Einladung/Visum wie funktionierts?

4 Antworten

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Für die Erteilung eines Besuchsvisums sind die Auslandsvertretungen zuständig. Die Verpflichtungserklärung gem. § 68 AufenthG kann man vorher bei den Ausländerbehörden abgeben. Die Gebühr dafür beträgt 25,00 €. Wie vorher schon gesagt findet da eine Bonitätsprüfung statt. Was die Ausländerbehörden dafür für Unterlagen verlangen ist sehr unterschiedlich. Bei uns wird eine Haushaltsbescheinigung des Einwohnermeldeamtes benötigt, Mietvertrag bzw. Eigentumsnachweis, Arbeitsvertrag, die letzten drei Gehaltsabrechnungen und eine Bescheinigung des Arbeitgebers über das Arbeitsvehältnis ( ob der Vertrag befristet oder unbefristet ist, ob er ungekündigt ist, seit wann das Arbeitsverhältnis besteht). Entweder muss hier dann auch eine Bestätigung über eine Krankenversicherung vorliegen oder man legt diese spätestens bei Antragsstellung in der Botschaft vor. Wenn die Bonität nicht gegeben ist kann der Besuch noch immer selber seine Bonität in der Botschaft unter beweis stellen. Hinweis: Die Entscheidung über das Besuchsvisum trifft die Botschaft und nicht die Ausländerbehörde. Die Botschaft muss ihre Entscheidung nicht begründen. Sie können auch ablehnen ohne die Begründung mitzuteilen. Das Besuchsvisum kann für max. 90 Tage ausgestellt werden. Die Ausländerbehörde kann aber aus wichtigem Grund das Visum verlängern. (z.B. Krankheit) Man hat keinen Flug bekommen ist kein wichtiger Grund.

Flipper2411 
Fragesteller
 28.10.2009, 19:51

Vielendank für die Antwort.Sehr gut geschrieben und super informativ.Danke.

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Ihre Tante kann auf jeden Fall ein Besuchervisium für 90 Tage bekommen, mehr geht leider nicht, bzw sie muss nach spätestens 90 Tagen wieder ausreisen, dann aber wieder ein neues Visum beantragen.

Sie gehen so vor: Sie schicken Ihrer Verwandten eiune schriftliche Einladung Sie zu besuchen. Damit kann sie bei der deutschen Botschaft in Tunis ein Visum beantragen. Die deutsche Botschaft wendet sich an die zuständige Ausländerbehörede Ihres Wohnorts und von dort werden Sie gebeten eine Verpflichtungserkärung abzugeben. Sie verpflichten sich Ihrer Verwandten Unterkunft und Verplegung zu gewähren und, das ist der Haken; Sie garantieren für die rechtzeitige Ausreise. Sie müssen dabei nachweisen, dass Sie über ausreichend Geld verfügen Ihre Verwnadt unterzubringen.(Bonitätsprüfung) Das ist eine ärgerliche Prozedur, lässt sich aber nicht vermeiden. Nach etwa vier Wochen hat Ihre Verwandte das Visum. Diese muss aber auch über einen mindestens sechs Monate gültigen Reisepass verfügen.

Ich hoffe Sie haben damit Anhaltspunke wie Sie sich entscheiden möchten. In Deutschland wiehert halt der Amtsschimmel...

Flipper2411 
Fragesteller
 28.10.2009, 19:49

Vielendank für die ausführliche und gute Antwort!

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Um sicher zu gehen, dass die Informationen richtig sind, würde ich mich an das Ausländeramt Eures Ortes wenden. Wenn die nicht alle Fragen selbst beantworten können, dann wissen die aber sicher, wo genau man fragen muss.

Ich würde mich hier nicht auf gemachte Erfahrungen stützen. Gesetze ändern sich zu schnell.

Flipper2411 
Fragesteller
 27.10.2009, 21:03

Da hast du Recht.Mir gings trotzdem um Erfahrungen von anderen da man dann vielleicht ganz gut vorbereitet wäre und besser argumentieren kann.Vielleicht gibt es Tipps wie es schnell und gut für uns laufen kann.Da ich im Januar entbinde brauche ich sie dringend als "Babysitter für meine Tochter da mein Mann arbeitet und meine Familie nicht kann ist das so meine Notlösung.

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stechmoul  27.10.2009, 21:53
@Flipper2411

Ich denke, dieser Grund wird nicht anerkannt werden. Du hast bei Bedarf Anspruch auf eine Haushaltshilfe, die von der Krankenkasse bezahlt wird, wenn kein Familienmitglied zur Verfügung steht. Kannst Du z. B. bei der Arbeiterwohlfahrt, Caritas und anderen beantragen.

Auch könnte sich Dein Mann für die kurze Zeit frei nehmen. Du wirst sagen: "Kann er eben nicht." Klaro, verstehe ich. Es wird aber so argumentiert werden. Deine Entbindung ist sicher kein Grund dafür, dass Deine Schwägerin als Babysitter zur Verfügung stehen muss. Tut mir leid, das so krass zu sagen, aber das sind die Realitäten. Wenn Du also überhaupt einen Grund benötigst, damit sie einreisen darf, dann muss es ein anderer sein.

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Flipper2411 
Fragesteller
 28.10.2009, 19:56
@stechmoul

Ja ich denke auch das es nicht als Grund gilt.Deine Tipps zwecks Haushaltshilfe waren aber übrigens auch sehr gut.Danke.Denn mehr als die ersten paar Tage werden wohl von meinem Mann nicht möglich sein.

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