Dürfen Leute einen Tierschädel mitnehmen?

3 Antworten

Dürften sie so einen Schädel einfach mitnehmen (…) ?

Nein.

Wild und Teile von Wild darf nur der dort jagdausübungsberechtigte Jäger mitnehmen.

Alle Anderen begehen eine Straftat, denn das zählt als Wilderei. Siehe Strafgesetzbuch

§292 StGB - Jagdwilderei

Zitat (Auszug):

(1) Wer unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts 
1. dem Wild nachstellt, es fängt, erlegt oder sich oder einem Dritten zueignet oder
2. eine Sache, die dem Jagdrecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(…)

Und zu diesen unter Absatz 1 Punkt 2 genannten „Sachen die dem Jagdrecht unterliegen“ gehören eben auch Knochen oder Geweihe von Wild.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Jäger
Von Experten Waldmensch70 und myotis bestätigt

Hallo,

Wenn es tatsächlich Rothirsch ist, dann schließe ich mich den Ausführungen von Antnschnobe und Waldmensch70 an. Für eine rechtliche Würdigung ist es unerheblich, ob die Personen, die sich den Schädel als einzige aneignen dürfen, vermutlich ein Interesse daran haben oder nicht. Die Entscheidung darüber liegt dann nun mal bei diesen Personen. Aber: wer aneignen darf, darf auch überlassen. Also, der korrekte Weg wäre es, den/diejenigen zu fragen, der dort die Jagd ausüben dürfen. (Die Einschätzung bezüglich Interesse an dem Stück Schädel ist ja vermutlich zutreffend, deshalb wird es in den meisten Fällen keine Einwände geben.) Also den Besitzer der Eigenjagd, Jagdpächter oder die Forstverwaltung, die in dem von ihr betreuten Wald die Jagd selbst ausübt, einfach fragen, ob sie den Knochen behalten dürfen. Wie hoch im anderen Falle das Interesse an einer Strafverfolgung wäre, wie hoch die Schwere der Schuld angesehen würde, wer weiß?

Denkbar aber auch, dass es sich um Teile eines Haustierschädels handelt, Schaf, Kuh, etc. Meine juristisch laienhafte Einschätzung: Wilderei scheidet aus, das gilt nur für Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen. Ein anderes, ähnliches Aneignungsrecht, das nur einem bestimmten Personenkreis zusteht, ist mir nicht bekannt. Grundsätzlich käme der Tatbestand des Diebstahls in Frage. Ein Eigentümer wird aber schwerlich noch zu ermitteln sein, bzw man wird davon ausgehen können, dass er das Eigentum an den Teilen des toten Tieres aufgegeben hat. In so einem Fall wäre normalerweise nichts zu befürchten.

Das Naturschutzrecht muss vielleicht auch noch beachtet werden: zwar fällt mir auf die Schnelle kein Wildtier ein, dessen Schädel man für den eines Rothirschs halten könnte und das nicht dem Jagdrecht unterliegt, somit kann ich mir nicht vorstellen, dass hier das Aneignungsverbot für besonders bzw streng geschützte Arten greift. Aber nicht völlig auszuschließen, dass das Ganze in einem Schutzgebiet stattgefunden hat (beispielsweise Naturschutzgebiet) für das sich aus der jeweiligen Schutzgebietsverordnung ergibt, dass nichts verändert, nichts entnommen werden - auch keine Tierknochen! - darf. Vermutlich läge dann eine Ordnungswidrigkeit vor.

Ja, ich weiß, wie soll man dann als Laie wissen, was jetzt gilt, aber so ist das nun mal!

Nein. Da ihr nicht das aneignungsrecht habt wäre das Wilderei