ich habe ausversehen etwas bei ebay gekauft, was ich überhaupt nicht gebrauchen kann! der verkäufer nimmt es nicht zurück. was soll ich jetzt tun?

Bezahlen, und nach dem Erhalt selbst bei ebay einstellen und wieder verkaufen.

Wie kann man da was aus versehen kaufen? Aber Augen haste schon oder?

Frage mich zwar, wie man etwas ausversehen kaufen kann. Aber nun ist es passiert. Das einzige, was du tun kannst, hast du getan. Du hast den Verkäufer gefragt, ob er es zurück nimmt. Er hat es abgelehnt, somit ist der Kauf gültig.

Ausversehen gibts nicht. Kein Geld dafür schon eher. Also vorher Geld zählen, dann erst klicken, und bezahlen mußt du sowieso!!

Sofort-Kauf oder Auktion?!
Ist es ein gewerblicher Händler?

Aus Versehen kann man gar nichts kaufen, da hierzu ZWEI Klicks notwendig sind, man muß also noch einmal bestätigen. Wenn Du nicht bezahlst, gibt's Ärger. Wenn der Vekäufer sich nicht auf einen Deal einläßt, dann bezahle das Teil und verkaufe es danach weiter. Dann ist der Schaden gering. Pacta sunt servanda - Verträge sind einzuhalten.
Sollte es sich um einen gewerblichen Verkäufer handeln, hast Du gar kein Problem. Dann hast Du vier Wochen Widerrufsrecht und kannst vom Kaufvertrag zurück treten bzw. wenn Du die Ware bereits erhalten hast, kannst Du sie zurück schicken. Trotzdem ist das mit dem "ausversehen gekauft" eine für den Verkäufer echt ärgerliche Sache! Man sollte sich auch immer vor Augen halten, dass Kosten die ihm entstehen irgendwo immer wieder an die Käufer zurück gegeben werden! Handelt es sich um einen privaten Verkäufer, kannst Du Dich nur mit ihm einigen oder mußt eben in den sauren Apfel beissen! Als kleiner Hinweis: Deine Chanchen steiegn um ein vielfaches, wenn Du ehrlich bist und einfach sagst, wie es ist. Ich verfahre immer so und habe eigentlich noch nie schlechte Erfahrungen gemacht! Wenn Du das Ding versemmelt hast, gib es zu und hoffe auf das Wohlwollen des Verkäufers. Erzählst Du aber irgendwelche Stories, wird Dein Gegenüber nur noch zusätzlich sauer werden; das sagt mir meine Erfahrung!
erweh am 19. Mai 2009 16:02 Das ist völlig richtig DH.

du kannst nichts anderes tun als bezahlen... verkauf es doch wieder bei e-bay oder so...
Musst du wohl oder übel bezahlen, du bist mit Abgabe des Höchstgebotes einen gültigen Kaufvertrag eingegangen. That`s Ebay.
Lg, Timo

Latzen und zum doppelten Gebot als Festpreis wieder einstellen.......gg.............

Oder du schickst dem Verkäufer ne Nachricht und sagst ... keine Ahnung.. sag einfach das deine kleine schwester mim pc gespielt hat und des gekauft hat oder so.. ein versuch ist des wert!! viel glück ;)
er hat den verkäufer doch schon kontaktiert

mmmhhh, mal überlegen. Kaufvertrag ist komplett vollzogen. Du hast keine Chance, als zu bezahlen. Ich habe jedenfalls noch nie etwas gekauft, was ich nicht gebrauchen kann.
dann musst du das leider bezahlen oder eine negative bewertung in kauf nehmen . Eine schadet ja nicht

wenn du es glaubhaft machst, dass du es aus versehen (wegen falsch eingegebenen Höchstgebots) gekauft hast, dann wende dich an ebay. müssen das zurücknehmen! wenn du nur aus spaß mitgeboten hast und leider den zuschlag bekommen hast, dann musst du leider zahlen. wenn der spaßbetrag zu hoch ist, dann einige dich mit dem verkäufer über eine einmalzahlung eines geringeren betrages (schriftlich!!!!) viel erfolg!

entweder bezahlen und wieder bei ebay einstellen oder eine negative bewertung in kauf nehmen.käufe bei ebay sind bindend(und eig.wird man nach der gebotabgabe auch nochmal drauf hingewiesen).geistige umnachtung???

Gekauft ist gekauft! Du musst bezahlen!! Aus versehen gibts nicht, da da doppelklick notwendig ist bei abgabe eine Gebotes. Wenn es ein Gewerblicher Verkäufer ist, dann hast du Wiederrufsrecht. Ansonsten "Lehrgeld". ;-)
kaufen und dann selber wiedder bei ebay verkaufen

Frag deine Freunde, vielleicht braucht einer dieses unbekannte Ding und kauft es dir ab...

wie kann man denn dort etwas aus Versehen Kaufen? Du Gibst doch Dein Gebot ein und mußt es 2x bestätigen. Bezahle die Sache und verkaufe sie wieder

Bezahlen und wieder einstellen, aber nicht aus Versehen!!!!

Bezahl es. Du kannst auf Einhaltung des Vertrages verklagt werden; selbst wenn du das Verfahren gewinnen solltest und deine Auslagen erstattet bekommst, geht eine Menge Zeit drauf.

AUSVERSEHEN??? Wenn du auf einen Artikel bietest muss du das zweimal bestädigen!!
Du hast noch die Möglichkeit vom Kaufvertrag zurückzutreten.