Lohnt es sich, die Ablehnung für eine Ausbildung bei der Bundespolizei, wegen charakterlicher Untauglichkeit, anzufechten?

10 Antworten

Charakterliche Eignung hat nichts damit zu tun was Du heute denkst oder was Du Dir vorgenommen hast sondern was Du insgesamt für einen Eindruck machst mit deinem bisherigen Leben. Und der ist eben negativ.

Die Bundespolizei ist verpflichtet eine Anfechtung zu ermöglichen. Deine Chancen gehen aber gegen null. Hausfriedensbruch und BTM sind rote Tücher für die Polizei.

Also nicht wegen einer Straftat verurteilt.

Trotzdem vermutet man Deine Schuld und deshalb mußt Du in Verfahren Deine Unschuld den Polizeibehörden beweisen.

Da man Dich nicht als Unschuldiger verfolgt, weil strafrechtlich gar nicht mehr verfolgen kann, wird eine andere Sanktion ersonnen, nämlich Dich nicht als Bewerber zuzulassen.

Ansonsten würden sie annehmen; in Zukunft würdest Du jemand entkommen lassen, wenn man nichts gegen ihn in der Hand hat. Das ist Polizeilogik.

Woher ich das weiß:Hobby – Will es wissen....

superseegers  19.02.2022, 00:28

Und was folgt aus Deiner Bemerkung, lieber BVB?

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Sirius66  19.02.2022, 00:54
@BVBDortmund

Wieso "nach", wenn's kein "vor" gibt?

Du machst dir ja auch rein gar nichts aus deinem stetigen Unsinnsgefasel, oder?

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BVBDortmund  19.02.2022, 04:18
@Sirius66

Doch auch eine Vorverurteilung gab es, bei der die Polizei nicht unbeteiligt war. Die Polizei hat den ersten Schritt gemacht überhaupt Verfahren auf den Weg zu bringen.

Würde die Polizei stattdessen ein Auge zudrücken, könnte man auf diese überflüssigen Verfahren verzichten. Die überlastete Justiz hätte sowieso nichts dagegen.

https://www.youtube.com/watch?v=U09zz7bhqek

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Sirius66  19.02.2022, 08:00
@BVBDortmund

Das Verfahren ist auch dann überflüssig, wenn die Schuld fest steht, alle Beweise vorliegen und der Täter geständig ist. Wie in diesem Fall. Einstellung gegen Auflagen, wegen Geringfügigkeit oder fehlenden öffentlichen Interesse. Nicht wegen erwiesener Unschuld.

Und all dies urteilt NICHT die Polizei. Weder vor noch nach!

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Drizzt1977  19.02.2022, 09:41
@BVBDortmund

Ist doch auch richtig. Bei den Straftaten wurde im Verfahren die Schuld ja auch festgestellt. Und Straftäter muss man nicht nehmen, wenn man genügend Bewerber hat, die noch nicht angeklagt waren.

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Du kannst es gerne probieren. Der Rechtsweg steht ja jedem offen.

Ich persönlich sehe aber keine Chancen für die Stattgabe des Einspruchs bei deiner Vorgeschichte. Es gibt viel mehr Bewerber ohne solche Auffälligkeiten, die auch nicht genommen werden können. Die Polizei hat logischerweise mehr Bewerber als Stellen zu vergeben sind.

In meiner Bewerbung sollte ich verfahren gegen mich, auch wenn diese fallen gelassen wurden, angeben

Hast du das korrekt gemacht?

Dann hat die Prüfung ergeben dass du charakterlich nicht geeignet bist, wenn du schon soviel auf dem Kerbholz hast!

Das Bundesverwaltungsgericht hat einem Beschluss vom 20.07.16 - 2 B 17.16 - folgendes vorangestellt:

Die charakterliche Eignung eines Einstellungsbewerbers ist ein Unterfall der persönlichen Eignung des Beamten. Hierfür ist die prognostische Einschätzung entscheidend, inwieweit der Bewerber der von ihm zu fordernden Loyalität, Aufrichtigkeit, Zuverlässigkeit, Fähigkeit zur Zusammenarbeit und Dienstauffassung gerecht werden wird.

Straftaten, auch wenn sie im jugendlichen Alter begangen wurden, sind grundsätzlich geeignet, Zweifel an der charakterlichen Eignung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst zu begründen. Dafür ist es unerheblich, wie das Verwaltungsgericht zutreffend angenommen hat, ob es zu einer Verurteilung gekommen oder das Strafverfahren wegen geringer Schuld oder gegen Auflagen eingestellt worden ist.

Viel Glück bei deinem Versuch mit der kriminellen Vergangenheit fùr Recht und Ordnung sorgen zu wollen..

100% rausgeschmissene Zeit und rausgeschmissenes Geld!

https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE200000446

Sowas will man nicht, da gibts genug Bewerber die keine kriminelle Vorgeschichte haben..