Dürfen Flüchtlinge ihren Glauben in Deutschland frei ausleben?

11 Antworten

In Deutschland gilt die Religionsfreiheit gemäß des Artikel 4 Grundgesetz (GG) für die Bundesrepublik Deutschland:

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_4.html&ved=2ahUKEwjHo5ebroP8AhUvxgIHHQZ1DRsQFnoECAkQAQ&usg=AOvVaw2_kS__4JvsU431-4-CmwWq

Ein pauschales Verbot religiöser Symbole, zum Beispiel Kopftuch am Arbeitsplatz, gibt es daher nicht und wäre verfassungswidrig. Nach der Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofes (EuGH), darf der Arbeitgeber das Tragen religiöser Symbole verbieten, wenn ein berechtigtes (betriebliches) Interesse dafür vorliegt. Der EuGH sagt in seinem Urteil allerdings auch, dass in EU- Mitgliedsstaaten, in denen die Religionsfreiheit in der nationalen Verfassung besonders geschützt ist, wie eben in der Bundesrepublik Deutschland, strengere Anforderungen gelten können. So gibt es auch eine entsprechende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfGE) dazu.

Mfg

Zunächst mal dürfen nicht nur Flüchtlinge, sondern es darf jeder, seine Religionsfreiheit ausüben.

Grenzen sind eben allgemeine Vorschriften und Gesetze die für alle anderen Glaubensgemeinschaften auch gelten.

Und nein, ich möchte weder von einem sichtbar Kreuztragenden noch von einer Kopftuch tragenden Richter/Polizisten/Finanzbeamten/Ordnungsamtsmitarbeiter/in verurteilt, verwarnt, zur Steuerzahlung geschätzt oder mit einem sog. Knöllchen belegt werden. Diese Symbole gehören dort nicht hin. Was selbige Leute ohne Robe, Uniform, Ärmelschoner oder Knollenblock in ihrer Freizeit machen ist mir ziemlich egal.

Schon verkehrt;

  1. es gibt kein generelles Kopftuch-Verbot
  2. Religionsfreiheit hängt nicht an Kleidervorschriften, die überhaupt nicht mit dem Glauben in Zusammenhang stehen. Im Iran demonstrieren Frauen gerade dafür das Tuch und die gesamte Verhüllung/Verschleierung endlich ablegen zu können. Eine Pflicht zum Tragen, besteht für Muslime nicht.

Wie Du schon schreibst, gibt es in Deutschland eine Religionsfreiheit.
Die bezieht sich auf alle Religionen und auf jeden, der sich in Deutschland aufhält.
Ob Tourist, Ausländer, Diplomat oder Staatsbürger ist völlig egal.

Ein Kopftuchverbot am Arbetisplatz gibt es generell nicht in Deutschland.

Beschränkt ist die Religionsfreiheit natürlich durch andere geltende Gesetze.
Dinge wie "Ehrenmorde" verstoßen also weiterhin gegen das Gesetz und werden als Morde geahndet.

stufix2000  18.12.2022, 13:09

Ehrenmord hat auch rein gar nichts mit Religion zu tun.

Mord ist Mord. Das Motiv ist maximal für das Strafmaß relevant.

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apophis  19.12.2022, 02:40
@stufix2000

Es hat einen Grund, warum das Wort in Gänsefüßchen steht. ;)

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tanztrainer1  06.03.2023, 19:10
@apophis

Es gibt leider Leute, die einfach behaupten, dass der Ehrenmord und zum Beispiel die FGM im Koran stehen würden, was aber überhaupt nicht stimmt. Es ist sogar ausgesprochen unislamisch.

Die behaupten, dass das im Koran stehen würde, können wahrscheinlich überhaupt nicht oder nicht ausreichend Arabisch lesen.

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Gute Frage, weil alle Gläubigen auch weltliche Gesetze beachten sollten. Wenn also der Glaube Handlungen in sich birgt, die die Welt nicht verbieten darf, dann JA. Wenn es aber Handlungen sind, die die Welt "befiehlt", mit dem Glauben nicht übereinstimmen, dann NEIN. - zB: Die Politik befiehlt zu töten (Krieg), dann NEIN. - Apostelgeschichte 17:7