Ebay/ Sind die Bilder teil der beschreibung?

7 Antworten

Ja, Bilder sind Teil der Beschreibung. Andernfalls hätte der Verkäufer deutlich schreiben müssen: OVP ist nicht Bestandteil der Auktion (oder so ähnlich).

DonRamon  27.10.2011, 12:30

Nö. Die Beschreibung verfasst der Verkäufer selbst, auf die kann man ihn jederzeit rechtlich festnageln. Das Bild kann auch älter oder geliehen sein, als Beispielbild etwa...

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unlocker  27.10.2011, 12:49
@DonRamon

oder gefladdert, von Herstellerseiten oder anderen Verkäufern...

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Ja. Wenn ein Bild dabei ist ist es Teil der Beschreibung. Du kannst also auf die OVP bestehen oder den Kaufvertrag rückgängig machen.

engin10 
Fragesteller
 27.10.2011, 12:27

Steht das auch in der AGB? DonRamon meint ich habe das Recht nicht

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DonRamon  27.10.2011, 12:33
@engin10

Solange im Bild oder im Text nicht steht dass der Artikel vom Bild abweichen kann, in Form, Farbe, usw. ... ist beides bindend. Sonst nicht!

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Das ist eigentlich so üblich, es sei denn er erwähnt das es nicht so ist. Artikel mit OVP bringen meisten etwas mehr Geld, da kann man schon mal in Versuchung geraten.

Dann nicht! Wenn du ein Bild mit einem Fotomodell siehst, das ein Shampoo in der Hand hält, ist die Tante (leider) auch nicht dabei....

Grohan  27.10.2011, 12:27

Ja aber das Shampoo ist trotzdem in der Flasche und nicht lose im Regal!

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boriswulff  27.10.2011, 12:27

Mann kann aber erwarten das das Shampoo in der abgebildeten Verpackung kommt und nicht in einer Klarsichttüte.

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DonRamon  27.10.2011, 12:29
@boriswulff

Kommt drauf an! War der Artikel neu oder gebraucht? In der Beschreibung war ja die OVP nicht erwähnt. Ich habe auch schon Sachen verkauft, die nicht zu 100% dem Bild entsprachen, habe das dann aber auch fairnesshalber erwähnt.

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engin10 
Fragesteller
 27.10.2011, 12:31
@DonRamon

ist gebraucht. Er hat nichts über die OVP erwähnt.

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boriswulff  27.10.2011, 12:34
@DonRamon

Wenn der Lieferumfang vom Bild abweicht, dann ist das auch zu vermerken. Abgebildetes Zubehör ist nicht dabei. Man kann nicht einfach später sagen ich habtte in der Artikelbeschreibung nicht erwähnt das ich das Zubehör mitschicke. Das wäre für mich schon betrug oder arglistige Täuschung.

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DonRamon  27.10.2011, 12:34
@engin10

Dann nicht, bei gebrauchten Artikeln kann nicht von einer OVP ausgegangen werden, zumal sie nicht ausdrücklich in der Beschreibung erwähnt wurde. Du kannst den VK aber mal danach fragen....

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DonRamon  27.10.2011, 12:37
@boriswulff

Liest du eigentlich die Beiträge? Seit wann ist es bindend, die OVP bei GEBRAUCHTWAREN mitzuliefern?

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boriswulff  27.10.2011, 12:39
@DonRamon

Wenn auf dem Artikelbild die Verpackung drauf ist gehe ich davon aus, dass sie zum Lieferumfang gehört. es sei denn in der Beschreibung ist erwähnt, dass die OVP nicht geliefert wird.

Genauso gehe ich davon aus das abgebildetes Zubehör wie Anschlusskabel und Netzteil dabei sind.

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sachichnich  27.10.2011, 12:41
@DonRamon

Seit es (durch den BGH bestätigt) auch bindend ist, bei einem Gebrauchtwagen die Standheizung mitzuliefern, wenn diese zwar NICHT in der Beschreibung erwähnt, jedoch auf dem Bild zu sehen war - s. Mein obiger Beitrag/link!

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DonRamon  27.10.2011, 12:47
@sachichnich

Das ist auch eine Veränderung an der Ware, die Ware in diesem Fall wird nicht auf- oder abgewertet durch eine fehlende OVP.... Das BGH Urteil ist da etwas irreführend, lies auch mal die Begündung dazu. Du vergleichst hier Äpfel mit Birnen...

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sachichnich  27.10.2011, 12:50
@DonRamon

die Ware in diesem Fall wird nicht auf- oder abgewertet durch eine fehlende OVP

Das stimmt so nicht! Es ist doch bekannt, das Ware, welcher eine Originalvepackung beiligt, einen höheren Endpreis erzielt - man kann hier also davon ausgehen, dass diese Bewusst deshalb mit abgelichtet wurde!

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sachichnich  27.10.2011, 13:05
@DonRamon

Bei Ebay IST es nunmal so - OVP dabei, erzielt einen höheren Preis!

Leider kann ich Dir den psychologischen Vorgang nicht erläutern, WARUM das so ist... ich verstehe es ja auch nicht!

Aber nun erkläre Du mir mal, wieso man die OVP mitfotografieren sollte, wenn man sie nicht mitliefert?! Ich denke schon, dass das "im Falle eines Falles" als Täuschung ausgelegt werden könnte!

P.s. Und ob das Ausbauen (ist die überhaupt fest verankert - kenne mich da zu wenig aus) einer Standheizung eine Veränderung ist, ist ja auch fraglich, da das Urteil explizit darauf eingeht, dass es eine Zusatzausstattung war.

Aber wie dem auch sei, ICH würde mich jetzt auch nicht wegen der OVP nass machen! ;-)

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DonRamon  27.10.2011, 14:54
@sachichnich

Ich würde mich an der OVP auch nicht stören. Aber zu deiner Frage wegen dem Foto mit und dem Verkauf ohne OVP: Ich kenn es nur von meinen Auktionen, da hatte ich z.B. eine Armbanduhr verkauft, die MIT Armband fotographiert war, wurde aber ohne Band verkauft. Hintergrund war einfach, dass ich das Bild der Uhr bereits hatte (MIT Band), zum Zeitpunkt des Verkaufs war das Band bereits defekt. Aber ich habe auch in der Beschreibung extra drauf hingewiesen, daß die Uhr ohne Band geliefert wird...

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