Alg 1 Sperre Praktika?
Hallo, aus gesundheitlichen Gründen habe ich meine Ausbildung abgebrochen, mein Arzt hat mir jedoch eine Bescheinigung ausgestellt, wegen der ich die 3 monatige Sperre (Alg1) nicht erhalte, jedoch muss ich mich dann um einen neuen Job kümmern.
Mir ist es aber zurzeit wichtiger, mich um meine Berufsfindung durch verschiedene Praktika zu kümmern. Nun zur Frage : Wenn ich die Bescheinigung nicht einreiche und auf das Arbeitslosengeld für die 3 Monate verzichte, kann ich mich dann voll meiner Berufsfindung widmen ohne nebenbei Bewerbungen für z. B. Hilfsjobs zu schreiben?
*Bescheinigung nicht einreiche
4 Antworten
Wenn du zuviel Geld hast kannst du dies gerne tun und auf das dir zustehende Geld verzichten. Nur Wozu... solange du keinen Arbeitsvertrag unterschreibst ist das aus meiner Sicht kein Thema und muss dem Amt nicht gemeldet werden. Nur wenn die dich anschreiben musst du halt hinkommen . Das ist alles .
Ein Praktikum ist wie schon gesagt kein Arbeitsverhältnis.
Doch klar stehst du dem Arbeitsmarkt zur verfügung - Praktika ist ein Praktika und kein job
Also so wie ich das Verstanden habe, stehe ich dem Arbeitsmarkt dann nicht zur Verfügung, da ich ja nicht "Einsatzbereit" zum Geld verdienen bin, sondern durch verschiedene Praktika verhindert bin
AlG 1 - da darf man Dir keine Auflagen machen. unbezahltes Praktikum ist deine Privatsache. Du musst nur dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen , sprich wenn die dich einladen und dir eine Stelle anbieten dann musst du berit sein dort anfangen zu können , wenn du das so willst.
was hast du denn konkret gearbeitet oder als was warst du in der ausbildung ?
Psychisch, hat aber nichts mit der Frage zutun.
Willst du das Beste für Dich im Rahmen Möglichkeiten rausholen oder willst du Arbeitsamt spielen?
Also was hattest du denn eine Ausbildung angefangen ?
Ich möchte mich voll und ganz mit der Berufsfindung beschäftigen und auf die paar Euros vom Arbeitsamt für die 3 Monate verzichten.
Danke für die Antwort, ich stehe dem Arbeitsmarkt dann ja nicht zur Verfügung, jedoch kann ich ja sowieso dann für die 3 Monate kein Geld vom Amt beziehen. Das wäre also okay?