Einladung von der Polizei bekommen (Fake oder echt)?
Hallo,
Vor etwa 30 Minuten habe ich eine E-Mail von der Polizei erhalten, in der ich zu einem Termin eingeladen werde. Das Seltsame ist, dass ich nicht einmal weiß, worum es geht oder wann ich etwas getan haben soll. Noch merkwürdiger ist, dass es die angebliche Polizeistelle, von der die E-Mail stammt, nicht einmal gibt. Oder die Polizeiwache gibt es nicht.
Ich habe versucht, dort anzurufen, aber sie meinten, ich solle mich nur per E-Mail äußern und meine Personalunterlagen schicken. Angeblich bin ich dazu verpflichtet, so hat es zumindest der Beamte gesagt, sonst würden sie persönlich bei mir vorbeikommen. Ich bin total verwirrt und weiß nicht, was ich tun soll. Ist das überhaupt echt?
Ich hoffe, jemand kann mir helfen oder hat ähnliche Erfahrungen gemacht.
18 Antworten
Das ist garantiert Fake.
Die Anrede "Sehr geehrte Damen und Herren" ist eher unüblich, wenn man genau eine Person "einalden" möchte.
Die "Vorladung der deutschen national Polizeiabteilung" gibt es so nur ind er deutschen Sprache eines wenig Sprachbegabten, der vermutlich aus dem Ausland kommt.
Man sucht nach dem Teil mit dem "National" und man findet das:
Willst Du da anrufen? Mach das besser nicht, oder mit gesperrter Rufnummernübermittlung. Ist die Nummer in Deutschland? "komische" Nummern niemals anrufen? Zwei Nullen vorne? finger weg!
Das ist mir höher Wahrscheinlichkeit Fake, die haben den Paragraphen einfach aus dem Internet kopiert und „nationale Polizeiapteilung” klingt mir nicht sehr vertraut, die Polizei würde schreiben, wieso sie eine Einladung sendet und würde dies ausdrücklich formulieren.
Ich kann mir vorstellen, dass man bei der Polizei den Personalausweis zeigen muss, aber keinen Reisepass.
Blockiere einfach die Nummer und melde sie (oder ignoriere in Zukunft die Nachrichten dieser E-Mail).
Liebe Grüße
Lol. Ist die Frage ernst gemeint?
Das sieht man auf den ersten blick, das die Fake ist, dazu noch ein schlechter. Wie wurde dir das denn zugestellt? Per Email?
Es fehlt die Adresse, die persönliche anrede, und der Grund. Und möglicherweise hast du dir jetzt auch noch irgendwas eingefangen, weil du den Anhang geöffnet hast.
100% Fake. §43 BDSG enthält nur Ordnungswidrigkeiten, §44 was ganz Anderes, da kann nicht wegen einer Straftat "vorgeladen" werden. In die Rundablage damit.
Die Polizei würde Dich mit Namen anreden und nicht mit "Sehr geehrte Damen und Herren".
Ich werde morgen Telefonate aufnehmen.