Dürfen Nonnen Auto fahren?

10 Antworten

Sie dürfen!

...zumindest in Frankreich - Ich erinnere mich an einen alten Louis de Funès Film, indem eine Nonne einen verdammt heißen Reifen fährt;) - weiß nur nicht mehr welche der vielen es war - Könnte "Der Gendarm von Saint Tropez" Teil II oder III gewesen sein;)

Natürlich! Nicht alle Nonnen leben nur im Kloster.

Wenn eine Nonne eine Arbeit als Krankenschwester in der ambulante Pflege hat, ist es sogar eine Voraussetzung, um zu den Patienten kommen zu können.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Pflehehelferin-Ausbildung

Ja, dürfen sie. Habe demletzt erst einen Kleinwagen gesehen, in dem fünf Nonnen saßen, eine von ihnen am Steuer.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Christin❤✝️

Wenn sie einen Führerschein haben, dürfen Nonnen grundsätzlich Autofahren. Das hängt aber auch von ihren Aufgaben ab, die sie im Kloster zu erfüllen haben. Wenn dafür Autofahrten nötig sind, dann ist es ok.

Jede Nonne legt beim Eintritt ins Kloster ein Versprechen ab. Dieses Gelübde umfasst drei Teile:
Eine Nonne verspricht, ihrer Chefin zu gehorchen. Das ist die Äbtissin oder Äbtin des Klosters.
Eine Nonne verzichtet auf eigenen Besitz. Alles, was sie hat, gibt sie beim Eintritt dem Kloster ab.
Als drittes bleibt sie ledig. Sie hat keinen Ehemann, weil nur Gott für sie wichtig ist.
In allen Klöstern gelten feste Zeiten für die Gottesdienste und für die Gebete. Zwischen den religiösen Verpflichtungen tun die Nonnen, was sie zu ihrem eigenen Leben brauchen: Sie arbeiten in der Küche oder im Garten, waschen Kleider, machen sauber, pflegen ihre kranken und alten Schwestern und vieles anderes mehr. Meistens bleibt dann immer noch Zeit übrig, in der die Nonnen anderen Menschen dienen.

https://klexikon.zum.de/wiki/Nonne

Nonnen können auch außerhalb des Klosters arbeiten, z. B. als Krankenschwester, Lehrerin, Verkauf von Kräutern aus dem Klostergarten usw. Dazu ist es oft nötig mit dem Auto zu fahren.

Ja, natürlich dürfen Nonnen Auto fahren.

Woher ich das weiß:Hobby – Ehrenamtlich in einer kath. Kirchengemeinde aktiv