Dürfen Lehrer im online Unterricht Noten machen?

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Das gilt in BY:

Hausaufgaben werden nicht unter Aufsicht der Schule, also nicht unter prüfungsmäßigen Bedingungen angefertigt. Sie sind daher grundsätzlich keine Leistungsnachweise im Sinne des Art. 52 Abs. 1 BayEUG (Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz). Hausaufgaben haben vielmehr folgende Funktionen: Sie stellen einen besonderen Teil der schulischen Unterrichts- und Erziehungsarbeit dar. Sie helfen der Schule bei der Erfüllung dieser Aufgaben, indem sie die im Unterricht eingeleiteten Lernprozesse vertiefen und unterstützen. Hausaufgaben dienen der Einübung des Lernstoffes im Anschluss an den Unterricht, sie können aber auch vorbereitender Art sein, z. B. wenn zu einem Thema recherchiert werden soll. Ferner sollen sie die Schülerinnen und Schüler zu eigener Tätigkeit anregen.

Die Erledigung der aufgegebenen Hausaufgaben gehört zu den Pflichten der Schülerinnen und Schüler aus dem Schulverhältnis. Verletzt ein/e Schüler/in diese Verpflichtung, so kommen geeignete Erziehungsmaßnahmen und in beharrlichen Fällen Ordnungsmaßnahmen in Betracht.

Hausaufgaben in Form häuslicher Hefteinträge können allerdings nicht als fachliche schriftliche Leistungsnachweise (Art. 52 Abs. 1 BayEUG) gelten, deren Bewertung als einzelne schriftliche Leistung (Art. 52 Abs. 3 BayEUG) in die fachliche Zeugnisnote eingeht. Etwas anderes gilt nur, soweit die Schulordnungen bestimmte zu Hause zu fertigende Arbeiten ausdrücklich bei der Auflistung der Leistungsnachweise nennen, so z. B. Seminararbeiten nach § 56 GSO, Deutsche Hausaufgaben und Schriftliche Hausarbeiten nach §§ 47 Abs. 2 Satz 5, 49 Abs. 1 WSO, Berichte nach § 24 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 8 BFSOHwKiSO und Seminararbeiten nach §§ 44 Abs. 1 Satz 1, 46 FOBOSO. Solche Arbeiten zählen ebenfalls zu den fachlichen schriftlichen Leistungen im Sinne des Art. 52 Abs. 1 Satz 1 BayEUG.

Der Umstand, dass Hausaufgaben grundsätzlich keine Leistungsnachweise im Sinne des Art. 52 Abs. 1 BayEUG sind, schließt eine indirekte Bewertung der Hausaufgaben über entsprechende Rechenschaftsberichte selbstverständlich nicht aus. So können Gegenstände, die zu Hause zu lernen waren, z. B. Vokabeln, abgefragt und bewertet werden. Dabei handelt es sich um Leistungen im Sinne des Art. 52 Abs. 1 BayEUG. Schließlich kann bei Hausaufgaben im Laufe eines Schulhalbjahres im Hinblick auf Regelmäßigkeit, Sorgfalt, äußere Form u. a. eine Wertung vorgenommen werden, die dann unter Wahrung des Grundsatzes der Gleichbehandlung aller Schülerinnen und Schüler in die Bemerkungen und Bewertungen über Anlagen, Mitarbeit und Verhalten der Schülerinnen und Schüler einfließt.

Quelle: Bayrisches Kultusministerium

Ich weiß nicht genau, wie das in deinem Bundesland geregelt ist, aber in Bremen ist es so, dass eine Benotung den Lehrern im ersten Lockdown nicht erlaubt war, sondern Leistungen durften nur als Verbesserung der Note gewertet werden (also der ab letzten April oder März, bin mir nicht mehr sicher, wann der anfing.) Da nun genügend Zeit war, um alle Schüler auf den Online-Unterricht vorzubereiten, dürfen sie im nun aktuellen Lockdown tatsächlich wie in der Schule bewerten. Zusätzlich hat jeder Schüler im Land Bremen ein iPad erhalten, damit gewährleistet ist, dass jeder die erforderliche Technik zuhause hat. Wie das in anderen Bundesländern genau ist, weiß ich leider nicht

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Natürlich dürfen sie. Sie können als Beispiel in englisch einen Text zu einem Thema von dir anfordern und dann auch benoten.

Und wie bitteschön sollen sie sonst Noten vergeben, wenn kein Präsenzunterricht stattfinden kann?

Natürlich dürfen sie das!

CokeUpMyNose  20.01.2021, 07:43

So war es im ersten Lockdown. Da durften Leistungen nur als Verbesserung der Note gewertet werden. Verschlechtern konnte man sich also nicht

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Selbstverständlich. Sie dürfen alles zur Benotung heranziehen, das der Leistungsbeurteilung dient. Sie können Dich sogar schlechter bewerten, weil sie Dich nicht mögen oder Du hässliche Schuhe hast, solange das niemand mitbekommt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung