Dingliches Nutzungsrecht aus der DDR?
Hallo, ich hoffe ich liege mit meiner Überschrift nicht so ganz falsch. Bei uns im Ort stand ein Grundstück zum Verkauf. Ich habe mich dort gemeldet und war auch nach einer "Ausschreibung" der Höchstbietende. Verkäufer ist Privatperson. Der Notarvertrag wurde Anfang November 2019 abgeschlossen. Die Eigentümer des Grundstücks ist ein älteres Ehepaar welches aber getrennt lebt und zerstritten ist. Der Ehemann hat einen Betreuer (seinen Sohn) und auch die Ehefrau lebt im Heim und hat einen Bevollmächtigten. Beide Ehepartner hatten schon Kinder mit in die Ehe gebracht. Das Grundbuch ist zum Zeitpunkt des Vertrages sauber gewesen und es standen auch nur die beiden ältern Eheleute als Eigentümer drin. Auf dem Grundstück steht noch ein Haus aus DDR Zeiten welches aber abrissfällig ist. Das hat auch ein Gutachter bestätigt, der den Wert des Grundstücks samt Gebäude bewerten musste (Auflage vom Betreuungsgericht). Seit November warte ich jetzt auf Eintragung der Auflassungsvormerkung. Nachdem ich jetzt nachgefragt habe, habe ich erfahren, dass sich ein Sohn der Eheleute gemeldet hat (nach 25 Jahren) und stellt Ansprüche. der Sohn hatte wohl zu DDR Zeiten ein Nutzungsrecht für das Gebäude. Dieses Nutzungsrecht ist 1995 bei einer Umschreibung im Grundbuch fälschlicherweise gelöscht worden. Nun hat er erstmal Widerspruch gegen das ganz Przdere eingelegt. Das Grundbuchamt hat damals wohl einen Fehler gemacht und trägt dieses Nutzungsrecht jetzt wieder ein. Jetzt muss der Notar ihn anschreiben mit der Bitte das Nutzungsrecht löschen zu lassen. Nun weiß ich aber nicht was passiert. Für mich stellen sich jetzt ein paar Fragen.
Was heisst das eigentlich mit diesem Nutzungsrecht aus DDR Zeiten? Was ist wenn er einer Löschung nicht zustimmt? Was kann er mit diesem Nutzungsrecht auf ein abrissfälliges Gebäude überhaupt anfangen? Kann man als Eigentümer des Grundstücks nicht auch Entgelt für so ein Nutzungsrecht verlangen? Ich könnte sicher von diesem Vertrag zurücktreten aber das möchte ich nicht, da ich dieses Grundstück haben will. Ich hoffe es kann mir hier jemand Tipps geben?!
5 Antworten
Hallo,
hierbei kann dir wohl nur dein Notar helfen.
Die Details zu dem Nutzungsrecht sind in den alten Bundesländern in der Grundakte des Grundbuchamtes zu finden. Ob dieses in der DDR auch so gehandhabt wurde, ist mir unbekannt.
Dies Stand mal im Grundbuch und wurde 1998 gelöscht. Nachdem ich im November den Notarvertrag unterschrieben hatte gab es im Dezember einen Widerspruch nach § 53 GBO gegen die Löschung des Nutzungsrechts. Es wurde damals wohl fälschlicherweise vom Grundbuchamt gelöscht.
Präzisierung : Zutritt zum Haus ÜBER Dein Grundstück. Also nen ein Meter breiten Weg oder so....
Schadenersatz beinhaltet meiner Meinung nach eben, daß Du das Haus nicht nutzen kannst und damit immer noch woanders wohnen mußt. Was ein Gericht Dir dann da zuspricht, weiß ich nicht. Ich weiß aber aus unserem Fall, daß den Eigentümern des Abriss Hauses mir gegenüber-was auf einem fremden Grundstück steht- schon gesagt wurde,daß sie nix vom Grundstückseigentümer an Geld zu erwarten haben. Vermutlich könnte das den Kollegen da bei Dir also auch betreffen, da ja auch Abrißhaus.....
Ich hatte ja als Kommentar mal den Text aus dem Grundbuch geschrieben. Mittlerweile wurde die Leute vom Notar angeschrieben und heute kam ein Brief, dass sie der Löschung nicht zustimmen aber ohne Begründung. Was kann man damit bezwecken und vor allem wie geht es jetzt weiter?
Hier nochmal die Eintragung:
„Nutzungsrecht an Herrn ..., geboren am ... und Frau ..., geborene ..., geboren am..., beide wohnhaft in ... verliehen am 01. Oktober 1968 durch den Rat des Kreises... auf Grund des § 7 Abs. 2 und 3 des zweiten Gesetzes über die Verleihung von Nutzungsrechten an volkseigenen Grundstücken vom 03. April 1959 (GBL I S. 277). Eingetragen am 23. Dezember 1968 auf Blatt 4026 und umgeschrieben am 28. Dezember 1993.“
Vielleicht hilft dir dies etwas weiter.
Wie du nun aus der Nummer raus kommst, kann ich dir nicht sagen. Ich würde dir einen Anwalt empfehlen, welcher sich im DDR Vertrags/Grundbuchrecht auskennt.
Evtl kann auch der Notar Akteneinsicht beim Grundbuch machen, so dass du wenigstens den exakten Wortlaut des nun wieder eingetragenen Rechtes kennst.
Erstens könntest Du -ohne vom Vertrag zurückzutreten- Schadensersatz bzw. Preisnachlass von den Verkäufern verlangen. Zweitens mußt Du ihm Zutritt gewähren. Aber nur Zutritt zum Haus und nix weiter. Keine Zufahrt oder Gartennutzung. Und das auch nicht unentgeltlich.
ich denke einfach, der Kollege wird an Dich herantreten und sich das Nutzungsrecht abkaufen lassen wollen. Nix weiter. Nun kannst Du das Spiel weitertreiben und evtl. Sicherungsmaßnahmen an dem Haus verlangen, wenn es so baufällig ist. Das kann eine Schlammschlacht werden. Oder Du zahlst dann eben. Die beste Lösung :geh zu einem spezialisierten Anwalt!
Das Thema kenn ich gut, denn Wir haben so einen Fall gegenüber von uns....
Also Schadensersatz bringt ja nicht soviel, da ich ja eigentlich noch kein Schaden hatte außer die Wartezeit und die Notarrechnung. Aber ich möchte das Grundstück ja schon haben. Zutritt zum Haus aber keine Zufahrt und Gartennutzung?! Dann müsste er also hinfliegen? Das Haus steht mitten im Grundstück. Was kostet denn so ein Nutzungsrecht für ein abrissfälliges Haus?! Kann ich nicht auch die Kosten für den Abriss von ihm verlangen? Den Abriss hat der Gutachter mit circa 8.000,00 Euro bewertet.
Hier mal der Wortlaut der Eintragung in Abteilung 2. die personenbezogenen Daten habe ich weggelassen:
„Nutzungsrecht an Herrn ..., geboren am ... und Frau ..., geborene ..., geboren am..., beide wohnhaft in ... verliehen am 01. Oktober 1968 durch den Rat des Kreises... auf Grund des § 7 Abs. 2 und 3 des zweiten Gesetzes über die Verleihung von Nutzungsrechten an volkseigenen Grundstücken vom 03. April 1959 (GBL I S. 277). Eingetragen am 23. Dezember 1968 auf Blatt 4026 und umgeschrieben am 28. Dezember 1993.“