Dürfen Eltern ihr Kind , gegen den Willen des Kindes von der Schule nehmen?!

14 Antworten

Du hast gemäß der UN Resolution ein Recht auf optimale Bildung. Dies ist das(ein) Recht von Kindern gegenüber ihren Eltern. Diese Resolution ist auch von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet worden. So wie Deine Eltern verpflichtet sind Dich zur Schule zu schicken, sind sie auch verpflichtet Dir eine optimale Bildung angedeihen zu lassen, wenn keine schulischen oder beruflichen Belange dagegensprechen. Diese Verpflichtung Deiner Eltern Dir einen optimalen Bildungsweg zu offerieren, ist notfalls auch einklagbar. Du solltest diese Möglichkeit über Jugendamt, Schulleiter oder einen sozialen Dienst ansonsten mit Hilfe eines Anwaltes /Gerichtsbeschluss (unter Verwendung der einstweiligen Verfügung), rigoros gegenüber Deinen Eltern nutzen. Mir persönlich ist es ein Rätsel, wie Eltern es fertig bringen einen optimalen Bildungsweg ihres Kindes zu boykottieren. Das kann nur daran liegen, das Eltern gegenüber ihrem Kind so etwas wie Neid entwickeln. Liebe Grüße

ngdplogistik  24.04.2014, 18:13

Ein Nachsatz meinerseits: UN - Konvention aus dem Jahre 1989. Die UNESCO (weltweite Kinderhilfsorganisation) unterstützt diese Rechte von Kindern. Du kannst Dich auch daran wenden. Ich bin fast sicher, daß Deine Eltern dann nachgeben werden. Es gibt auch in Deutschland, glaube ich, eine entsprechende Abteilung die Du Dir übers Internet heraussuchen kannst. Liebe Grüße

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Wenn das Kind gegen die Entscheidung der Eltern ist, kann es sich an das Vormundschafts bzw. Bezirksgericht wenden, welches dann entscheidet. Normalerweise wird zugunstens des Kindes entschieden.

Deine Freundin ist erstens noch minderjährig und zweitens wohl eine schlechte Schülerin. Meine Eltern haben meine Schwester in diesem Alter auch vom Gymnasium genommen, dann hat sie einen guten Realschulabschluss gemacht, Hotelfachschule... also, das kann durchaus der richtige Weg sein.

Hallo^^

Also die Eltern dürfen ihr Kind von der Schule nehmen (wurde bereits oft gesagt) aber in Deutschland herrscht die Schulpflicht sprich: sie müssen bis zu einem gewissen Alter in die Schule gehen. Was man aber auch noch sagen muss, in Deutschland herrscht gleichzeitig auch die Bildungspflicht, was soviel bedeutet wie: Die Kinder müssen NICHT zur schule gehen, ABER sie müssen die vorgegebenen Leistungziele erreichen (http://de.wikipedia.org/wiki/Bildungspflicht)

Aber da auch die Schulpflicht herrscht, muss es erst genehmigt werden dass das Kind nicht mehr zu schule gehen soll, Ausnahmen gibt es aber nur selten...

hoffentlich konnte ich irgendwie helfen (glaub zwar nicht, aber egal xD)

Besser ist. Ich kenne deine Freundin zwar nicht, aber wenn Sie sich in der 7. Klasse schon so schwer getan hat, aus welchen Gründen auch immer, wird es wohl besser sein, Sie auf eine andere Schule zu tun, in Ihrem Fall evtl. Realschule!

kuba1989 
Fragesteller
 17.07.2010, 17:34

Ja , das verstehe ich. Aber es ging gar nicht wirklich um die Noten die sie wirklich geschrieben hat , sondern eher darum , dass sie sich mit manchen Lehrern angelegt hatte und somit so einige 6 als Mitarbeitsnoten eingetragen bekommen hat.

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avisy  17.07.2010, 17:38
@kuba1989

Jaja, die lieben Lehrer wieder.... Die waren es bei mir früher auch immer Schuld... :D Etwas mehr Respekt und Anstand zeigen, dann entstehen solche Probleme garnicht erst... ;)

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