Versäumnisurteil - Einspruch?
Hallo,
hat jemand Erfahrung oder Erfahrungen gemacht, wenn die/der Beklagte an einem Haupttermin (Zivilrecht) nicht teilnimmt, im Anschluss ein Versäumnisurteil erhält, ob und welche Chancen man mit einem Einspruch gegen dieses Versäumnisurteil hat, damit das Verfahren wieder in den „alten Stand“ gesetzt wird und ganz normal weiter geht!
bitte um Info!
danke!
4 Antworten
Der Einspruch gegen das Versäumnisurteil muss schriftlich und fristgerecht erfolgen.
Falls gute Gründe vorliegen, dann lohnt sich der Einspruch. Wenn aber ein ähnlicher Urteilsspruch zu erwarten ist, dann macht es wenig Sinn.
siehe auch hier:
Existieren gute Gründe dagegen, können Sie Einspruch einlegen. Dann wird das Verfahren neu aufgerollt, Sie können Argumente nachliefern und das Gericht von Ihrer Sichtweise überzeugen. Im Idealfall ergibt sich aus dem nachteiligen Versäumnisurteil eine positivere Entscheidung.
Mehr zu lesen:https://www.advocado.de/ratgeber/zivilprozessrecht/klage/einspruch-gegen-versaeumnisurteil.html
Ein Vergleich ist immer noch möglich, entweder vor dem Versäumnisurteil oder nach dem Einspruch. Es ist nur relevant, ob die Parteien das wollen. Das Gericht hilft meist, zu vermitteln, muss den Vergleich aber sonst nur protokollieren. Kosten sollten geklärt sein.
eine(n) Angestellte(n) oder eine(n) Selbständige(n)
Das ist uninteressant. Da sind ALLE gleich.
Strafmildernd wirkt sich grundsätzlich ein Geständnis aus. Außerdem wird dann auch die Mitarbeit des Angeklagten zur Aufklärung mit gerechnet.
Hinzu kommt noch ob der Angeklagte bereits einschlägig vorbestraft ist.
Es gibt dann eine 2 Wochenfrist für einen Einspruch.
Ah ok ...
dann noch etwas: Termin zur Hauptverhandlung zivilsache ... wurde bereits vom Anwalt kurzfristig eine Terminverschiebung beim Gericht angefragt... diese leider abgelehnt !
Beklagte möchte aber kein säumnisurteil abwarten/erhalten... kann man hier (sofern fachärztliches Attest vorliegt) zusätzlich oder trotzdem versuchen, den Termin zu verschieben, obwohl es beim Anwalt nicht geklappt hat ?
Verschieben kann nur der Anwalt. Aber wenn es bereits ein Versäumnisurteil gibt, wird es nur dann genehmigt, wenn triftige Gründe vorliegen.
Wenn somit innerhalb der 2 Wochenfrist ein Einspruch eingelegt wird, wird ein neuer Ternin festgesetzt, wo dann auch der Beklagte erscheinen sollte, denn ansonsten wird das alte Urteil aufrecht erhalten und dann war es das.
Das Gericht läßt sich ungern verars.... !
Der Beklagte hatte ja bereits die Möglichkeit bei der Hauptverhandlung seine Gründe reichlich dar zu legen. Wenn er dann nicht erscheint, muss er halt auch mit allen Konsequenzen leben, die durch sein verhalten entstanden sind.
es gibt noch kein säumnisurteil, daher die Frage ... Termin ist aber sehr bald und daher ob man es (auch über den Anwalt hinweg, da dessen Terminverschiebung abgelehnt wurde) trotzdem mit einer terminverschiebung aufgrund vorliegendem fachärztliches Attest versuchen sollte ...
Ok verstehe ...
beim Anwalt abgelehnt wegen akteneinsicht etc. ok ...
aber die Beklagte hat ein fachärztliches Attest, insbesondere verhandlungsunfähigkeit - somit eine Beteiligung unzumutbar ... wenn sie dies jetzt noch einreicht und um Verschiebung bittet, wird das dann nicht doch noch anerkannt und setzt die bisherige Ablehnung außer Kraft, da es sich ja um eine andere Art Anfrage der Verschiebung handelt ?
