Urlaubstage mit Minusstunden verrechnen?

1 Antwort

Grundlegend darf der Arbeitgeber nicht vollständig erfüllte Arbeitszeit ( "Minusstunden" nicht gegen einen bestehenden Anspruch auf Urlaub aufrechnen.

Entweder gibt er Dir die Möglichkeit der Nacharbeit zum Ausgleich des Arbeitszeitkontos, oder er kürzt entsprechend den Arbeitslohn um die fehlenden Sollstunden.

Somit siehst Du es in soweit richtig, dass Du am Montag nach 6 Stunden bereits Dein Soll erfüllt hättest. Wenn es organisatorisch nötig ist, fährst Du die komplette Schicht und hättest dann 4 Stunden Mehrarbeit geleistet, die entsprechend zu vergüten sind.

Wenn Freitag dann der letztmögliche Arbeitstag ist, können Dir nur 4 Tage Urlaub abgerechnet werden. Mit einer entsprechenden Urlaubsbescheinigung von Deinem momentanen AG kannst Du den noch zustehenden Resturlaub dann in den neuen Betrieb mitnehmen.