Diebstahl verdacht?

3 Antworten

Ob das nun versehentlich passiert ist oder nicht spielt keine Rolle! Es wird als Diebstahl gewertet! Sofern die Polizei mit involviert war und den Sachverhalt aufgenommen hat und zu Protokoll gebracht hat wird das natürlich vermerkt!

Nächstes Mal sollte der junge Mann besser aufpassen! Einmal nicht richtig aufgepasst und schon ist es passiert. Ob der "Diebstahl" nun mutwillig oder versehentlich stattgefunden hat kann das Marktpersonal nicht einschätzen, sie sind verpflichtet die Polizei zu rufen! Denn auch ein versehentlicher Diebstahl ist ein Diebstahl, die Ware wurde schließlich nicht bezahlt!

Ob das ein Versehen war oder nicht, es bleibt ja rein rechtlich ein (versuchter) Diebstahl.

In sofern wird das natürlich auch polizeilich zu Protokoll genommen, wenn die Polizei eingeschaltet wurde.

Wenn es nicht gerade etwas besonders hochwertiges war, dann wird das als geringes vergehen gewertet und kommt wenn überhaupt dann ins erweiterte führungszeugnis. und auch nur dann wenn der junge 14 oder älter ist.