Durch den TÜV mit leerer Batterie?

13 Antworten

Ja, das ist kein Problem.

Eine leere Batterie ist KEIN HU Mangel.

Wenn das Auto fremdgestartet wurde und Du den Motor nicht ausmachen kannst, sagt es dem Prüfer, das ist kein Problem.

Beim Prüfen des Lenkradschlosses wird der Prüfer allerdings den Motor abstellen sonst kann er das nicht prüfen.

Danach kannst Du aber wieder fremdstarten (überbrücken) oder der Prüfer kann den Wagen auch über den Bremsenprüfstand "anschieben".

Die DEKRA Stelle in unserer Stadt hat sogar einen "Booster" um solche Fahrzeuge zu überbrücken, ob die das bei Euch haben, mußt Du fragen, notfalls sind ja i.d.R. auch andere Kunden mit ihren Fahrzeug da, so daß man Dir Starthilfe geben kann.

Was ist es denn für ein Auto? Kannst ihn nicht einfach anschieben? Nach ein paar KM sollte die Batterie soweit geladen sein, dass er wieder anspringt. Und dann kannst du auch zum TÜV. Fahre einfach einen kleinen Umweg dahin (ich denke nach ca. 10 km sollte es gehen)

Radio, Klimaanlage etc. alles auslassen.

Nein das geht nicht da der TÜV auch das Fahrzeug selber starten muss und wen da so ein Unfug betrieben werden muss ist das schon ein großer Mangel und wird als Sicherheitsmangel notiert der eine Nachprüfung nötig macht  auch wen alles zu 100% OK ist damit bekommt man keinen TÜV .

Was ist wen das Fahrzeug auf der Autobahn liegenbleibt dann gibt es auch Ärger deswegen .Wen es nicht mehr anspringt . 

Da bei neuern Fahrzeugen die Steuerung ausgelesen wird und das geht nicht ohne Batterie TÜV sagt dann auch wiederkommen wen das fertig ist und in Ordnung .

Und mit 2-3 Monaten abgelaufen TÜV kann man ruhig fahren  da sagt fast keiner was nur mit Vermerk dort hin zu fahren . 

  

machhehniker  07.01.2016, 08:15

Wie üblich, Deine Antwort stimmt absolut gar nicht! Das Fahrzeug muss NICHT aus eigener Kraft startfähig sein.

Es muss lediglich zur AU-Prüfung laufen und es muss gefahren werden können.

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Zunächst stört mich der Ausdruck "TÜV", das was Du meinst ist HU. Der TÜV ist eine Prüforganisation die lediglich lang eine Art Monopol auf die HU hatte weshalb dies noch immer im Volksmund falsch ausgedrückt wird.

Schon allein die Fahrt dahin sollte ausreichen damit die Batterie über genügend Startkapazität verfügt (wenn sie nicht kaputt ist). Es stellt aber für die Fahrzeugprüfung kein wirkliches Problem dar wenn der Wagen nicht aus eigener Kraft anspringt, eingangs sollte allerdings der Prüfer darauf hingewiesen werden dass der Wagen lange stand und aus Bedenken der Startenergie der Motor möglichst laufen gelassen werden soll.

Ein Mangel ist eine leere Batterie übrigens nicht, hab erst kürzlich bei einer HU-Prüfung Einen vor mir gehabt dessen Batterie dann leer war nachdem der Prüfer Licht&Co ohne laufendem Motor geprüft hat. Der Prüfer kam mit so einem Strompaket aus dem Büro, hat dies angeschlossen und hat dann gestartet. War gar kein Problem.

Das wird nicht möglich sein, weil schon mindestens die in der TÜV-Untersuchung vorgesehene Abgasmessung nicht möglich ist. Wenn der Wagen durch Starthilfe läuft, sollte es evtl. funktionieren. Dann aber neue Batterie einsetzen.