Drehzahlbegrenzer entfernen Schädlich 50ccm?

2 Antworten

Wenn das Fahrzeug für 70km/h konzipiert wurde, ist es demzufolge nicht schädlich für Motor und Getriebe, wenn der DBZ entfernt wird. Allerdings muss man vielleicht den Vergaser neu abstimmen etc. damit alles sauber läuft.

Legal ist das natürlich nicht und gerade bei jüngeren Leuten achtet die Polizei bei Verkehrskontrollen vermehrt auf "frisierte" Motoren, z.B. mit mobilen Leistungsprüfständen am Morgen vor Schulhäusern oder gut befahrenen Kreuzungen etc. Oder man fliegt auf, weil man mit 70km/h in eine Radarkontrolle geraten ist oder ein Polizist von Auge her findet, dass das Fahrzeug deutlich schneller als 50km/h gefahren ist, und da etwas nicht stimmen kann.

Abgesehen vom Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs kann es sein, dass bei einem Unfall die Versicherung infolge Grobfahrlässigkeit Regress auf Dich nimmt, d.h. wenn Du mit dem frisierten Motorrad in einen Porsche fährst und der Sachschaden locker 35'000€ beträgt, die Versicherung nachher diese 35'000€ bei Dir einfordert. Es ist generell eine Straftat, ein Fahrzeug mit einer Leistung zu fahren, für die man keinen Führerschein besitzt. Du könntest also genausogut mit einer Suzuki GSXR-1000 mit 200 PS mit Deinem 50ccm Motorrad-Führerschein gefahren sein; es würde die gleiche Strafe drohen, wie wenn Du bei Deinem 50ccm Motorrad die Leistung soweit erhöhst, dass sie höher ist, als es die Führerscheinkategorie erlaubt.


checkpointarea  23.12.2021, 15:15
Wenn das Fahrzeug für 70km/h konzipiert wurde, ist es demzufolge nicht schädlich für Motor und Getriebe, wenn der DBZ entfernt wird. 

Nee, das ist anders. Der Drehzahlbegrenzer dient dem Motorschutz, nicht der Geschwindigkeitsreduktion. Entfernt man die Geschwindigeitsdrossel, beispielsweise ausgeführt durch einen Variomatikanschlag, dreht der Motor keinen Deut höher. Der Unterschied ist jedoch: Bei der gleichen Drehzahl ist die Fahrgeschwindigkeit höher.

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davegarten  23.12.2021, 15:38
@checkpointarea

Ich dachte, der Fragesteller meint umgangssprachlich mit DBZ die Drosseln im Krümmer. Fachlich ist das nicht korrekt benannt, aber ich habe ihn so verstanden.

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Im Rahmen der harmonisierten EU-Richtlinien für Fahrerlaubnisklassen und Fahrzeugtypisierungen darf dieses Moped auch in Italien längst nur noch 45 KM/h @ 50 ccm gehen .

In den 1980-ern gab es auch in Deutschland mal 50 ccm "offen" mit mehr als 60 KM/h als Leichtkraftrad mit Zulassungspflicht .

Da lag das ganze dann bei 2T um etwa 6 bis 7 PS an 50 ccm und etwa 7000 bis 9000 Umdrehungen pro Minute mit verlängerter Übersetzung .

Das war dann allerdings auch in Kurbelwelle und Kupplung komplett verstärkt in den alten Klasse 4 gegenüber den Klasse 5 - Mokicks vor iwo 1980 / 1981 .

Zudem verstärktes Fahrwerk , verstärkte Rad- / & Felgensätze und Bremsen gemäß normierter DE - Typengenehmigungen .

In der EU - Harmoninisierung sind solche Fahrzeuge mit neueren EZ / BJ -Daten nicht mehr neu zulassungsfähig , wenn sie es damals nicht mal bereits waren . Selbst 80 CCM durfte es im Zuge der Typenhamonisierung im Neubau irgendwann nicht mehr geben .