ALG trotz eigener Kündigung wegen Weiterbildung?

4 Antworten

Erster Schritt bei zu viel Arbeit: Überlastungsanzeige und das mit deinem AG klären.

Denn deinem AG gehts ja noch schlechter wenn du auch noch komplett ausfällst.

Hättest es erst gar nicht so weit kommen lassen dürfen. Aber das merkt man erst hinterher. Auch kannst auf Teilzeit wechseln, falls du aktuell Vollzeit arbeitest.

Wenn dir das dein Arzt schriftlich bestätigt, dass Du deinen Job aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kannst, dann lägen die Chancen nicht schlecht, dann keine Sperrzeit nach Paragraf 159 SGB - lll von bis zu 12 Wochen zu bekommen.

Aber selbst wenn Du dir einen ALG - 1 Anspruch erworben haben solltest, dürftest Du nebenbei in der Woche nur unter 15 Stunden arbeiten und dabei im Regelfall nur 165 Euro Netto ohne Anrechnung auf die Leistungen verdienen.

Der Vermittlung musst Du an min. 15 Stunden die Woche zur Verfügung stehen.

Das entscheidet alleine dein Sachbearbeiter. Ich würde dir eine Sperre geben, denn die Überlastung kommt ja von der zusätzlichen Fortbildung. Hier solltest du die Sperre durchaus einrechnen.

Sollte dein AG dich mit deutlich mehr Arbeit zudecken, als vereinbart so wäre es sinnvoll, da mal anzusetzen. Droh im Zweifelsfall die Kündigung an, wenn du eh mit dem Gedanken spielst bzw bewirb dich auf andere Stellen mit besseren Arbeitsbedingungen (würde ich auch durchblicken lassen). Entweder braucht er dich dringend und kommt dir entgegen oder es ist ihm scheißegal. Dann lass dich bei Beschwerden halt krankschreiben und erhol dich ordentlich.

Wenn Du nachweisbar aus gesundheitlichen Gründen kündigst, sollte keine Sperrzeit ergehen.

Noch idealer wäre es, wenn die gesundheitlichen Gründe aus dem zu kündigenden Job herrührten.