Urlaub verrechnen, ist das rechtens ,?!

4 Antworten

Dein gesetzlicher Urlaubsanspruch darf nicht mit Minusstunden verrechnet werden, für die du nichts kannst! Das ist absoluter Quatsch und du darfst selbstverständlich deine vollen 2 Wochen Urlaub nehmen.

Wenn im Winter weniger zu tun war und du dadurch Minusstunden hast, dann ist das das Problem deiner Chefin - nicht dein Problem.

Jungkoch2802 
Fragesteller
 22.07.2013, 14:44

aber eigentlich darf ich doch auch keine minusstunden bzw keinen urlaub mit in den facharbeitervertrag nehmen oder ??!

0
GoetheDresden  23.07.2013, 21:09
@Jungkoch2802

Ausbildung und Anstellung als Facharbeiter sind getrennt voneinander zu betrachten! Minusstunden und Urlaub können nicht übertragen werden in einen neuen Arbeitsvertrag.

Du musst dir wohl einen Anwalt für Arbeitsrecht nehmen, wenn die Chefin stur bleibt.

0

Das Verrechnen von Minusstunden mit dem Urlaub ist nicht zulässig - die Resturlaubsansprüche aus dem Ausbildungsverhältnis werden in das anschließende Arbeitsverhältnis überommen...

Jungkoch2802 
Fragesteller
 22.07.2013, 14:57

hast du einen paragraphen dazu ?

0
DerSchopenhauer  22.07.2013, 15:13
@Jungkoch2802

Einen direkten wortwörtlichen Paragraphen gibt es dazu nicht.

Das ergibt sich schon alleine aus dem Bundesurlaubsgesetz - ein Urlaub dient der Erholung...

Die Übernahme des Urlaubs ergibt sich auch aus dem BUrlG (Urlaubsanspruch) - dieser kann grundsätzlich nicht verfallen...

1

Die Aussagen in den bisherigen Antworten sind natürlich richtig:

Minusstunden dürfen nicht mit dem Urlaubsanspruch verrechnet werden!

Das ergibt sich aus dem Bundesurlaubsgesetz und der eigentlichen Zweckbestimmung des Urlaubes: Erholung. Die Minusstundenverrechnung steht dazu im eklatanten Widerspruch!

Wie mit den Minusstunden umzugehen ist, hängt von einigen Faktoren ab. Wenn es ein Arbeitszeitkonto gibt und Du Deine Arbeitszeit selbst bestimmen/einteilen konntest, kann der Arbeitgeber die Minusstunden mit Deiner Entlohnung verrechnen.

Gibt es kein Arbeitzeitkonto, hattest Du eine festgelegt Arbeitszeit (d.h. Du konntest sie nicht selbst bestimmen), gibt es zum Umgang mit Minusstunden keine Betriebsvereinbarung (sofern es einen Betriebsrat gibt) oder keine Regelung dazu in einem eventuell anzuwendenden Tarifvertrag, dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Dein Arbeitgeber (rechtlich) "in die Röhre guckt", d.h. dass er keinen Anspruch darauf hat, dass Du Deine Minusstunden ausgleichst.

Dein Urlaubsanspruch aus der Ausbildungszeit geht bem "Wechsel" in den Facharbeiterstatus übrigens nicht verloren!

aber eine woche zur erholung reicht doch.. würde sie sagen..

Was die sagen, ist rechtlich unbedeutend. Aber natürlich ist es eine Sache, dass Du "Recht hast", eine andere ist es, dass Du in der konkreten Auseinandersetzung mit Deinem Arbeitgeber auch "Recht bekommst"!

Minusstunden müssen nur ausgeglichen werden, wenn ein AN allein darüber entscheiden kann, ob und in welchem Umfang ein negatives Guthaben entsteht. (Urteil des Bundesarbeitsgericht vom 13.12.2000, Az.: 5 AZR 334/99).

Eine Verrechnung mit Urlaub darf auch nicht erfolgen. Ein bereits genehmigter Urlaub darf auch nicht widerrufen werden. Ein einmal genehmigter Urlaub bindet den Arbeitgeber grundsätzlich. Die zeitliche Festlegung des Urlaubs kann nur einvernehmlich rückgängig gemacht werden. Auch bei Übernahme der Mehrkosten für den Arbeitnehmer (und seiner Familie) braucht sich der Arbeitnehmer hierauf nicht einzulassen. Eine Vereinbarung, welche den Arbeitnehmer verpflichtet, die zeitliche Festlegung des Urlaubs auf Verlangen des Arbeitgebers aus betrieblichen Gründen rückgängig zu machen oder vorzeitig aus dem Urlaub zurückzukehren, verstößt gegen zwingendes Urlaubsrecht und ist daher unwirksam.

Es besteht daher kein Recht des Arbeitgebers, den gewährten Urlaub zu widerrufen und den Urlaubsanspruch aufgrund angeblicher Minusstunden überhaupt zu kürzen.