Dürfen meine Lehrer eine Ranzen kontrolle machen?

12 Antworten

Haben die Lehrer denn gesagt, warum sie die Ranzen kontrollieren wollen? Ohne Deine Zustimmung dürfen sie das nicht. Nur in eng begrenzten Ausnahmefällen dürfen sie ohne Deine Zustimmung Deine Sache durchsuchen. Das gilt nicht nur für den Ranzen.

Gruß Matti

Meines Erachtens nicht. Den gegebenen Link würde ich auch nicht für zutreffend halten. Es wird dort für die Behauptung, dass Schulleiter dies dürften, auch keine Rechtsgrundlage angegeben.

Meines Erachtens gilt: die Durchsuchung von persönlicher Habe regelt der Gesetzgeber regelmässig in Polizeigesetzen. Da diese LANDESgesetze sind, gibt es aber 17 Stück und ich werde Dir nicht das Berliner zitieren, das womöglich nicht bei Dir zutrifft.

Als Jurist würde man aber denken: "wenn der Gesetzgeber dies in einem Gesetz regelt, dann hat er es für notwendig gehalten, es zu regeln und nur bestimmten Personen zu erlauben, hier nämlich denen der Polizei. Er wollte gerade NICHT, dass dies jeder dürfte."

Und aus dem Umstand, dass dies im Schulgesetz (Berlin jedenfalls) NICHT geregelt wird, ist dann zu schliessen, dass er Schulen dieses Recht NICHT einräumen wollte.

Übrigens gelten selbst für die Polizei Einschränkungen. Es muss ein hinreichend konkreter Tatverdacht vorliegen. Und "konkret" heisst immer im Recht: gegen DIE Person, gegen die man vorgeht.

Es ist kein "konkreter" Tatverdacht gegen jemanden, wenn eine Tat irgendwo passiert ist und jetzt mal JEDER durchsucht wird, weil das Gesuchte (und auch das muss etwas Bestimmtes sein) ja bei "irgendwem" sein muss.

Damit sind vorsorgliche Durchsuchungen von Jedermann völlig unzulässig. Selbst für die Polizei. Der das Recht im Prinzip eingeräumt wurde.

Kompliziert wird es allerdings, wenn man sich in Verträgen zu etwas verpflichtet hat. Man ist nämlich bspw. auch nicht verpflichtet, jedem Miete zu bezahlen. Schon aber demjenigen, mit dem man das vertraglich vereinbart hat.

Auch ein Schulvertrag ist ein Vertrag.

Und daher gibt es leider keine pauschale Antwort. Wie immer im Recht...

Schüler dürfen auch einfach mal etwas hinnehmen, was die Lehrer sagen, ohne gleich immer mit dem Gesetzbuch zu wedeln.

Aber wo ist das Problem? Sie können doch nichts finden - wo ihr alle SO gesetzestreu seid...

Computersohn  19.05.2017, 07:34

,,Schüler dürfen auch einfach ma etwas hinnehmen, was die Lehrer sagen, ohne gleich mit dem Gesetzbuch zu wedeln.“ Klar, denn das Gesetz ist ja für Kinder nicht. So können die Schüler auch hinnehmen, dass sie von Lehrern diskriminiere werden, nach ausschnitt bewertet werden oder auch ganz einfach beleidigt werden. Das müssen sich Schüler gefallen lassen im 21. Jahrhunderts in Deutschland.

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ErsterSchnee  19.05.2017, 07:35
@Computersohn

Dieser Kommentar von dir ist an Dämlichkeit und Unsachlichkeit nicht zu überbieten. 

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Computersohn  19.05.2017, 07:35

Sorry für die Rechtschreibfehler. Meine Tastatur ist etwas klein und Auto Korrektur nervt.

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Hallo.

Wenn er einen Verdacht hat, Ja. Den muss er aber nicht Beweisen oder sagen.

auf freiwilliger Basis ja.

sagst nein, kann er nix machen und muss die Finger draussen lassen