Ich habe gerade ein bisschen geforscht, weil es mich selbst interessiert. Was ich finden konnte, ist das so oder so das Grundstück erschlossen werden muss, um die Meldeadresse hierher zu verlegen.

Zudem ist darauf hingewiesen worden, dass ggf. das Bauamt sich einmischt, auch wenn du effektiv nicht selbst baust.

Folgender link fand ich ganz interessant, betrifft zwar nicht Hessen, sondern Bayern, aber vllt sind ja auch für dich ein paar Denkanstöße enthalten: https://www.frag-einen-anwalt.de/Daueraufenthalt-im-Wohnmobil-auf-eigenem-Grundstueck-in-Bayern--f272495.html
Hier steht beispielsweise, dass unter Umständen ein fester platz für das Abbstellen des KFZ vorhanden sein muss, es also nicht einfach hin und her geschoben werden kann.

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Es gibt bestimmt ne tolle mathematsche Möglichkeit, dies zu löse, aber mangels Mathekenntnissen meinerseits würde ich die Aufgabe einfach wie folgt lösen:

60cm * 2 =120 => 1.Woche

180cm * 2 = 240=> 2. Woche

usw. -> bis man dann irgendwann bei 6,30 angelangt ist :D

das ist aber mit sicherheit ein zeitaufwendiger Lösungsweg :d

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"Der Rücktritt

Der Zeitpunkt der Vollendung eines Diebstahls ist nicht nur für die Höhe der Strafe relevant, sondern auch für die Frage, ob er überhaupt bestraft wird. Denn solange eine Tat noch im Versuchsstadium steckt, könnte der Täter strafbefreiend gemäß § 24 Abs. 1 StGB von der Verwirklichung der Tat zurücktreten. So verhält es sich zum Beispiel, wenn den Ladendieb vor der Kasse die Reue packt und er die Ware doch bezahlt (auf das Band legt) oder gar zurücklegt.

Wie aber festgestellt, ist bereits mit dem Einstecken der Ware in die Jacke der Diebstahl vollendet worden. Damit ist ein Rücktritt danach nicht mehr möglich. Das führt im Extremfall zu der Situation, dass ein Ladendieb, der eine Ware mit Zueignungsabsicht in seine Jacke steckt und anschließend doch noch an der Kasse das Produkt zahlt, sich wegen Diebstahls strafbar gemacht hat."

Quelle:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/aus-der-praxis-diebstahl-im-supermarkt_048756.html

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Bis Ostern wären nochmals mehr als 4 Monate. Das ist sehr unwahrscheinlich. Die Schulen so lange geschlossen zu halten, hätte zum ersten einen großen negativen Einfluss auf die Bildung der Schüler*innen (es sei denn eine funktionierende Homeschool kann geschaffen werden), zum anderen kämen Eltern in Probleme, wie sie die Betreuung gewährleisten können.

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zum tee hast du schon antworten bekommen daher:

cola enthält tatsächlich sehr viel Zucker. Sogar so viel Zucker, dass dem Körper übel wird wenn er ihn einfach so zu sich nehmen würde. Aus diesem Grund gibt es in Cola einen Zusatzstoff die eben diese Übelkeit verhindert, deshalb kann es helfen Cola zu trinken, wenn einem Schlecht ist. Allerdings eben vorsichtig, damit die Kohlensäure den Magen nicht in Wallungen bringt.

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Wenn du einen Vortrag in der Schule halten musst oder ein Test/Klausur geschrieben wird, dann ist es immer angebracht ein Attest vom Arzt zu holen, damit solche Vermutungen gar nicht erst aufkommen! Da reicht dann eine normale Entschuldigung der Eltern oft nicht aus.

Wenn du eine Krankschreibung hast und eingereicht hast, dann geht das Verhalten deiner Lehrkraft allerdings überhaupt nicht. Das ist dann vergeichbar mit Verleumdung, da solltest du mit der Vertrauenslehrkraft oder dem*der Schulleiter*in drüber sprechen.

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Die Polizei darfst du immer rufen. Ist halt nur wenn es was belangloses ist, darfst du dann auch für den Einsatz bezahlen...

Ein vermuteter Einbruch rechtfertigt meines Wissens nach einen Anruf bei der Polizei.

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Das ist nicht komisch. Außerdem ist es egal was die anderen dort denken! Du wurdest von deinem Partner darum gebeten, also hast du auch ein Recht dort zu sein.

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Sie wird dir vermutlich vorschlagen ein Gespräch zu führen, aber zwingen kann sie dich nicht dazu.

Wenn du also sagst, dass alles in Ordnung ist, wird sie dich möglicherweise die nächste Zeit etwas genauer im Auge behalten, aber mehr kann sie nicht machen.

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