Artikel versehentlich ersteigert?

9 Antworten

Die Sache ist doch eigentlich ganz einfach:

Bei einem gewerblichen Verkäufer kannst Du widerrufen; wie das funktioniert, steht in dessen Widerrufsbelehrung, bei einem privaten Verkäufer musst Du bezahlen.

Einzige Möglichkeit, den Verkäufer anmailen und fragen, ob Du vom Kaufvertrag zurücktreten kannst.

Vielleicht hast Du Glück, und er bietet den Artikel dem zweithöchsten Bieter an und Du erstattest ihm die Differenz.

Mit ganz viel Glück bricht er den Kaufvertrag ab. Das liegt aber in seinem Ermessen.

Rechtlich bist Du einen Kaufvertrag eingegangen und zur Erfüllung verpflichtet.

Ja, ihr beide habt jetzt einen Kaufvertrag.

Du kannst höchstens den Verkäufer anschreiben und um Aufhebung des Vertrages bitten. Wenn er nein sagt und du einfach nicht zahlst, kann er dich verklagen. Die Kosten dafür kämen zu deinen Lasten.

Musst du, du bist mit deinem Gebot einen rechtsbindenden Vertrag eingegangen.

Einziges, was du machen kannst, ist den Verkäufer anzuschreiben, und darum zu bitten, vom Vertrag zurück zu treten. Ob er es macht, wirst du sehen. Er muss nicht... .

ja musst du. Du bist einen Vertrag eingegangen.

Da könnte ja jeder kommen und sagen er hat nicht richtig gelesen. Da bist du schon selber schuld daran