Dübeln im Pflegeheim verboten?

4 Antworten

private Möbel mit. Die sind aber so gebaut, dass sie an die Wand geschraubt werden müssen. Mittels Löchern und Dübeln.

Vorab nachgefragt: Worum handelt es sich genau? Regale? Garderobe? Oder, wie etwa bei IKEA-Schränken, lediglich um eine Empfehlung aus Herstellerhaftungsgründen heraus, sie derart zu sichern, damit sie beim Beklettern durch Kinder (!) nicht umstürzen können?

Und gibt es dort überhaupt bis auf einen bequemen, rollbaren (!) eigenen Sessel und platzsparender TV-Halterung noch ausreichend Platz im Zimmer? Insoweit darf die Leitung der Einrichtung nämlich untersagen, weitere eigene Einrichtung dort überhaupt zusätzlich zu installieren. Die Pflegkräfte müssen das Pflegebett im Bedarfsfall auch quer oder mittig in den Raum stellen können, um etwa für Umbetten, Dekubitusprophylaxe oder Notfallversorgung mit mehreren Kräften am Bewohner arbeiten zu können, was die für Extra-Möbel verfügbare Grundfläche erheblich einschränkt.

Nun zu der eigentlichen Fragestellung: Die h. M. der Rechtsprechung, wonach bei Wohnraummietverhäntissen Dübellöcher im üblichen Umfang als bestimmungsgemäßer Gebrauch der Mietsache nicht zu entfernen sind, findet hier keine Anwendung.

Bei dem hier maßgeblichen Heimvertrag handelt es sich um einen zivilrechtlichen Vertrag, in dem die Vertragsparteien der Vertragsfreiheit unterliegen und somit vom Grundsatz her frei vereinbaren können, welche Verpflichtungen die Vertragspartner zu erfüllen haben.

Vor diesem Hintergrund sind Dübellöcher als Beschädigung sachgerecht verschlossen zu verlangen wie eine Renovierung der Wandanstriche beansprucht werden kann.

Da würde ich eher schlafenden Hunde wecken, gar eindeutige Vereinbarungenn treffen wollen als ungefragt eingebaute Möbel wieder entfernen oder umfangreiche Instandsetzungen leisten zu müssen :-O

G imager761

Um sicher zu gehen, solltest du die Angelegenheit mit der Pflegeleitung besprechen und dir das Ergebnis schriftlich bestätigen lassen.

Ich selbst habe ein paar Bilder aufgehängt mittels Nägel, das war sowieso erlaubt.

Das wäre wohl mit dem Pflegeheim zu klären- notfalls schriftliche Erklärung, nach dem " Auszug" den Urzustand wieder herzustellen..

Wenn du nach der späteren Räumung des Zimmers, den ursprünglichen Zustand wiederherstellst, steht dem wahrscheinlich nichts entgegen.