Zeiterfassung fehlerhaft, kann der Arbeitgeber rückwirkend korrigieren?


28.01.2020, 14:45

Die Korrektur bezieht sich auf den Zeitraum von Ende 2016 bis Juli 2019.

3 Antworten

Bei uns wird das dann im Programm, das es bei einer elektronischen Zeiterfassung immer gibt, manuell korrigiert. Bisher war das nie ein Problem. Unsere Erfassung verweigert nämlich von Zeit zu Zeit den Dienst und zeichnet einfach irgendwelche Daten auf.

Kontrollieren kannst du das mit dem Ausdruck der Zeiterfassung, die dir jedes Monat zusteht. Ich schreibe mir meine Arbeitszeiten, Urlaubstage etc. immer noch separat auf, damit ich Abweichungen schnell feststellen kann.

megidda 
Fragesteller
 28.01.2020, 14:21

das onlinetool hatten wir bis mitte letztes jahr.....jetzt haben wir auf einmal minus, weil es die pausen und urlaubstage nicht richtig erfasst hätte.....wir mussten unsere zeiten selber dort eingeben.....

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Klar kann er das rückwirkend korrigieren. Oder wird der Fehler bestritten?

megidda 
Fragesteller
 28.01.2020, 14:22

klar bestreite ich , dass ich minus gemacht habe, da ich immer drauf geachtet habe, eben diese nicht zu machen

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megidda 
Fragesteller
 28.01.2020, 14:32

der AG behauptet, dass das tool fehlerhaft war....

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megidda 
Fragesteller
 28.01.2020, 14:37
@Zakalwe

habe die zeiten jeden tag erfasst, war 14 stunden im plus .....dann haben wir auf exceltabellen umgestellt....die personal abteilung behauptet jetzt das tool hat fehlerhaft berechnet und jetzt bin ich angeblich im minus...es geht um einen zeitraum von 2 bis 3 jahren

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Zakalwe  28.01.2020, 14:42
@megidda

Ich verstehe dich immer noch nicht. Wenn die Personalabteilung zugibt, dass das Tool fehlerhaft berechnet hat, dann müssen sie das halt korrigieren. Die Daten musst du ihnen aber halt liefern.

Woher kommt die Behauptung, du seist im Minus, wenn bekannt ist, dass das Ding fehlerhaft ist? Wird ja wohl auch nicht nur bei dir so sein.

2 bis 3 Jahre arbeitet die Personalabteilung mit einem fehlerhaften Tool? Das ist ja dann wohl ihr Problem.

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Mit dem Ag zusammen die Stundenkorrektur durchgehen.

megidda 
Fragesteller
 28.01.2020, 14:36

für einen zeitraum von 3 jahren???

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