EBay Auktion gebot und nicht bezahlen?
Moin,
und zwar habe ich gestern auf einer Auktion auf eBay etwas geboten. Waren Pokémon Karten. Es hat sich allerdings erst im Nachhinein herausgestellt das es Proxys waren also nur „Fakes“.
ich hab dem Typen auch geschrieben das es sich um ein Irrtum handelte. In der Überschrift stand nichts von proxys und erst bei genauerem Hinschauen in der Beschreibung die Ellen lang war.
Der Verkäufer versendet die Karten erst wenn ich bezahlt habe.
Was passiert wenn ich nicht bezahle und dementsprechend keine wäre erhalte?
Könnte ich dafür rechtlich belangt werden?
Hab die Auktion halt gewonnen.
Muss ich bezahlen oder gibt mir ebay einfach ne Sperre?
8 Antworten
In der Überschrift stand nichts von proxys und erst bei genauerem Hinschauen in der Beschreibung die Ellen lang war.
Also bekommst Du genau das, was Du auch gekauft hast.
Und man mag es kaum glauben, aber über eBay werden rechtsgültige Kaufverträge nach dem BGB abgeschlossen.
https://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_1.html
Die Sache ist also eigentlich ganz einfach:
Bei einem gewerblichen Verkäufer kannst Du widerrufen; wie das funktioniert, steht in dessen Widerrufsbelehrung, bei einem privaten Verkäufer musst Du bezahlen.
Ein privater Verkäufer kann die Bezahlung übrigens auch erfolgreich einklagen.
und bei ebay werden oft beispielsweise fakes von rolex verkauft
Sicher nicht, gerade da passt eBay schon auf.
Könnte es sein, dass Du ebay Kleinanzeigen meinst?
Nein, als Uhrenhändler weiß ich, dass oft Fakes verkauft werden - such Rolex und sortier von billig nach teuer - viele davon sind Fake.
Der Handel mit gefälschten Pokemon-Karten ist nicht erlaubt, falls er dir blöd kommt, würde ich an deiner Stelle einfach zurückkontern und zur Polizei gehen.
Ich würde auch nicht bezahlen. Es kann nicht sein, dass man erst auf Seite 200 in Schriftgröße 1 erwähnt, dass es gefälschte Karten sind.
Dafür kannst du belangt werden. Steht auch so in den AGBs von eBay.
Ja könntest du. Es ist ein verbindlicher Kaufvertrag entstanden.
er könnte theoreeeeeetisch die kaufabwicklung einklagen aber das kommt in 99,99% der fälle nicht vor. Vorallem wenn es sich um wenige euros handelt. Ebay wird dir vielleicht eine schmerzlose email senden und du bekommst einen vermerk im account
...und du bekommst ne schlechte bewertung vom verkäufer
Käufer können seit 11 Jahren (!) nicht mehr negativ bewertet werden.
Handel mit Fakes jedoch ist verboten - und bei ebay werden oft beispielsweise fakes von rolex verkauft (mit oder ohne nachweis in der beschreibung). Nichts desto trotz ist der Handel mit Imitaten illegal.