Dpd paket verschwunden?

5 Antworten

Wende dich an den Absender des Pakets. Der muss einen Nachforschungsantrag stellen.

Esskah  31.08.2017, 15:21

nein muss er nicht. Der Absender hat damit nichts mehr zu tun

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qugart  31.08.2017, 16:01
@Esskah

Natürlich. Der Absender ist der Auftraggeber. Das Paket ist nicht an seinem Bestimmungsort angekommen. Von daher muss der Absender einen Nachforschungsauftrag stellen.

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Der DPD bedient sich leider vieler externer Dienstleister, sprich, Selbststände mit einem eigenen Lieferwagen fahren unter Zeitdruck die Pakete aus. Die Frage ist vielleicht auch ob es gestohlen wurde oder einfach woanders abgelegt wurde, das ist Spekulation

Was musst du tun? Natürlich deinen Lieferanten verständigen dass sie das Paket versemmelt haben und du es nicht bekommen hast. Er muss weiteres veranlassen nicht du, aber du musst dich regen. Sonst geht man davon aus dass du nicht zahlen willst.  Ich habe hier selbst schon Hammerdinge erlebt, einmal stand bis zum Abend ein elektronisches Baumodul vor meiner Haustüre, der Ablieferer hatte meine Unterschrift gefälscht. Wenn es geregnet hätte... (später kam heraus angeblicher Zeitdruck)

Du kannst das ganze sehr leicht umgehen. Leg dir einen Packstationsaccount zu und lass die Ware dorthin liefern.

So manche Antwort hier ist leider schlichtweg falsch. Der Absender hat mit dem verschwundenen Paket überhaupt nichts zu tun. Er hat es dem Versender übergeben und ist damit frei - Ende.

Du schreibst, dass Du angegeben hast das Paket in der Garage abzulegen. Damit hast Du dpd auch aus der Haftung entlassen, das steht nämlich auf den entsprechenden Formularen drauf.

Natürlich kannst Du Dich an dpd wenden und es anmahnen, das sollte auch sehr schnell erfolgen. Letztendlich dürftest Du aber damit erfolglos sein.

qugart  31.08.2017, 16:04

Quark. Der Absender ist der Auftraggeber. Laut dpd wurde eben der "Garagenvertrag" nicht erfüllt. Ebenfalls wurde kein Paket bei den genannten Nachbarn abgegeben. Somit kam das Paket gar nicht erst in den Einflussbereich des Empfängers.

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Esskah  31.08.2017, 22:45
@qugart

Hier liegst Du leider falsch. Der Frage nach handelt es sich um den Versand eines Kaufs, hier greift 447 BGB und der Käufer trägt das Risiko. Der Absender ist raus

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

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Kann man da nicht anrufen?!
Die müssen da doch auch ein Service für das einreichen von Beschwerden haben.

Was soll ich jetzt tun?

Wende Dich an den Absender - dieser kann den Paketdienst mit der Nachforschung beauftragen, denn er ist der Vertragspartner von dpd.

Esskah  31.08.2017, 15:20

warum der Absender? Der hat damit nichts mehr zu tun

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