Eigenes Unternehmen unter 18 Jahre?

3 Antworten

Zuallererst einmal brauchst du die Genehmigung deiner Eltern und des Familiengerichts.

Wenn deine Eltern einverstanden sind, muss du beim Familiengericht (früher Vormundschaftsgericht) einen Antrag stellen. Dieser ist formlos zu stellen, das heißt, es gibt keine fertigen Formulare oder Ähnliches auszufüllen. Im Antrag wird der Wunsch beschrieben, dass der Minderjährige (also du) sich selbstständig machen möchte. Der Antrag ist von deinen Eltern zu unterschreiben.

Eine Genehmigung nach § 112 BGB setzt im Regelfall (mir sind keine Ausnahmen bekannt) ein persönliches Erscheinen des Minderjährigen und der gesetzlichen Vertreter beim Familiengericht voraus.

Einfach mal so gibt es eine solche Genehmigung auch nicht. Ohne positive Stellungnahme der Schule und einen fundierten Businessplan kannst du dir die Idee gleich abschminken.

Liegt die Genehmigung vor musst du, gem §138 AO sowie §14 GewO deine gewerbliche Tätigkeit bei der zuständigen Gemeinde und dem Finanzamt anmelden. Bei letzterem musst du einen Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung (FsE) ausfüllen und diesen elektronisch übermitteln.

Das Finanzamt wird dann die Eingaben prüfen und dir denn eine Steuernummer zuweisen.

Solltest du mehr als 22.000€ Umsatz erwarten, kommt die Kleinunternehmerregelung gem §19 UStG nicht in Betracht. Bist du kein Kleinunternehmer musst du am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldezeitraums die Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt abgeben.

Egal wie am Ende musst du jährlich deine Einkommensteuererklärung nebst Anlage EÜR abgeben, je nach Herangehensweise des FA ebenfalls die GewSt Erklärung und USt Erklärung.

Meldest du dein Gewerbe nicht an, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und das Finanzamt wird dieses auch nicht witzig finden.

Warum müssen deine Eltern immer mit im Boot sein?

Rechtsgrundlage ist § 112 Abs. 1 BGB. Danach benötigt ein Minderjähriger zur Ausübung eines selbstständigen Gewerbes die Zustimmung des/der gesetzlichen Vertreter/s, in der Regel der Eltern, sowie die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts.

Ob du das nun als uG machst oder Einzelunternehmer spielt dabei nur bedingt eine Rolle.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Miderspan  14.05.2024, 21:30

Typisch Deutschland. Bürokratiemonster mit 1000 Hürden :-)

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Miderspan  15.05.2024, 09:59
@anTTraXX

Inwiefern dies konkret einen Schutz bieten soll ist mir unklar.

dies schützt nicht vor „illegaler“ kinderarbeit o.Ä. Dies geschieht genau so wwiter wie bisher.

junge die selber etwas starten möchten dürfen/können/sollen sofern sie das möchten arbeiten können. (An ihrer eigenen Vision)

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PlePra 
Fragesteller
 14.05.2024, 21:36

Und weißt du ob es möglich wäre das ein Elternteil das Unternehmen gründet welches dann zu meinem 18. vollständig mit allem drum und dran auf mich übertragen wird?

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anTTraXX  14.05.2024, 21:45
@PlePra

Möglich wäre das, aber das könnte teuer werden.

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Du bist unter 18 nicht geschäftsfähig und kannst dies deshalb nicht selber gründen. Deine Eltern können dich aber dabei unterstützen, sofern sie dies wollen.

Beachte aber, dass eine GmbH oder AG mit einem Stammkapital verbunden ist und jedes Jahr Aufgaben anfallen wie eine saubere Buchhaltung. Jahresabschluss usw.

In der Schweiz gibt es die Möglichkeit, dass die Eltern einen Vertrag unterzeichnen, dass du auch unter 18 unterschreiben darfst und sie "automatisch" damit einverstanden sind, sofern es dem Geschäftszweck dient.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Unter 18 geht das nicht. Du musst voll geschäftsfähig sein.