Dürfen bereits Polizeianwärter kostenlos mit der Bahn fahren?

4 Antworten

Nein.

Die Anwärter dürfen ihre Uniform i.d.R. nur während des Dienstes tragen (nicht auf dem Weg vom/zum Dienst), gleiches gilt für ihre Dienstwaffe. Außerdem dürfen die Anwärter noch nicht alle Maßnahmen treffen, die ein Polizeibeamter nach Abschluss der Laufbahnprüfung treffen darf.

Polizeianwärter sind nicht berechtigt, die Uniform außerhalb ihres Dienstes zu tragen.

Ganz einfach deswegen, ohne eine komplett fertiggestellte Ausbildung, sind sie nicht in der Lage, richtig bei Vorkommnissen zu reagieren.

Das sie hierzu nicht in der Lage sind, mit Uniform jedoch durch alle anderen für einen vollwertig Handlungsfähigen Polizeibeamten gehalten werden, wird es ihnen verwehrt, sich außerhalb des Diensts, bei dem sie sich unter Aufsicht befinden, sich erkennbar zu machen.

Deswegen erübrigt sich das bereits, es laufen keine Polizeianwärter in Uniform durch die Gegend.

Die Begründung, dass Polizeibeamte in Uniform umsonst mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren, liegt an Zwei Überlegungen:

1.) Ein Polizeibeamter im Dienst, welcher sich in ein öffentlichen Verkehrsmittel begibt, tut dies, um eine dienstliche Aufgabe zu erledigen. Deswegen zahlen die nichts, wär ja auch blöd, wenn ein Polizist bei eiem Streit in einer Staßennban erst einmal eine Fahrkarte kaufen müsste.

2.) Ein Polizeibeamter außer Dienst wird auch umsonst befördert, da dieser zunächst nicht als außer Dienst zu erkennen wäre und man froh ist, wenn ein Polizist mitfährt. Erkennt der was, kommt etwas vor, wendet sich ein Bürger hilfesuchend an diesen, dann ist er wieder im Dienst.

Ist auch nach Regierungsbezirk unterschiedlich! Aber Anwärter eigentlich nie.

aber gilt dies auch bereits für Anwärter?

Nein. Das dürfen nur "richtige" Polizisten.