Ebay Auktion ungewollt gewonnen?
Habe gesehen das meine tochter auf dem Handy rumtippte und ausversehen ein Gebot auf ebay abgegeben hat. Ich bat den Verkäufer 1 stunde danach kontaktiert als ichs bemerkte und bat ihn das Gebot zu löschen. Nach 5 Tagen keine Antwort also nochmal geschrieben. Nun habe ich den Artikel gewonnen aber möchte nicht bezahlen? Was hab ich noch für ne Option? Was passiert wenn ichs einfach unbezahlt lasse?
5 Antworten
Du hast einen Kaufvertrag abgeschlossen. Davon kannst du nicht zurücktreten. Der Verkäufer kann auf Erfüllung klagen. Wenn du also keine rechtlichen Schwierigkeiten haben willst, solltest du den Kaufpreis zahlen und den Artikel nehmen. Du bist für den Account bei Ebay verantwortlich. Was deine Tochter da gemacht hat spielt überhaupt keine Rolle.
Wenn du nicht bezahlst, kann man das per Gerichtsvollzieher eintreiben lassen. Mit allen Kosten. Im Extremfall gibt es dann auch Ersatz Freiheitsstrafe wenn du die Kosten nicht begleichen kannst.
Haha, ich lach mich tot.
Den Bären kannst du einem anderen aufbinden dass die Tochter aus versehen am Handy rum getippt hat und so geboten hat.
Da muss man erst mal seinen Maximalgebotsbetrag eingeben, bieten und nochmals bestätigen.
Baron von Münchhausen lässt grüßen.
Wenn nicht freiwillig kann der Verkäufer das dann erfolgreich einklagen, dann hast du zusätzlich noch die Gerichtskosten an der Backe.
Ne die würde der staat übernehmen. Arbeitslose haben nämlich das Recht "Anwaltshilfe" zu beantragen
Der Staat übernimmt aber nicht den Betrag, den Du dem Verkäufer zahlen musst; den kann und wird der nämlich 30 Jahre lang von Dir einfordern.
Aber wie auch immer, Du willst Hilfe, verlinkst Du nun die Auktion?
Wenn nicht, auch kein Problem; dann musst Du halt alleine da durch.
Dann macht er einen Fall für einen nicht bezahlt Artikel auf. Du musst bezahlen. Bieten verpflichtet zum Kauf.
Er kann es sogar einklagen da ein rechtlich bindender Kaufvertrag entsteht.
Du trägst die Verantwortung für dein Gerät - gekauft ist in dem Fall gekauft, du haftest dafür.
Du kannst nett fragen, aber der Verkäufer muss darauf nicht eingehen.
Naja, du wirst in den sauren Apfel beißen müssen. Du hast nicht auf dein Handy geachtet und ihr den Zugang möglich gemacht. Is´ärgerlich für dich aber du kannst nur für die Zukunft daraus lernen.
Deine einzige Hoffnung bleibt, das der Verkäufer ein großes Herz hat und den Kauf rückgängig macht. Aber müssen muss er sicher nicht. (Meine Meinung.)
Ich hab keine 1800 €die ich für ein gebrauchtes buch von stephen king ausgeben kann. Das buch ist maximal 8 wert
Dann musst du halt Dinge verkaufen. Ich wäre da eiskalt und wurde gerade diese Summe als Verkäufer einklagen.
Als ob ich freiwillig 1800 für ein Buch zahle das es für 20 im Laden gibt