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ich habe AUSVERSEHEN was bei ebay gekauft was soll ich tun ?

gefragt von derdiedasBaum am 05.01.2009 um 0:36 Uhr

ich habe ausversehen etwas bei ebay gekauft, was ich überhaupt nicht gebrauchen kann! der verkäufer nimmt es nicht zurück. was soll ich jetzt tun?


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pcfuzzi
beantwortet von pcfuzzi am 5. Januar 2009 00:37
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Bezahlen, und nach dem Erhalt selbst bei ebay einstellen und wieder verkaufen.


wj2000
beantwortet von wj2000 am 5. Januar 2009 00:37
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bezahlen!


Sybillus
beantwortet von Sybillus am 5. Januar 2009 00:37
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Wie kann man da was aus versehen kaufen? Aber Augen haste schon oder?


kakadu1000
beantwortet von kakadu1000 am 5. Januar 2009 00:37
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Bezahlen. Aus Fehlern lernt man ;-)


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 5. Januar 2009 10:49
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Frage mich zwar, wie man etwas ausversehen kaufen kann. Aber nun ist es passiert. Das einzige, was du tun kannst, hast du getan. Du hast den Verkäufer gefragt, ob er es zurück nimmt. Er hat es abgelehnt, somit ist der Kauf gültig.



anonym
beantwortet von Lissa am 5. Januar 2009 00:37
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Verkauf es weiter.


wolle59
beantwortet von wolle59 am 5. Januar 2009 00:39
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Ausversehen gibts nicht. Kein Geld dafür schon eher. Also vorher Geld zählen, dann erst klicken, und bezahlen mußt du sowieso!!


tomknopf
beantwortet von tomknopf am 5. Januar 2009 00:39
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Sofort-Kauf oder Auktion?!

Ist es ein gewerblicher Händler?


Cortex
beantwortet von Cortex am 5. Januar 2009 00:39
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Aus Versehen kann man gar nichts kaufen, da hierzu ZWEI Klicks notwendig sind, man muß also noch einmal bestätigen. Wenn Du nicht bezahlst, gibt's Ärger. Wenn der Vekäufer sich nicht auf einen Deal einläßt, dann bezahle das Teil und verkaufe es danach weiter. Dann ist der Schaden gering. Pacta sunt servanda - Verträge sind einzuhalten.


anonym
beantwortet von raeubertochter2 am 5. Januar 2009 15:48
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Sollte es sich um einen gewerblichen Verkäufer handeln, hast Du gar kein Problem. Dann hast Du vier Wochen Widerrufsrecht und kannst vom Kaufvertrag zurück treten bzw. wenn Du die Ware bereits erhalten hast, kannst Du sie zurück schicken. Trotzdem ist das mit dem "ausversehen gekauft" eine für den Verkäufer echt ärgerliche Sache! Man sollte sich auch immer vor Augen halten, dass Kosten die ihm entstehen irgendwo immer wieder an die Käufer zurück gegeben werden! Handelt es sich um einen privaten Verkäufer, kannst Du Dich nur mit ihm einigen oder mußt eben in den sauren Apfel beissen! Als kleiner Hinweis: Deine Chanchen steiegn um ein vielfaches, wenn Du ehrlich bist und einfach sagst, wie es ist. Ich verfahre immer so und habe eigentlich noch nie schlechte Erfahrungen gemacht! Wenn Du das Ding versemmelt hast, gib es zu und hoffe auf das Wohlwollen des Verkäufers. Erzählst Du aber irgendwelche Stories, wird Dein Gegenüber nur noch zusätzlich sauer werden; das sagt mir meine Erfahrung!

Kommentar von C3a6b7b5ce79ad994fd65a36c53c6ed1smallerweh am 19. Mai 2009 16:02

Das ist völlig richtig DH.


Link1990
beantwortet von Link1990 am 5. Januar 2009 00:37
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du kannst nichts anderes tun als bezahlen... verkauf es doch wieder bei e-bay oder so...


holsch
beantwortet von holsch am 5. Januar 2009 00:37
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gekauft ist gekauft... stelle es bei ebay rein


anonym
beantwortet von xxTimoxx am 5. Januar 2009 00:38
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Musst du wohl oder übel bezahlen, du bist mit Abgabe des Höchstgebotes einen gültigen Kaufvertrag eingegangen. That`s Ebay.

Lg, Timo


Kristall08
beantwortet von Kristall08 am 5. Januar 2009 00:39
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Zahlen und weiterverkaufen.


