Beim „Klauen“ erwischt allerdings nicht aus dem Laden raus wollte Gegenstand zurücklegen?
Hallo,
als ich heute einkaufen war (bin 19) habe ich einen Maskara eingesteckt. Jedoch habe ich an der Kasse nochmal über die Situation nachgedacht und da war mir das Ganze zu riskant und ich hatte ein schlechtes Gewissen. Ich hatte schon meine andere Ware auf dem Kassenband aber vor mir war noch eine Person. Ich habe dann die Ware von dem Band genommen und wollte zurück um den Maskara wieder zurück zu legen. Dann jedoch stoppte mich ein Ladendetektiv und ließ mich die Maskara nicht zurückgehen und nahm mich mit ins Büro. Er notierte meine Daten und ich bekomme nun eine Anzeige und muss 100€ zahlen...aber es war doch kein Diebstahl , da ich noch nicht an der Kasse vorbei bin oder? Habe ich noch irgendwelche Chancen da raus zu kommen und die 100€ nicht zu zahlen?
liebe Grüße
10 Antworten
"Der Rücktritt
Der Zeitpunkt der Vollendung eines Diebstahls ist nicht nur für die Höhe der Strafe relevant, sondern auch für die Frage, ob er überhaupt bestraft wird. Denn solange eine Tat noch im Versuchsstadium steckt, könnte der Täter strafbefreiend gemäß § 24 Abs. 1 StGB von der Verwirklichung der Tat zurücktreten. So verhält es sich zum Beispiel, wenn den Ladendieb vor der Kasse die Reue packt und er die Ware doch bezahlt (auf das Band legt) oder gar zurücklegt.
Wie aber festgestellt, ist bereits mit dem Einstecken der Ware in die Jacke der Diebstahl vollendet worden. Damit ist ein Rücktritt danach nicht mehr möglich. Das führt im Extremfall zu der Situation, dass ein Ladendieb, der eine Ware mit Zueignungsabsicht in seine Jacke steckt und anschließend doch noch an der Kasse das Produkt zahlt, sich wegen Diebstahls strafbar gemacht hat."
Quelle:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/aus-der-praxis-diebstahl-im-supermarkt_048756.html
Der Diebstahl ist vollendet. Googel mit dem Begriff "Gewahrsamsenklave". Dort wird dir erklärt, warum deine Tat über das Versuchsstadium hinaus ging und vollendet wurde.
Eingesteckt genügt.
Zu klauen sollte einem gar nicht erst in den Sinn kommen. Das ist schon eine Straftat
Ist doch unfair, dass ich dann genauso bestraft werde wie jemand, der einen richtigen Diebstahl begeht.
Das war ein richtiger Diebstahl.
Nein. Wenn du mitten in einem Supermarkt etwas aus dem Regal nimmst um es zu stehlen und es in deine Tasche steckst, dann ist der Diebstahl vollendet. Durch das in die Tasche stecken entziehst du dem Eigentümer der Ware seinen Gewahrsam und errichtest einen neuen Gewahrsam, die sog "Gewahrsamsenklave".
Das wurde bereits vom Bundesgerichtshof so gesehen.
Mit der Entschuldigung kommst du nicht weit. Nimm das einfach so hin und lasse es dir eine Lehre sein. :)
Du hättest den Maskara auch auf das Band legen können. Das wäre definitiv glaubhafter mit dem schlechten Gewissen. :)
Der Versuch ist strafbar.
Es kommt also darauf an,ob Du eine Versuchshandlung getätigt hast.
Versuchshandlung wäre,den Gegenstand separieren,sichtbar anders behandeln,wie diejenige Ware welche Du auf das Kassenband gelegt hast.
Der Gedanke alleine ist nicht strafbar,nicht beweisbar." Die Gedanken sind frei".
Einstecken ist eindeutig ein Versuch.
Im Allgemeinen gilt deshalb,denn es gibt grundsätzlich die Richtlinien in der Arbeit der Besitzdiener und Ladendetektive,das erst nach dem Verlassen des Ladens der vollendete ! Ladendiebstahl festgestellt und zur Anzeige gebracht wird.
Tätige Reue kann allenfalls die Strafe mildern.Aber dann musst Du nachweisen,nicht nur behaupten,das Du die Ware bezahlen wolltest.Das dürfte in diesem Falle nicht gelingen.
Einstecken ist eindeutig ein Versuch.
Einstecken ist eindeutig eine Wegnahme
Aber ich wollte die Ware ja wieder zurück legen. Ist doch unfair, dass ich dann genauso bestraft werde wie jemand, der einen richtigen Diebstahl begeht.