Einmal getragene Sportschuhe nach dem Kauf im Onlineshop zurücksenden?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Händler ist verpflichtet die Ware innerhalb von 14 Tagen zurück zu nehmen hat aber das recht dir nicht den vollen Betrag zurück zu geben da es sich um eine Minderung der Sache handelt. wobei es wirklich schwer werden kann den nutzungswert fest zu stellen wenn du die schuhe im offenen Gelände an hattest. Hier mal ein Auszug aus einem normalen widerrufsrecht:

Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.

Tipp von mir - ruf da an und frage nach wie der shop das handhabt - das widerrufsrecht besteht in jedem fall!!!

Naja, gerade bei Fernabsatzgeschäften soll man ja die Möglichkeit zum Testen haben - und Joggingschuhe lassen sich in der Wohnung eher schlecht testen, wenn diese nicht gerade die Ausmaße einer Turnhalle hat. :D

Wühl dich mal hier durch:

http://www.kostenlose-urteile.de/BGH_VIII-ZR-33709_Rueckgaberecht-im-Versandhandel-Kaeufer-darf-Versandware-ausprobieren-und-vollen-Kaufpreis-zurueckverlangen-selbst-bei-Wertverlust.news10478.htm

Demnach wäre m. E. eine Rückgabe auch nach dem ersten Tragen noch möglich - ggf. mit Wertersatz - wenn Gebrauchsspuren erkennbar sind.

Wenn Du noch innerhalb der 14tägigen Widerrufsfrist bist, kannst Du sie widerrufen. Wenn die Schuhe aber sichtbar gebraucht sind, kann der Händler Dir aber einen Abschlag als Schadensersatz berechnen.

Kommt auf den Shop an, normalerweise machen die das aber nicht, denn sie können den Schuh nicht wieder verkaufen. Sowas sollte man wirklich nur in Fachgeschäft mit entsprechender Beratung kaufen, auch wenns ein wenig teurer ist.

Moin, Ausser dei Datenträgern, kann man auch gebrauchte Sache im Zuge des Wiederrufes zurückschicken. Der Hersteller/Vertreiber ist in diesem Fall aber zu einer Entschädigung berechtigt, wenn die Nutzung bereits Spuren hinterlassen hat. Sehen diese aber noch wie neu aus, wird das kein Problem werden.