Eigenkündigung und Arbeitslosengeld?

4 Antworten

Wen du wichtige gründe wie Mobbing hast Dan darf das amt dich nicht sperren nur solltest du das Dan auch als Kündigungsgrund benutzen!

Am besten und sichersten wäre es wen du vorher dich wo anders bewirbst und da angenommen wirst!

Kündigungsgründe sind ohne das man eine sperzeit bekommt :

1 Mobbing!

2 wen man Straftaten begehen oder verdecken soll !

3 Schwarzarbeit also wen der Chef die Überstunden nicht bezahlt!

4 Auch wen die Arbeit dich da krank macht kann das ein Grund zur Kündigung sein! Am besten vom arzt attestieren lassen!

Für die Zukunft mobbe muss man Paroli bieten und sie zb lächerlich machen Dan wird man nie wider von denen gemobt!

Karrierechecker 
Fragesteller
 27.06.2020, 19:24

Danke! es ist wirklich so, dass mir das mit dem Mobbing im Job passiert ist - und ich deswegen ein paar Mal beim Arzt war. Zwar hat es sich nach einigen klärenden Gesprächen gebessert. Trotzdem ist es jetzt so, dass ich überhaupt nicht mehr gerne zum Job gehe, und die Stimmung da latent aggressiv und gereizt ist. Ich dachte, ich müsste es dort "aushalten", bin aber an einem Punkt, wo es wirklich nicht mehr geht..daher jetzt die Kündigung als Not-Lösung! Natürlich wäre es besser, gleich einen anderen Job zu haben...aber man muss ja auch die Zeit dafür haben, sich woanders zu bewerben?

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Wenn du einen wichtigen Grund für deine Eigenkündigung hast und diesen dann auch noch belegen kannst, dann darf es im Normalfall keine Sperrzeit nach § 159 SGB - lll von bis zu 12 Wochen geben.

Wenn Du kündigst bekommst Du 100% eine Sperre.

Es gibt da keine Ausnahmen, es sei denn Du läßt Dich provoziert kündigen.

Das kann man auch erreichen, wenn man sich etwas bemüht.

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Woher ich das weiß:Recherche
Familiengerd  27.06.2020, 17:55
Wenn Du kündigst bekommst Du 100% eine Sperre.

Das ist so allgemein falsch - es kommt immer auf die konkreten, individuellen Umstände an (siehe hier auch die Antwort von alarm67).

es sei denn Du läßt Dich provoziert kündigen

Auch das ist falsch!

Eine provozierte Kündigung durch den Arbeitgeber wäre eine verhaltensbedingte Kündigung, durch die der Arbeitnehmer seine Arbeitslosigkeit schuldhaft selbst herbeigeführt hätte und darum mit einer Sperre belegt würde.

Das kann man auch erreichen, wenn man sich etwas bemüht.

Ein ganz schön dämlicher "Schnitt ins eigene Fleisch"!

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albatroz1102  27.06.2020, 17:58
@Familiengerd

Man muß sich nur immer dämlich und dumm anstellen und schon wird man gekündigt. Wo liegt da das Problem?

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Familiengerd  27.06.2020, 18:11
@albatroz1102

Wenn man bisher "normal" gearbeitet hat und sich dann "dämlich und dumm" anstellt, dann ist das ja auch überhaupt nicht auffällig, nicht wahr? Außerdem müsste das dann ja wohl auch erst einmal eine ganze Weile lang geschehen: denn wegen einmal "dämlich und dumm" anstellen gibt es noch keine Kündigung (auf die es dem Fragesteller ja wohl möglichst bald ankommt).

Hier kann dann gewollte Schlechtleistung mit der Folge der verhaltensbedingten Kündigung unterstellt werden.

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Karrierechecker 
Fragesteller
 27.06.2020, 19:25

Stelle ich mir schwierig vor mit dem provozieren...das kann sich ja auch negativ aufs Arbeitszeugnis auswirken?

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Klar wird Dir das dann gesperrt, wenn Du außer Deinen "Behauptungen" nichts schlüssiges in der Hand hast!

Zum Beispiel die schriftl. Aufforderung an Deinen AG gegen das Mobbing was zu tun/ dagegen vorzugehen!

Oder ein Attest vom Arzt, dass die Arbeit Dich krank macht.

Alternativ gehe, wenn Du nichts nachweisbares hast, bereits jetzt zum Arbeitsamt und lasse Dich beraten und Dir eine Empfehlung geben, wie du vorgehen sollst. Am besten auch schriftlich, dann bist Du auf der sicheten Seite.

Dir alles Gute, viel Erfolg!