Diebstahl Kündigung?

18 Antworten

Zum Einlesen: https://de.wikipedia.org/wiki/Fall_Emmely

Erst das BAG hat entschieden, dass die Kündigung in diesem Einzelfall nicht gerechtfertigt war. Es ging übrigens um zwei Pfandbons im Wert von 0,48 und 0,82 €. Das BAG führt aus:

Begeht der Arbeitnehmer bei oder im Zusammenhang mit seiner Arbeit rechtswidrige und vorsätzliche - ggf. strafbare - Handlungen unmittelbar gegen das Vermögen seines Arbeitgebers, verletzt er zugleich in schwerwiegender Weise seine schuldrechtliche Pflicht zur Rücksichtnahme  (§ 241 Abs. 2 BGB) und missbraucht das in ihn gesetzte Vertrauen. Ein solches Verhalten kann auch dann einen wichtigen Grund iSd. § 626 Abs. 1 BGB darstellen, wenn die rechtswidrige Handlung Sachen von nur geringem Wert betrifft oder zu einem nur geringfügigen, möglicherweise zu gar keinem Schaden geführt hat
( BAG Urteil vom 10.6.2010, 2 AZR 541/09)

Das BAG hat das vorgeworfene Verhalten als "wichtigen Grund" und damit grundsätzlich als Kündigungsgrund geeignet angesehen. Die Kündigung war hier vor allem deswegen nicht gerechtfertigt, weil die Arbeitnehmerin bereits 30 Jahre beanstandungsfrei bei dem Arbeitgeber tätig war.

Du merkst, in welche Richtung die Rechtslage tendiert?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Examinierter Jurist

Diebstahl in diesem Umfang und in dieser aktuellen Zeit ist ein signifikanter Vermögens­de­likt, der benötigt keine Abmahnung (BAG, 2 AZR 537/06)

Ja, absolut.

Diebstahl ist Diebstahl. Da erübrigt sich die depperte ‚ is das rechtens‘- Quäkerei Deines Erachtens? Und dann noch das Zeug derzeit.

Aber dann wegen Konsequenzen heulen.

Abmahnung sollte mindestens drin sein, sicherlich mehr.

Steht auch im Führungszeugnis. Glückwunsch!

Ja. Es ist rechtens.

Allgemeine Rechtsgrundsätze sind: Verübt ein Ar­beit­neh­mer ei­nen Dieb­stahl zu­las­ten des Ar­beit­ge­bers, ei­nes Be­triebs­an­gehöri­gen oder ei­nes Kun­den, ver­letzt er da­mit sei­ne ar­beits­ver­trag­li­chen Pflich­ten so er­heb­lich, dass der Ar­beit­ge­ber im All­ge­mei­nen ei­nen aus­rei­chen­den („wich­ti­gen“) Grund für eine außerordentliche, also fristlose Kündigung hat. (§626 BGB)

Ei­ne frist­lo­se Kündi­gung kommt auch dann in Be­tracht, wenn der Dieb­stahl zum ers­ten Mal be­gan­gen wird, und auch dann, wenn der Scha­den nur im Be­reich we­ni­ger Eu­ro liegt. Einzige Voraussetzung ist, der Arbeitgeber muss nach einer BAG Entscheidung aus 2010 eine Abwägung durchführen. Insbesondere die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, der Wert der gestohlenen Dinge und das bisherige Verhalten (Ausrutscher) muss berücksichtigt werden. (BAG Urteil zum "Fall Emmely").

Allerdings war die Mitarbeiterin seit 15 Jahren im Betrieb tätig, die Bons hatten einen Wert von 1,30€ und, es entstand eigentlich dem Betrieb überhaupt gar kein Schaden. Es waren ja Pfandbons, von Flaschen, die zurück gegeben wurden, aber nicht eingelöst wurden.

Auf dich trifft das nicht zu. Ich denke, die von dir entwendeten Artikel haben locker einen Wert von 20 oder mehr Euro. Von Bagatelldieb­stahl kann da keine Rede mehr sein. Daher, ja. Dir droht die fristlose Kündigung.

https://www.gansel-rechtsanwaelte.de/arbeitsrecht-arbeitnehmer/kuendigung-wegen-diebstahls-oder-betrug-was-experten-raten


RedPanther  14.04.2020, 10:38

Zumal Desinfektionsmittel zurzeit Mangelware sind, da entsteht ggf. ein größerer Schaden, als der normale Marktpreis.

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ozz667  14.04.2020, 11:24
@RedPanther

Genau. Und gleich noch ein paar Flaschen.

Daher hält kein Bagatelldieb­stahl und somit kann das mit einer fristlosen Kündigung geahndet werden.

Bagatelldieb­stahl wäre, wenn man sich ein paar Einmalhandschuhe für Malerarbeiten mit nach Hause nimmt.

Clever wäre es, wenn der FS mit dem Chef gesprochen hätte und gefragt hätte, ob er ein paar Flaschen abkaufen kann.

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