ebay Verkäufer will verkauf nicht abbrechen?

5 Antworten

Mann, welcher Ton herrscht hier wieder
und warum bloß diese Vowurfshetze gegen den Fragesteller? Selbstverständlich kann man etwas aus Versehen anklicken oder sogar Gas und Bremse verwechseln... menno, diese Hetznasen!

Zur Sache wurde ja schon alles geklärt.
Mazarans Frage nach dem Alter könnte zur Frage der Geschäftsfähigkeit vielleicht etwas sagen, doch "bestellt gilt als bestellt", denke ich mal.

Bleibt also nur aus dem Schrecken jetzt zu lernen, die Schuhe zu bezahlen,  bestens zu putzen, sie gut ausgeleuchtet zu fotografieren und "supergünstig" (möglichst teuer bei ebay wieder anzubieten.  Gib dazu alle internationalen Größen an und beschreibe alles bestens, dann kaufen das auch andere!

Ach so, die Moral: "Ein Mann steht zu seinen Taten!" 
Das morgens mit markiger Stimme in den Spiegel gegrunzt, wird helfen! ;- ))
Viel Erfolg dir bei der Schadensbegrenzung! *Daumenhoch*


Naiver  21.07.2017, 01:21

Ach, ich vergaß das Zwischenspiel:

Du wirst den Empfang der tadellosen(?) Schuhe natürlich genauest auf Richtigkeit und Schadenfreiheit kontrollieren und alles dokumentieren, Zeugen beim Empfang, Paketöffnung. Ist ja klar, nicht?

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wenn es Privatverkauf war ist dies gar nicht möglich, es sei denn du einigst dich mit dem Verkäufer, z.B. gegen eine Aufwandsentschädigung. Bei kommerzellen Verkäufern ist dies innerhalb von 4 Wochen möglich.

Wenn Du bei einem Privatanbieter gekauft hast, hast Du kein Widerrufsrecht und kein Rückgaberecht.

Da hilft nur, die Beschreibung vorher gut zu lesen und nicht "Aus Versehen" zu kaufen.

Eien Frage nebenbei,:_ Bist Du schon 18?

Ausversehen gekauft?? wie geht das denn, da muß man schon vieles ausversehen geklickt haben...

Wie dem auch sei.

Wenn der Verkäufer gewerblich ist, könntest Du von Deinem 14 tägigen Widerrufsrecht bei Onlinekäufen gebrauch machen.

Wenn der Verkäufer ebenfalls privat ist, dann bist Du einen verbindlichen Kaufvertrag eingegangen, wenn Der Verkäufer darauf besteht bist Du verpflichtet. Alles andere wäre zu kostspielig ,

Würde die Schuhe nehmen und in Zukunft besser aufpassen nicht mehr soviele Klicks bis zum Kauf  "Ausversehen" zu tätigen. ;-)

Man kann nichts aus Versehen kaufen. Bei Ebay sind immer zwei Klicks nötig, um etwas zu kaufen. 

Und wenn man etwas gekauft hat, ist man einen rechtsgültigen Kaufvertrag eingegangen, den man verpflichtet ist, zu bezahlen.

Wenn es sich um einen gewerblichen Verkäufer handelt, hast du ein Widerrufsrecht (siehe deine Ebaymails). Bei einem Privatverkäufer hast du das nicht, und musst den Kauf annehmen. 

So, wie du das schreibst (Verkäuferreaktion), klingt das nach Privatkauf. Da hilft nur bezahlen, und Schuhe nach Erhalt weiter verkaufen.

Darfst du überhaut auf Ebay kaufen, sprich, bist du volljährig?