Zwiebelbrot
beantwortet von Zwiebelbrot am 5. Januar 2009 00:39
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Latzen und zum doppelten Gebot als Festpreis wieder einstellen.......gg.............



xeon121
beantwortet von xeon121 am 5. Januar 2009 00:41
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anonym
beantwortet von snakeman13 am 5. Januar 2009 00:39
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was hast du den gekauft ? ;-D


Tasihe
beantwortet von Tasihe am 5. Januar 2009 00:39
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Oder du schickst dem Verkäufer ne Nachricht und sagst ... keine Ahnung.. sag einfach das deine kleine schwester mim pc gespielt hat und des gekauft hat oder so.. ein versuch ist des wert!! viel glück ;)

Kommentar von snakeman13 am 5. Januar 2009 00:41

er hat den verkäufer doch schon kontaktiert


Nylonliebe
beantwortet von Nylonliebe am 5. Januar 2009 00:39
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mmmhhh, mal überlegen. Kaufvertrag ist komplett vollzogen. Du hast keine Chance, als zu bezahlen. Ich habe jedenfalls noch nie etwas gekauft, was ich nicht gebrauchen kann.


112233445566
beantwortet von 112233445566 am 5. Januar 2009 00:39
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dann musst du das leider bezahlen oder eine negative bewertung in kauf nehmen . Eine schadet ja nicht


bigfoot76
beantwortet von bigfoot76 am 5. Januar 2009 00:40
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wieder verkaufen bei Ebay


Pianoman81
beantwortet von Pianoman81 am 5. Januar 2009 00:41
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wenn du es glaubhaft machst, dass du es aus versehen (wegen falsch eingegebenen Höchstgebots) gekauft hast, dann wende dich an ebay. müssen das zurücknehmen! wenn du nur aus spaß mitgeboten hast und leider den zuschlag bekommen hast, dann musst du leider zahlen. wenn der spaßbetrag zu hoch ist, dann einige dich mit dem verkäufer über eine einmalzahlung eines geringeren betrages (schriftlich!!!!) viel erfolg!


atbunny
beantwortet von atbunny am 5. Januar 2009 00:42
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entweder bezahlen und wieder bei ebay einstellen oder eine negative bewertung in kauf nehmen.käufe bei ebay sind bindend(und eig.wird man nach der gebotabgabe auch nochmal drauf hingewiesen).geistige umnachtung???


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 5. Januar 2009 00:45
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wie geht das denn????


ricardo99869
beantwortet von ricardo99869 am 5. Januar 2009 00:47
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Gekauft ist gekauft! Du musst bezahlen!! Aus versehen gibts nicht, da da doppelklick notwendig ist bei abgabe eine Gebotes. Wenn es ein Gewerblicher Verkäufer ist, dann hast du Wiederrufsrecht. Ansonsten "Lehrgeld". ;-)


madeleineklein
beantwortet von madeleineklein am 5. Januar 2009 00:49
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kaufen und dann selber wiedder bei ebay verkaufen


Hirnlos
beantwortet von Hirnlos am 5. Januar 2009 01:06
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Frag deine Freunde, vielleicht braucht einer dieses unbekannte Ding und kauft es dir ab...


maiki01
beantwortet von maiki01 am 5. Januar 2009 05:59
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wie kann man denn dort etwas aus Versehen Kaufen? Du Gibst doch Dein Gebot ein und mußt es 2x bestätigen. Bezahle die Sache und verkaufe sie wieder


pippi60
beantwortet von pippi60 am 5. Januar 2009 07:16
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Bezahlen und wieder bei Ebay einstellen.


blumenfrau
beantwortet von blumenfrau am 5. Januar 2009 07:34
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Bezahlen und wieder einstellen, aber nicht aus Versehen!!!!


Trilobit
beantwortet von Trilobit am 5. Januar 2009 17:57
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Bezahl es. Du kannst auf Einhaltung des Vertrages verklagt werden; selbst wenn du das Verfahren gewinnen solltest und deine Auslagen erstattet bekommst, geht eine Menge Zeit drauf.


anonym
beantwortet von thomaszg2872 am 6. März 2009 12:52
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bezahlen und wegwerfen. dann bist du es los.


Naddl2010
beantwortet von Naddl2010 am 12. Juni 2009 00:09
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AUSVERSEHEN??? Wenn du auf einen Artikel bietest muss du das zweimal bestädigen!!

Du hast noch die Möglichkeit vom Kaufvertrag zurückzutreten.


anonym
beantwortet von theo45 am 1. Juli 2009 20:32
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zahlen dann wider verkaufen


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