Durch Krankheit darf dem Arbeitnehmer kein Nachteil entstehen. Stimmt das?

5 Antworten

Im Schichtbetrieb muss das ausgeglichen werden, was tatsächlich erbracht worden wäre. Wenn du also in einer Dienstwoche ausfällst, dann erleidest du dadurch keine Minusstunden (aber durch Ausfall in einer freien Wochen natürlich auch keine Plusstunden).

Stimmt das?

Selbstverständlich stimmt das - und Dein Arbeitgeber verhält sich mit seinem Vorgehen absolut nicht rechtskonform!!

Für die Zeit der Erkrankung bist Du entsprechend den Stunden zu bezahlen, die Du eigentlich hättest arbeiten sollen, wenn Du nicht erkrankt wärst!

Wenn es also für diese Zeit bereits einen Dienstplan mit 72,15 Stunden gab oder Du regel- oder gewohnheitsmäßig in einer Woche 72,15 Stunden arbeitest, um in der Folgewoche frei zu haben, dann sind dies Stunden Grundlage für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG § 4 "Höhe des fortzuzahlenden Entgelts"

ist dem Arbeitnehmer das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen.

Diese etwas "verdrehte" Formulierung beschreibt nichts Anderes als das Lohn- oder Entgeltausfallprinzip, wonach Du während der Zeit der Erkrankung dasjenige an Entgelt zu erhalten hast, was Du ohne die Erkrankung erhalten hättest.

Hier muss dann genauer hingeschaut werden:

Wenn Du unregelmäßige Arbeitszeiten hast und auch für die Zeit der Erkrankung kein Dienstplan bestand, auch nicht gesagt werden kann, wie Du in dieser Zeit "normalerweise" gearbeitet hättest, dann ist nach dieser Gesetzesbestimmung bei der Entgeltberechnung der "Geldfaktor" zu berücksichtigen, d. h., dass aus dem Durchschnitt der letzten 6 (wenn das Arbeitsverhältnis schon so lange besteht) oder mehr Monate ermittelt werden muss, wie viel Du (durchschnittlich) arbeitstäglich verdienst; das hat der Arbeitgeber dann als Entgeltfortzahlung zu leisten.

Für Deinen Fall ist aber entscheidend, dass die Rechtsprechung neben dem Geldfaktor den "Zeitfaktor" entwickelt hat; der berücksichtigt die Zeit, in der Du erkrankt ist, und die Arbeitszeit, die Du in dieser Zeit zu leisten gehabt hättest, wenn Du nicht erkrankt wärst. Wenn also für die Zeit Deiner Erkrankung eine bestimmte Arbeitszeit z.B. gemäß einem Dienst-/Schichtplan vorgesehen war (also 72,15 Stunden), dann bist Du auch während der Erkrankung entsprechend diesen 72,15 Stunden zu bezahlen. Das gilt auch, wenn Du - ohne dass es eine Dienstplan gäbe - "üblicherweise" dann eine bestimmte Arbeitszeit geleistet hättest.

Wenn Du also während der zeit der Erkrankung 72,15 Stunden gearbeitet hättest, wenn Du nicht erkrankt wärst, dann hat Dir Dein Arbeitgeber auch diese 72,15 Stunden die Lohnfortzahlung zu leisten - und zwar auch einschließlich der vorgeschriebenen Zuschläge für Nachtarbeit oder eventueller weiterer Zuschläge.

Würdest Du dagegen in einer Woche krank, in der Du nach Deiner Beschreibung "frei" hättest, dann musst der Arbietgeber für diese Zeit keine Lohnfortzahlung leisten.

Roikatze 
Fragesteller
 04.12.2019, 20:45

So sehe ich das auch, also auf in den Kampf! Vielen Dank für Eure Infos!

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Also Krankheitstage müssen im Normalfall bezahlt werden. es sei denn, es bestehen sonderregelungen wie zb bei Praktika.

Allerdings verstehe ich die Frage nicht ganz. Wieso machst du Minusstunden, wenn du früher wieder da bist?

ratsucher1912  04.12.2019, 16:35

Ah, jetzt verstehe ich dein Anliegen. du meinst, das der Arbeitgeber dir dann nur 34,65 Stunden bezahlt, obwohl du normal 72,15 arbeiten müsstest?

Ich bin mir nicht sicher, aber normal müsste das in deinem Arbeitsvertrag geregelt sein. Wenn es so ist, dass du in der Woche "überstunden" aufbaust, die in der nächsten Woche abgearbeitet werden, dann wirst du nur für die gewöhnliche wochenstundenzahl bezahlt. theoretisch müsstest du dann in der Woche darauf, in der du eigentlich frei hättest, noch 34,65 Stunden arbeiten.

Wenn im Arbeitsvertrag aber alles so geregelt ist, wie es in der Realität bei dir abläuft, müsste der Arbeitgeber dir deine kompletten Stunden bezahlen.

Eventuell kannst du auch mit deinem vorgesetzten sprechen und den Arbeitsvertrag möglicherweise anpassen.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass es so ist wie oben beschrieben, kann aber keine Garantie geben. So super kenn ich mich im Arbeitsrecht leider nicht aus

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Familiengerd  04.12.2019, 17:56
@ratsucher1912
dann wirst du nur für die gewöhnliche wochenstundenzahl bezahlt

Das ist falsch!

Es spielt keine Rolle, wie viele Stunden vereinbart wurde, sondern es kommt alleine darauf an, wie viele Stunden der Arbeitnehmer gearbeitet hätte, wenn er nicht erkrankt wäre!

Wenn der Fragesteller also regel- oder gewohnheitsmäßig (oder laut Dienstplan) in einer Woche 72,15 Stunden arbeitet und dafür in der Folgewoche frei hat, dann hat der Arbeitgeber - wenn der Arbeitnehmer in der Arbeitswoche mit 72,15 Stunden erkrankt - genau für diese 72,15 Stunden auch Lohnfortzahlung zu leisten!

Würde der Arbeitnehmer dagegen in der "freien" Woche erkranken, hätte er selbstverständlich auch keinen Anspruch.

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