Einspringen wärend der Ausbildung?

2 Antworten

Gar nicht.

Weil Schüler keine Vollkräfte sind, können sie diese nicht ersetzen und sollten immer extra geplant sein.

Klar geht das selten, durch den Personalmangel.

Verpflichtet bist du daher meines Wissens nach nicht.

Wenn man frei hat, hat man frei. Das ist nicht nur bei Azubis sondern auch bei allen AN so.

Es gibt Schicht-/Dienst-/Arbeitspläne und wenn die bekannt sind, können sie nicht einfach geändert werden. Das Weisungsrecht ist verbraucht und man muss nur in absoluten Notfällen wie z.B. einer Überschwemmung oder einem Brand in den Betrieb kommen wenn man frei hat.

Wenn AN z.B. krank werden ist das das Betriebsrisiko des AG, er kann dann nicht einfach andere AN zum "einspringen" verpflichten und einen Azubi schon gar nicht, der ist zum lernen da und nicht um vollwertige Arbeitskräfte zu ersetzen.

Der AG kann ja mal nachfragen, er darf aber nicht anordnen.