Kann man Einspruch gegen den Schiedsrichter einlegen?

8 Antworten

Ich denke eher nicht. Dazu müsste man wohl eindeutig nachweisen, das der Schiedsrichter eindeutig zu eurem Nachteil gepfiffen hat. Und das werdet ihr ganz bestimm nicht können.

Zum mal man auch Argumentieren könnte, das man mit einem Unentschieden zufrieden sein könnte. Habe ich so als Aussage schon selbst erlebt.

Man kann gegen jede Wertung sportrechtlich vorgehen. Hier wäre dann aber wohl der Staffelleiter bzw. die Spruchkammer zu überzeugen.

Der Vorsatz zur falschen Entscheidung müsste dargelegt werden. Wer nicht vorsätzlich Fehlentscheidungen trifft, kann nicht belangt werden.

Verwandtschaftsbeziehungen spielen keine Rolle.

In unteren Klassen stellen die Heimmannschaften bei fehlender offizieller SR-Ansetzung durch den Verband normalerweise den SR.

Gegen die Wertung eines Spiels Einspruch einlegen kann man im Fall von Regelverstößen (z. B., wenn der SR nach einem Handspiel einen indirekten Freistoß gibt statt eines Strafstoßes), nicht aber gegen Tatsachenentscheidungen.
Natürlich muss man den Regelverstoß auch belegen oder plausibel machen können.

Wie hat eigentlich die andere Mannschaft die Entscheidungen des SR bewertet?


Man kann es versuchen. Es ist aber unwahrscheinlich das was passieren wird.

Meines Wissens hat ein Einspruch nur Aussicht auf Erfolg, wenn der Schiedsrichter gegen Regeln verstößt. Wenn er z. B. gelb-rot zeigt und der betreffende Spieler wurde vorher noch nicht verwarnt.

Ich denke nicht, daß im vorliegenden Fall etwas zu machen ist. Außerdem wäre es interessant, auch die "andere Seite" zu hören.

Mit Schiedsrichterfehlentscheidungen müssen wir leben. LG!