Dürfen Diplomatenautos angehalten werden?

8 Antworten

Angehalten werden dürfen die auch.

Es dürfen nur keine strafprozessualen Maßnahmen getroffen werden. Maßnahmen der Gefahrenabwehr (pol.-Gesetze der Länder) sind jedoch möglich.

Beispiel: Trunkenheitsfahrt

Diplomat wird mit mächtiger Fackel angehalten nachdem er in Schlangenlinien die komplette Straße genutz hat.

Identität darf festgestellt werden, Weiterfahrt untersagt werden, bzw. Fahrzeugschlüssel sicherstellen. Blutentnahme darf nicht durchgeführt werden.

Die Polizei kann natürlich mal freundlich winken und wenn er rechts ran fährt und mit denen redet ist alles gut.

Wenn der Diplomat aber nicht anhält, kann man ihn höchstens ausweisen.

Diplomaten unterliegen NICHT der Straverfolgung. Ein Anhalten wäre somit nicht rechtens. Falls eine Gefahr für Leib oder Leben anderer gegeben ist, kann die Polizei natürlich die Gefahr abwenden! aber weiterhin keinerlei Maßnahmen gegen den Diplomaten.

PepsiMaster  17.11.2014, 21:49
Diplomaten unterliegen NICHT der Straverfolgung. Ein Anhalten wäre somit nicht rechtens.

Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Wo steht denn bitte, dass das Fahrzeug nicht angehalten werden darf?

Woher sollen denn die Polizeibeamten wissen, dass der Fahrzeugführer Diplomat ist oder warum auch immer Immunität genießt? Dafür muss ja zunächst die Identität des Fahrzeugführers festgestellt werden und dafür wiederum muss das Fahrzeug angehalten werden. Der CC / CD Aufkleber allein reicht nicht aus, den man außerdem auch nur von hinten sieht ...

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Still  18.11.2014, 07:50
@PepsiMaster

Zunächst einmal: welchen Anlass nehmen wir für das Anhalten an? Zweitens: was darf die Polizei machen, wenn der Wagen nicht anhält? Schon das Auto in exterritorial und quasi "Botschaft" was durch das Kennzeichen ausreichend dokumentiert ist.

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freede  18.11.2014, 15:54
@Still

@ Still:

Du schreibst ziemlichen Unsinn. Der Anlass für das Anhalten ist ziemlich egal, da fast immer auch gefahrenabwehrende Maßnahmen zu treffen sind, bzw. getroffenen werden können.

Der Wagen darf auch mit Zwang angehalten werden... wie du sicher weißt ist der Einsatz von Zwang nicht in der StPO sondern in den Polizeigesetzen geregelt.

Das Auto ist nicht exterritorial. Hier zählt der Status des Insassen.

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PepsiMaster  18.11.2014, 16:18
@Still

@Still

zunächst einmal:

Du hattest ganz pauschal geschrieben: "Ein Anhalten wäre somit nicht rechtens." Das ist ganz einfach falsch.

welchen Anlass nehmen wir für das Anhalten an?

Das kann einen wichtigen Unterschied machen ... allgemeine Verkehrskontrolle, Verdacht einer Straftat / OWI, Gefahrenabwehr / verdachtsunabhängige Kontrolle ..

Schon das Auto in exterritorial und quasi "Botschaft" was durch das Kennzeichen ausreichend dokumentiert ist.

Die Aufkleber kann sich auch eine andere nicht dazu berechtigte Person auf's Auto geklebt haben, Kennzeichen können entwendet / gefälscht sein. Das Kennzeichen allein sagt ja noch nichts über den Fahrzeugführer / sonstige Insassen aus.

Das wäre ja sonst ein bisschen einfach für Straftäter, wenn irgendein Kennzeichen vor jeglichen Maßnahmen schützen würde.

Solche Fahrzeuge dürfen angehalten werden und i.d.R. darf auch die Identität festgestellt werden.

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Still  19.11.2014, 20:28
@freede

Die Räumlichkeiten der Mission, ihre Einrichtung und die sonstigen darin befindlichen Gegenstände sowie die Beförderungsmittel der Mission genießen Immunität von jeder Durchsuchung, Beschlagnahme, Pfändung oder Vollstreckung (Art. 22 Abs. 3 WÜD). Gerichtsvollzieher, Polizei und Vollstreckungsbeamte des Empfangsstaates dürfen dort keine Amtshandlungen vornehmen, wenn der Missionschef damit nicht einverstanden ist.

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PepsiMaster  20.11.2014, 03:20
@Still

@Still

Ja .. und? Was hat das mit dem Kommentar von freede zu tun? Auch wenn das Auto als Beförderungsmittel vor bestimmten Maßnahmen Immunität genießt, ist es dennoch nicht exterritorial!

Und trotz Art. 22 Abs. 3 WÜD darf der PKW angehalten werden. Das war die hier gestellte Frage, die Du falsch beantwortet hast. Sieh es doch einfach ein und beende den Quatsch hier.

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freede  20.11.2014, 07:45
@Still
sowie die Beförderungsmittel der Mission genießen Immunität von jeder Durchsuchung,

Wenn du in so einem Auto sitzt ohne dass ein Diplomat dabei ist sind gegen dich trotzdem alle polizeilichen Maßnahmen möglich. Sieh dazu mal in die Ausführungsbestimmungen zum Gesetz.

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entgegen einiger antworten hier dürfen diplomaten natürlich angehalten werden. man darf auch strafzettel austellen, nur muß der diplomat sie nicht zahlen.

gadaffis sohn und seine frau lebten in der schweiz. die haben eine angestellte wie ne sklavin gehalten und geschlagen..... er wurde sogar verhaftet, allerdings würde er +++NUR+++ zur unerwünschten person erklärt (http://de.wikipedia.org/wiki/Persona_non_grata)

diplomaten geniessen nur imunität, also man kann sie für ihr handeln nicht bestrafen, ausser das land entzieht seinem diplomaten die imunität. dann können sie tatsächlich für ihr handeln zur rechenschaft gezogen werden

fastlink  18.11.2014, 02:36

Ach ja das war die Story, weil man den Geier in der Schweiz dann zur unerwünschten Person erklärt und ausgewiesen hat (wenn sich ein Diplomat nicht benimmt, wird er rausgeworfen) und Papi dann innerhalb einer Rede vor der UNO gefordert hat, man solle die Schweiz auflösen und die freiwerdenden Gebiete je nach Hauptsprache jeweils an Italien, Frankreich und Deutschland verteilen.....

Zu ulkig, was für Blüten sowas manchmal treibt.

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Natürlich darf auch ein Diplomat nicht andere Leute gefährden. Dann wird er auch gestoppt

drawnzweifel  17.11.2014, 20:08

Na.....??????

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DerHans  17.11.2014, 20:09
@drawnzweifel

NIEMAND darf mit 150 km/h durch die Stadt fahren, da wird auch ein Diplomat gestoppt. Außerdem kann er mit einer Ausweisung rechnen

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drawnzweifel  17.11.2014, 20:20
@DerHans

Die Immunität sichert heute die Beziehungen zum Entsendestaat und garantiert freie Kommunikation. Sie schützt vor Gerichten und Administration im Gaststaat, es gibt weder strafrechtliche Verfolgung noch sind zivilrechtliche Ansprüche einklagbar. Diplomaten sind aber nicht vollkommen unberührbar, sie können zur „Persona non grata“ erklärt und ausgewiesen werden – dann kann ihnen im Heimatland möglicherweise ein Verfahren drohen.

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