Ebay: Gekauft, will es aber nicht mehr?

15 Antworten

Wenn Du was bei eBay kaufst oder ersteigerst, ist eine zweiseitige Willenserklärung abgegeben worden, zum einen die des Verkäufers weil er verkauft und zum anderen die deine, weil Du geboten hast....heißt, Du hast einen bindenden Vertrag geschlossen.

Du kannst den Verkäufer anschreiben und bekunden, dass Du dich vertan hast, bzw. dass Du den Artikel nicht mehr möchtest. Fragen, ob er damit einverstanden ist, den Kauf rückgängig zu machen.

Hier gibt es auch noch Unterschiede: Ist es ein privater oder ein gewerblicher Händler ?

Wenn gewerblich, kannst Du innerhalb einer bestimmten Frist vom Kauf zurück treten oder eben das Teil zurück schicken, sinnvoll wäre, dies zu tun, bevor dieser verschickt, da die Versandtkosten evt. bei dir hängen bleiben.

Bei einem privaten Verkäufer kommt es auf die Kulanz an. Wenn er dein Problem versteht, geht er eine Rückabwicklung ein, wenn nicht, kann er drauf bestehen, dass Du zahlst.....

Du kannst dich mit dem Verkäufer in Verbindung setzen und auf sein Verständnis hoffen. Viele werden dieses aber verständlicherweise nicht haben.

Bezahlen musst du den Artikel trotzdem. Gekauft ist gekauft. Du hast einen verbindlichen Vertrag abgeschlossen, den musst du auch einhalten. Das muss man sich halt vorher überlegen. Ebay ist kein Kinderspielplatz, auch wenn viele sich das immer denken.

Vor ewigen Jahren, als Ebay noch recht neu war und nur einige wenige "Freaks" sich da getummelt haben, da war das noch eine tolle Sache. Seit dem da jeder Hanswurst ohne Sinn und Verstand einen Account hat ist es nur noch nervig.

Ich habe die Auktion gewonnen und nun will ich es nicht mehr, also habe ich den Artikel nicht

So gehts nicht. gekauft ist gekauft! Der Verkäufer hat das Recht auf Zahlung des Kaufpreises! Ebay ist kein Kinderspielplatz und jedem normal denkenden Menschen sollte bewusst sein, dass wenn man etwas kauft, man es auch bezahlen muß!

Du hast gewonnen und musst bezahlen. Ich will nicht mehr haben gibt6s nicht. Man wird beim bieten zweimal gefragt und vermute es ist ein Privatverkäufer. Ich selber würde darauf niemals eingehen und hätte darauf auf jedenfall bestanden.

an sich hast du mit dem erfolgreichen gebot auf die ware gekauft und bist zur abnahme verpflichtet.

aber du kannst den verkäufer trotzdem bitten, dir einen abbruchlink der transaktion zu schicken.

ihr könnt euch beide dann noch bewerten, du bist nicht zur abnahme der ware verpflichtet und der verkäufer bekommt seine gebühren zurück.

aber nur wenn der verkäufer auch damit zufrieden wäre, er muss nix.

wenn du das aber so schreibst wie hier, dann wird er sicherlich nicht auf deinen wunsch eingehen.

da musst du schon was vernünftiges argumentieren.

der verkäufer muss auch interesse haben, den artikel nicht für den preis an dich verkaufen zu müssen, ansonsten kannst du pech haben, dass er darauf besteht.

is ja klar hast du z.b. 50 eur geboten, normal geht der artikel für 30 über den tisch, dann wird der verkäufer evtl. sagen, bitte bezahlen sie unbedingt.

notfalls musst den kram abnehmen und selber wieder anderweitig verticken.

wenn der verkäufer auf dich eingeht, is alles kulanz, an sich musst du die ware nehmen. mfg