rechtsbehelfsbelehrung) erhalten. In diesem wird keine Begründung für die Ablehnung angeführt, auch in der Prüfung selbst bekommt man kein Feedback. Ich habe direkt bei der Hochschule nachgefragt, ob ich mit jemandem aus der Prüfungskommission sprechen könnte, um den Grund für den Ablehnungsbescheid zu erfahren. Daraufhin wurde mir gesagt, dass die Prüfungskommissionen grundsätzlich keine Begründung ihrer Entscheidung angeben dürfen, um mögliche Klagen zu vermeiden.
Jetzt überlege ich, einen Widerspruch gegen den Ablehungsbescheid einzulegen. Mein Ziel wäre natürlich, die nächste(n) Prüfungsrunde(n) durchlaufen zu dürfen, oder zumindest, wenn das unter keinen Umständen möglich ist, zu erfahren, was der Grund war, warum ich nicht weitergekommen bin.
Was meint ihr - würde es sich lohnen, Widerspruch einzulegen? Ich meine, an dem Ablauf der Prüfung an sich gibt es nichts, was auf eine unfaire Behandlung oder Ähnliches hindeutet, aber ist es rechtens, Bewerber ganz ohne Begründung abzulehnen? Wenn ihr findet, dass ich probieren sollte, zu widersprechen, wie formuliere ich den Widerspruch am Besten, sodass ich damit eine Cahnce auf Erfolg haben könnte?
Liebe Grüße und danke euch schon mal im Voraus,
Nastia2014