Einen Brief aus der Schule bekommen - schlechte Zeichen!

7 Antworten

Das war eine Pflichtmitteilung! Das wird der Schule in der Schulordnung des jeweiligen Bundeslandes vorgeschrieben!

Also, wenn Du nur eine Mitteilung für Mathe bekommen hast und sonst keine weiteren Fächer erwähnt wurden, dann solltest Du dir um Mathematik Gedanken machen.

Ich denke die Schule hat dir die Mitteilung geschickt, damit dir klar ist, dass Du in Mathe nicht noch schlechter werden darfst, d. h. Du könntest auf eine 6 abrutschen und dann bist Du durchgefallen!

http://www.schukiju.de/schriftliches/blauer-brief.html

Da Du ja in Englisch eigentlich ganz gut bist, wird es mit Englisch nichts zu tun haben.

Alles Gute! (:

P.S. Ich würde dir aber empfehlen, dass Du dir deine Noten aufschreibst (Lehrer nach mündlichen Noten fragen) und dir mal von einem (netten) Lehrer erklären lässt wie man bei euch die Durchschnittsnote errechnet und dann weißt Du auch immer genau, wie es um dich steht!

wie es um Deine Versetzung steht, kann ich Dir leider nicht sagen. Ich finde aber, Du solltest mal mit Deiner Mutter reden, ob Du einer Realschule nicht besser aufgehoben wärst.

PerfectLie 
Fragesteller
 31.05.2011, 14:01

Ich will auf keinen Fall in die Realschule. In anderen Fächern (Deutsch usw.) bin ich total gut, nur Mathematik nicht. Und in Englisch, nur einmal diese 5, sonst immer nur Zweier und Einser.

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Wenn dort steht, dass es keine Gefahr für dein Zeugnis gibt, dann bleibst du auch nicht sitzen. Aber ich würde trotzdem bei einem Lehrer nachfragen, denn wenn du in Mathe und Englisch eine 5 auf dem Zeugnis stehen hast, bleibst du meines Erachtens sitzen, denn man kann nur eine 5 mit einer 3 oder besser ausgleichen. Deswegen sprich einen Lehrer an und frag was das alles genau zu bedeuten hast, denn dieser kann dir die sicherste Auskunft geben!

kurzforn: ein brief von der schule bedeutet nur, dass du gefährdet bist aber keine garantie, dass du sitzen bleibst. wenn du nur eine 5 bekommst und die 5 mit einer 3 oder besser ausgleichen kannst (muss in einem hauptfach sein) ist deine versetzung gesichert.

Langform:

Gut. Ich stelle jetzt mal eine fiktive Fallkonstelation auf:

Schüler A ist Schüler an einer weiterbildenden Schule (Haupt-, Realschule, oder Gymnasium) in Nordrhein-Westfalen(!!!) in der Sekundarstufe I und nicht in der Erprobungsstufe (Klassen 5 und 6). Die Schule pflegt die Frühwarnungen - im Volksmund auch "blaue Briefe" genannt -, also die Mitteilungen, dass die Leistungen eines Schülers zur Nichtversetzung führen können, acht Kalenderwochen vor Abhaltung der Versetzungskonferenzen an die Eltern der minderjährigen Schüler zu verschicken. Schüler A hatte zur Zeit des Versandes der Frühwarnungen keine mangelhaften Leistungen und fiel somit nicht in das Raster. Nach dem Versandtag begannen seine Leistungen jedoch Mängel aufzuweisen. Darf die Schule den Erziehungsberechtigten des Schülers A auch nachträglich die Frühwarnungen zusenden?

Antwort:

Ja. § 50 (4) des Schulgesetzes NRW besagt: "Ist die Versetzung einer Schülerin oder eines Schülers gefährdet, weil die Leistungen in einem Fach abweichend von den im letzten Zeugnis erteilten Noten nicht mehr ausreichen, so sind die Eltern schriftlich zu benachrichtigen. Auf etwaige besondere Folgen einer Nichtversetzung der Schülerin oder des Schülers ist hinzuweisen. Hat die Schule die Eltern nicht benachrichtigt, so kann daraus kein Anspruch auf Versetzung hergeleitet werden. Unterbleibt die Benachrichtigung, obwohl ein Fach oder mehrere Fächer hätten abgemahnt werden müssen, werden Minderleistungen in einem Fach bei der Versetzungsentscheidung nicht berücksichtigt. Die Benachrichtigung entfällt bei volljährigen Schülerinnen und Schülern."

Im Gesetz ist keine Frist zur Absendung der genannten Frühwarnungen genannt. Somit kann auch theoretisch eine Woche vor der Versetzungskonferenz die Frühwarnungen versendet werden. Sollte ein Fach aber nicht abgemanhnt worden sein, so kann es aufgrund der o.g. Verordnungen nicht zur Nichtversetzung führen.

Nicht DU hast einen Brief bekomen ,sondern Deine Eltern.

Bei uns gibt es eine Benachrichtigung an die Eltern, wenn ein Kind drei "Striche" wegen fehlender Hausaufgaben oder ähnlichem hat.

Wenn keine Nichtversetzungsgefahr besteht, wird deswegen auch kein Brief geschrieben.