Disziplinarverfahren wegen anzeige?

5 Antworten

Ein Disziplinarverfahren hängt nicht davon ab, ob du eine Straftat oder eine Owi begangen hast, sondern ob du ein Dienstvergehen begangen hast.

Eine Straftat ist regelmäßig ein Dienstvergehen, eine Owi kann es sein, muss aber nicht. Allerdings gilt bei Disziplinarverfahren in Zusammenhang mit Straftaten/Owis ein bedingtes Disziplinarverbot für bestimmte Disziplinarmaßnahmen. Vgl § 14 BDG oder vergleichbare Regelungen der Bundesländer.


Karaxdeniz 
Fragesteller
 05.01.2021, 17:34

Also wenn ich eine Anzeige bekommen dann bekomme ich auch ein Disziplinarverfahren. ?

Ein disziplinarverbot bedeutet dann in dem fall kein Disziplinarverfahren habe ich dies richtig verstanden ?

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furbo  05.01.2021, 18:00
@Karaxdeniz

Man kann das Disziplinarrecht nicht auf solche simple Aussagen reduzieren. Es ist schon komplexer. Erzähle doch, was passiert ist und was du befürchtest.

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Karaxdeniz 
Fragesteller
 05.01.2021, 18:52
@furbo

Ich war mit einer Person unterwegs und diese hat dann einen Kumpel gesehen sich unterhalten die Polizei hat uns zu dritt gesehen. Haben eine Anzeige wegen Verstoß gegen infektionsschutzgesetz bekommen am Ende meinte er wieder was von einer owi jz weis ich nicht ob es eine Anzeige is oder eine owi.

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furbo  05.01.2021, 19:01
@Karaxdeniz

Oha... wir schreiben aneinander vorbei. Offenbar weisst du nicht, was ein Disziplinarverfahren ist. Zu deinem Fall: es dürfte eine Ordnungswidrigkeitenanzeige sein. Ein Bußgeld dürfte folgen.

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Karaxdeniz 
Fragesteller
 05.01.2021, 19:06
@furbo

Mir ist schon klar das ein diszi eher bei schwerwiegenden Geschehnissen folgt nur bei der Ausbildung war ich mir nicht ganz so sicher trotzdem vielen Dank!

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Als Bundesbeamter gilt für Dich genauso das Beamtenrecht, mit allen Rechten und Pflichten. Eine davon ist die außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht, zu der Wohl ein verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz gehört.

Dein Dienstvorgesetzter wird entscheiden, ob die Strafe, die Du eh bekommst wegen des Verstoßes, ausreicht oder ob es einen sog. disziplinaren Überhang gibt. Daraus ergeben sich dann die disziplinaren Strafen.

Wenn du Beamter bist, kann es bei Straftaten zu einem Disziplinarverfahren kommen, bei Ordungswidrigkeiten aber normalerweise nicht.

Wäre das deine erste OWi, dann sicher nicht.


Karaxdeniz 
Fragesteller
 05.01.2021, 14:26

Wäre meine zweite die erste OWI war bei einem verkehrsunfall

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Kommt drauf an wo du wohnst und wie es dort gehandhabt wird.

Wenn du angezeigt wurdest kannst du auch eine Strafe bekommen,