Wenn die Beklagte ein ärztliches Attest einreicht, das eine Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt, kann es durchaus sein, das der Termin dann verschoben wird, wenn das Gericht der Auffassung ist, das die Beklagte anwesend sein muss.
Aber das sieht schon ganz nach Gefälligkeitsgutachten aus.
Nein ist es nicht ... ein (Gutachten) fachärztliches Attest wurde auch schon mal im august an das Gericht als Beweis versandt und bei dem letzten (kürzlich) Arztbesuch eben keine Besserung festgestellt und erneut die schwerwiegende Erkrankung diagnostiziert... !
Dann geb ich das mal so weiter und sie soll es versuchen ... !
vielen herzlichen dank für Ihre Zeit !
Grüsse
Hallo nochmal Deepdiver... ;) ... doch noch eine andere allgemeine Frage, da Du ja Schöffe am Amtsgericht bist:
... was sehen Richter/Schöffen, bei er Urteilsfällung (je nach Fall) als Job (ggfs. Strafmildernd bzgl. diversen Gründen) lieber bzw. als bevorzugt für die Urteilsverkündung bzw. als Strafmaß würdigender an ...
eine(n) Angestellte(n) oder eine(n) Selbständige(n)?
würd mich über eine Rückmeldung freuen !
eine(n) Angestellte(n) oder eine(n) Selbständige(n)
Das ist uninteressant. Da sind ALLE gleich.
Strafmildernd wirkt sich grundsätzlich ein Geständnis aus. Außerdem wird dann auch die Mitarbeit des Angeklagten zur Aufklärung mit gerechnet.
Hinzu kommt noch ob der Angeklagte bereits einschlägig vorbestraft ist.
Es ist völlig unproblematisch, nach dem ersten Versäumnisurteil Einspruch einzulegen (2 Wochen Frist) und dann ganz normal weiter zu machen. Ist eine beliebte Verzögerungstaktik. Wichtig ist, zum zweiten Termin auf jeden Fall zu erscheinen, sonst ergeht ein 2. Versäumnisurteil, das nur mit der Berufung angegriffen werden kann. Außerdem sollte man spätestens mit dem Einspruch die Klageerwiderung ausführlich begründen.
Sollten durch die Versäumnis des Termins zusätzliche Kosten anfallen (Zeugenentschädigung o.ä.), trägt die natürlich derjenige, der säumig war.
Btw, über all diese Dinge sollte übrigens der eigene Anwalt aufklären.
Ja ... da fehlt es ein wenig bei dem Anwalt, an Aufklärung ... auch keine Besprechung seines Plans oder seiner Vorgehensweise ...!
ich hätte noch eine Bitte und bräuchte noch Ihre/Deine Meinung dazu: Termin zur Hauptverhandlung zivilsache ... wurde bereits vom Anwalt kurzfristig eine Terminverschiebung beim Gericht angefragt... diese leider abgelehnt !
Termin steht demnächst an, Beklagte möchte aber kein säumnisurteil abwarten/erhalten... kann man hier (sofern fachärztliches Attest vorliegt) zusätzlich oder trotzdem versuchen, den Termin vorher noch zu verschieben, obwohl es beim Anwalt nicht geklappt hat (Anwalt müsste hier leider logischerweise übergangen werden)?
Hmm... idealerweise sollte man über den Anwalt das Attest und auch vielleicht eine eigene Erklärung einreichen lassen. Es geht schon auch selbst, setzt aber nicht unbedingt das beste Zeichen - nämlich, dass man seinen eigenen Anwalt übergeht. Und wenn man mit der gleichen Begründung schon einmal versucht hat, den Termin zu verschieben, das Gericht aber abgelehnt hat, ist das Gericht möglicherweise auch nicht besonders angetan davon, erneut gefragt zu werden.
Außerdem: Wenn du kein Versäumnisurteil willst, dann schick einfach deinen Anwalt hin, der dann den besprochenen Antrag stellen soll. Schon bist du nicht in der Säumnis. Dein eigenes Nicht-Erscheinen kann durch Attest in der Regel entschuldigt werden.
Seitens des Gerichts ist schon mal ein Vergleich angeboten worden...
allerdings war man sich noch nicht einig...
kann vor dem Versäumnisurteil nochmals oder auch währenddessen ein z.b. Vergleich angeboten werden?