Dürfen lehrer mir meine noten nach dem eintragungsschluss sagen?

5 Antworten

Moin,

also in Berlin und Hamburg ist das eindeutig geregelt: Hier dürfen Lehrkräfte der Schülerschaft sechs Wochen vor der Notenkonferenz des Ganzjahreszeugnisses KEINE Auskünfte über die Notenvorschläge für die Konferenz mehr geben!

Als Schülerin oder Schüler hast du zwar jederzeit (also auch im genannten Zeitraum) das Recht darauf zu erfahren, wie dein (allgemeiner) Leistungsstand ist (die sogenannte „mündliche” Note), aber die Note, die deine Lehrkraft der Zeugniskonferenz vorschlagen wird, darf sie dir nicht sagen!

Das hat einen einfachen (und einsehbaren) Grund: Die Note wird nämlich nicht von deiner dich unterrichtenden Lehrkraft erteilt, sondern von dem Teil des Kollegiums auf der Notenkonferenz beschlossen, das dich insgesamt unterrichtet.

Natürlich wird der Notenvorschlag der eigentlichen Lehrkraft in der Regel nicht in Frage gestellt und einfach übernommen. Aber es gibt durchaus Fälle, in denen bestimmte Vorschläge nachträglich durch die Konferenz zum Besseren oder zum Schlechteren hin verändert werden.

Deshalb gibt es auch die Vorschrift, den Notenvorschlag nicht zu verraten. Es könnte ja zum Beispiel passieren, dass du ein Angebot für einen Ausbildungsplatz ablehnst (oder annimmst), weil du von einem Zeugnis ausgehst, dessen Noten dir im Vorfeld bekanntgegeben wurden, das dann aber gar nicht so zustande kommt, wie es dir gesagt wurde, weil die Konferenz das anders beschließt. Das könnte jede Menge juristischen Ärger bedeuten. Deshalb das Verbot, die Notenvorschläge zu verraten...

Ich weiß nicht, in welchem Bundesland du lebst. Aber in Hamburg oder Berlin ist das so geregelt.

Andererseits gibt es immer wieder Kolleginnen oder Kollegen, die davon nichts wissen und dann regelwidrig Notenvorschläge verraten. Aber das ist dann gegen die Vorschrift. Und verlangen kannst du das schon gar nicht...

Nach der Notenkonferenz ist das etwas anderes, weil dann die Note bereits beschlossen wurde. Es gibt zwar in seeehr seltenen Fällen auch noch die Möglichkeit, die schon beschlossene Note nachträglich noch einmal zu verändern, aber das erfordert eine nochmalige neue Notenkonferenz. Und das ist - wie gesagt - nur in absoluten Ausnahmefällen möglich...

LG von der Waterkant

Die Lehrer können dir nur die Noten sagen, die sie in deinen Schülerakt eingetragen haben. Über die Zeugnisnote entscheidet dann die Lehrerkonferenz.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Lehrer u. Fachbetreuer für Mathematik und Physik i.R.
DedeM  20.06.2023, 21:24

In Hamburg oder Berlin dürfen Lehrkräfte beabsichtigte Notenvorschläge sechs Wochen vor der Notenkonferenz nicht mehr mitteilen.

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Littlethought  20.06.2023, 21:26
@DedeM

Die machen dann wohl das sogenannte Notenwürfeln. Die entsprechenden Einzelnoten müssten den Schülern aber wohl bekannt gegeben werden.

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DedeM  20.06.2023, 21:32
@Littlethought

Nein, wieso? Sie haben Noten nach dem Stand der Schülerin oder des Schülers gesammelt und erstellen unter Berücksichtigung des pädagogischen Faktors (Mittelstufe) eine Gesamtnote, die sie dem Kollegium auf der Konferenz vorschlagen wollen. Und diesen beabsichtigten Notenvorschlag dürfen sie dem Schüler oder der Schülerin im Zeitraum von sechs Wochen vor der Konferenz nicht mehr mitteilen. Das hat nicht mit würfeln zu tun.

Und es halten sich natürlich auch nicht alle daran, weil sie meist nicht wissen, dass es diese Regelung gibt. Aber das ist deren Problem. Erlaubt ist es eigentlich nicht.

