Es wird nicht nur der Urin sondern auch das Blut untersucht. Die Einnahme der Substanzen wird sich auf mindestens eines der beiden auswirken. Gruß an deinen "Freund".

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Nein. Wenn du das nicht möchtest dürfen sie das nicht. Wenn der Verdacht besteht, dass du illegal daran rumgeschraubt hast wird der Roller sichergestellt und einem Sachverständigen vorgeführt. 

Kosten liegen bei ca. 150-200 Euro für das Abschleppen und zwischen 200 und 400 Euro für den Sachverständigen. Wird was gefunden zahlst du... + die Kosten für eine Strafe im Bußgeld / Strafverfahren.

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Das sagt der Gehaltsrechner:

Besoldungsgruppe A 9, Stufe 1, Tabelle 01.03.2015 - 29.02.2016?

Monatsbeträge

Grundgehalt: 2581.96 €

Erhöhungsbeträge A 9 und A 10 gD: 9.01 €

Polizeizulage 1: 66.87 €

Lohnsteuer: - 436.00 € (Klasse I) Solidaritätszuschlag: - 23.98 €

Abzüge gesamt: - 459.98 € (Anteil: 17.3%)

Monats-Brutto: 2657.84 €

netto bleiben: 2197.86 € (Steuerjahr 2015)

Quelle: http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund?id=beamte-bund-2015

Nach deinem Abi bist du jedoch erstmal Kommissaranwärter (sofern du die Einstellungstests bestanden hast.

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Kommt auf die Besoldungsstufe und das (Dienst)alter an.

In Niedersachsen:

A9 (Einstiegsamt), Alterstufe 6 (34 Jahre) = 2645 Euro (brutto)

  • Stellenzulage = 84 Euro

  • Polizeizulage = 127 Euro

  • Wechselschichtzulage (im Streifendienst) = 51 Euro

= 2907 Euro brutto = 2360 Euro netto (Stkl. 1)

  • DUZ (Zulagen für Nacht/Wochenenddienst) = ca. 150 Euro

= ca. 2500 Euro netto

(Alle Werte gerundet)

Damit kann man leben.

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Zur Polizei zu gehen, um Pilot zu werden ist eine ganz schlechte Idee. Du musst zuerst die "normale" Polizeiausbildung/Studium machen. Du bist dann Polizist. Dann wartest du bis eine Pilotenstelle ausgeschrieben wird und bewirbst dich.

Wenn du nicht genommen wirst oder keine Stelle ausgeschrieben wird musst du als "normaler" Polizist arbeiten und kommst nichtmal in die Nähe eines Hubschraubers.

Versuch es bei der Bundeswehr.

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Ist in den Bundesländern unterschiedlich!

In NRW und Niedersachsen gibt es keinen mittleren Dienst mehr, du brauchst Abi um das Studium zu absolvieren.

www.polizei-studium.de

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und ein Beamter sieht Person 1 der dies in der Hand hält

Das ist der springende Punkt! Das Messer darf zwar geführt- und für Rettungszwecke eingesetzt werden... Wenn man aber grundlos damit auf der Straße rumfuchtelt ist ganz schnell eine Gefahr (im Sinn des Gefahrenabwehrrechts) gegeben und das Ding wird sichergestellt. Bekommst du aber wieder.

§ 26 Nds. SOG - Sicherstellung

Die Verwaltungsbehörden und die Polizei können eine Sache sicherstellen,

  1. um eine gegenwärtige Gefahr abzuwehren,

(...)

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Ja, dürfen sie. Wenn eine Beschlagnahme deiner Erlaubnis bedürfte, würde sie ja keinen Sinn machen, oder?

Nachzulesen ist das in den §§ 94 ff. StPO.

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