Azubilohn mit minusstunden berechnen?
Hallo Leute,
ich habe meine Ausbildung absolviert. Nun habe ich meine Lohnabrechnung erhalten. Da steht nicht geleistete Stunden -50. Das haben die mir von meinem Gehalt abgezogen. Nun bin ich Azubi und kein Arbeitnehmer, dürfen die das überhaupt?
Welche Rechte habe ich? Was kann ich unternehmen?
3 Antworten
Ein Azubi hat keinen Lohn, sondern eine Ausbildungsvergütung. Und dieser wird pauschal bezahlt und nicht nach Arbeitsstunden berechnet. Fehltage werden hingegen mit 1/30 der Ausbildungsvergütung angesetzt.
dürfen die das überhaupt?
Bei unentschuldigten Fehlzeiten dürfen die das. In dem Fall hättest du sogar das Problem, dass du deine vertraglichen Verpflichtungen nicht erbracht hast und somit die Kürzung selbst zu verantworten hast. In weiterer Folge dürfte das bei 50 Stunden bereits eine Abmahnung bedeuten und damit eine Warnung darstellen, dass du dich auf bestem Wege zu einer Kündigung befindest.
Sind die Fehlzeiten nicht von dir zu verantworten und nicht unentschuldigt, wird die Sache etwas komplexer und die mageren Angaben reichen absolut nicht aus, um sich ein vollständiges Bild zu machen.
dein Chef ist in der Verpflichtung dir die entsprechenden Arbeitsstunden zur Verfügung zu stellen, kann er das nicht ist der Chef in Verzug. es gibt kein Abzug. er hat den Lehrlingslohn voll zu zahlen.
Hast du Zuwenig gearbeitet, dürfen die Stunden genau klar abgezogen werden
Das ist nicht so eindeutig. Wenn die Firma die Minusstunden zu verantworten hat darf der Azubi und auch der Arbeitnehmer dafür nicht bestraft werden