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Littlethought  20.06.2023, 21:38
@DedeM

Du kannst vielleicht verstehen, dass ich dieser Art von Geheimhaltung extrem mißtrauisch gegenüberstehe, nachdem an meiner Schule ein nicht existierender Schüler, dessen Schülerakt versehentlich im Klassenordner verblieben war, in drei verschiedenen Fächern Noten bekam. Da wird nur unter dem Deckmantel pädagogischer Spielräume zur Disziplinierung Psychoterror gemacht.

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DedeM  21.06.2023, 05:43
@Littlethought

Ja, so etwas habe ich (in etwas abgeschwächter Form) auch schon erlebt, als eine Kollegin einen Schüler benotet hatte, der bereits ein halbes Jahr nicht mehr an unserer Schule war. Die berühmte „Geister-3”! Ich kann das nicht verstehen, zumal doch schon bei den Arbeiten auffallen muss, dass da zumindest diese Note fehlt (von anderen Leistungsnachweisen ganz zu schweigen). Was mag bei solchen Lehrkräften nicht stimmen? Und klar, da wäre ich dem System gegenüber auch misstrauisch... Was den Psychoterror angeht, auch das ist bei einigen Leuten wohl gang und gäbe. Und auch das ist schrecklich. Solche Menschen haben ebenfalls im Schulsystem eigentlich nichts zu suchen. Es ist da nicht anders als in anderen Berufen: Schwachköpfe gibt es leider überall. Ich kann auch Kolleginnen und Kollegen nicht verstehen, die bei Fragen oder falschen Antworten ausflippen und dadurch die Schülerschaft dazu „erziehen”, lieber generell die Klappe zu halten (wenn man sich nicht 100%-ig sicher ist). Was für eine kolossal falsche Berufsauffassung! Aber wie gesagt, es gibt halt doch einige, die nie hätten den Lehrberuf ergreifen sollen. Aber watt willste da machen...?!

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Littlethought  21.06.2023, 06:55
@DedeM

Transparenz ist dagegen zwar kein Heilmittel aber es wäre zumindest eine vertrauensbildende Maßnahme.

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Littlethought  21.06.2023, 07:09
@Littlethought

P.S.: Zitat: "Was mag bei solchen Lehrkräften nicht stimmen?"

Antwort: Sie sind einfach überfordert. Sei es fachlich oder psychisch oder pädagogisch. Die fachliche Überforderung wurde mir klar, als ich die Fachschaftsleitung Physik übernehmen musste. Etwa die Hälfte der Fachkollegen hielt sich selbst nicht für fähig in der Oberstufe einen Grundkurs Physik zu halten. Den Leistungskurs in Physik haben außer mir (an meiner Schule) innerhalb von 35 Jahren nur noch zwei weitere Lehrer gehalten. und ich war in dieser Zeit der einzige Lehrer meiner Schule, der sowohl in Mathematik als auch in Physik Leistungskurse gehalten hat. Eine ehemalige Referendarin meiner Schule, die an einer anderen Schule später die Fachschaftsleitung in Chemie übernehmen musste , hat dort die gleichen Erfahrungen gemacht.

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Littlethought  21.06.2023, 07:21
@DedeM

Danke ! Das ist zwar nur ein schwacher Trost aber immerhin ein Trost. Ich gehöre zwar inzwischen zu der Generation der Gruftis, aber es ist ein wenig beruhigend, dass es vereinzelt immer noch Kollegen gibt, die meine Berufsauffassung teilen.

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Ja, sie haben keine Verpflichtung es dir vorher zu sagen, nur die Noten zu machen :)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Hab letztens das ABC gelernt
DedeM  20.06.2023, 21:25

In Hamburg oder Berlin dürfen Lehrkräfte beabsichtigte Notenvorschläge sechs Wochen vor der Notenkonferenz nicht mehr mitteilen.

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Ja dürfen sie,aber müssen sie nicht

DedeM  20.06.2023, 21:25

In Hamburg oder Berlin dürfen Lehrkräfte beabsichtigte Notenvorschläge sechs Wochen vor der Notenkonferenz nicht mehr mitteilen.

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Dürfen lehrer mir meine noten nach dem eintragungsschluss sagen?

Sicher dürfen sie... danach ... 😉

Ob allerdings so früh wie Du es gerne hättest ...

Tyler969 
Fragesteller
 20.06.2023, 21:01

Meinst du ich sollte ihn jz schon fragen oder erst nach denn Zeugnis Konferenzen???

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GutenTag2003  20.06.2023, 21:01
@Tyler969

Danach ... ist relativ. Sei sicher Du wirst die Note "auf jeden Fall" danach erhalten.

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