Wie lange bleibt eine Anzeige in meine Akte?
Ich wurde eine paar Wochen her angezeigt wegen Verstoß des Betäubungsmittelgesetzes. Ich wurde mit 2 Gramm Marijuana erwischt und habe eine Geldstrafe bekommen. Jetzt frag ich mich wie lange würde diese Anzeige in meiner Akte stehen? Ich bin 16 Jahre Alt. Würde diese Anzeige meine Zukunft beeinflussen?
4 Antworten
Die Akte, die du meinst ist das Erziehungsregister.
In diesem stehen deine Verurteilungen drinnen, sei es Arrest-, Bewährung - oder Geldstrafe.
Dieses Register hast du bis du 24 Jahre alt wirst, dann wird das Erwachsenenregister angewandt.
Das BZR führt zwei Register {Erziehungsregister =14 Jahre - 24 Jahre; danach Erwachsenenregister (BZR=Bundeszentralregister).
Sämtliche Verurteilungen haben eine Verjährungsfrist, das bedeutet die werden aus dem Register gelöscht, wenn die Zeit erreicht ist..außer schwere Kapitalverbrechen.
Wie lang die Zeiten sind findest du im Internet unter BZR Verjährungsfristen.
Deine Verurteilung war wohl eine geringe Geldstrafe in Verbindung mit Sozialstunden gewesen.
Eine alleinige Geldstrafe verhängt das Jugendgericht nicht, da du finanziell nicht abgesichert bist.
Grundsätzlich werden Geldstrafen bis zu 2000 Euro im Register nicht aufgeführt, im Erziehungsregister wird aber jede Verurteilung geahndet.
Wie schon gesagt, wenn die Frist erreicht ist, wird dies aus deinem Register gelöscht.
Ich hatte viel mit Registern und Strafakten zu tun. Ich kann das nicht herauslesen. Es wird einfach von "meiner" Akte gesprochen, dabei ist nicht klar, ob es sich dabei um die Akte bei der Polizei, der StA oder dem BA für Justiz handelt.
Du interpretierst das Erziehungsregister. Da steht nichts, aber es sind bereits 2 persönliche Akten angelegt: bei der Polizei und beim StA.
Bis zum vollendeten 24. Lebensjahr im Erziehungsregister, das Teil des Bundeszentralregister ist!
Im Führungszeugnis oder erweitertem Führungszeugnis steht es nicht aber beim bewerben auf staatliche Stellen kann es schon sein, dass die rein sehen können.
Auch kleiner Waffenschein oder später mal eine eigene Waffe im Schützenverein da wird reingekuckt.
In den polizeilichen (Polas) bist du sowieso ab jetzt, also bei einer Personenkontrolle wirst du ab jetzt sowieso "gründlicher" kontrolliert.
Definiere mal, was "deine" Akte sein soll. Sobald ein Ermittlungsverfahren eröffnet wird, legt der Sachbearbeiter bei der Staatsanwaltschaft eine Akte mit deinem Namen an. Dieser Eintrag in diesem Verfahrensregister unterliegen keiner Löschfrist.
Darüber hinaus kann die Polizei" deine" Akte anlegen, oder im Falle einer Verurteilung legt das Bundesamt für Justiz "deine" Akte an. Eintragungen im BZR, im Führungszeugnis und im Erziehungsregister unterliegen Löschfristen.
Solang du keine gefängnisstrafe bekommen hast wird es nach dem 18 lebensjahr gelöscht
Woher weißt du, welches Register, welche Akte der FS meint?