Diebstahl darf mein Chef das Geld behalten?

10 Antworten

Hi, darf er nicht. Aber er kann Dir stattdessen natürlich fristlos kündigen und Dich wegen Unterschlagung anzeigen.

Den Quatsch mit dem Keller lasse ich jetzt mal außen vor.

Mit den entsprechenden Belegen und dem Beweis, dass du diesen Schaden verursacht hast + Gerichtsurteil darf er das. Dann bist du aber herrlich vorbestraft und es wird dir schwer fallen wieder eine Stelle im Einzelhandel zu bekommen.

Aber ganz ehrlich: Du hast was verbockt! Also solltest du zumindest von dir aus schon anbieten den Schaden wieder gut zu machen!

Hey,

also "einfach so" Lohn einbehalten darf er nicht.
Ich nehme auch an, dass der Schaden nicht so hoch ist wie der Lohnausfall.

200 Stunden, das ist mehr als ein Monat - Du lässt dich nicht regelmäßig bezahlen?

Ich nehme mal an, dass dein Arbeitgeber die Differenz zum Schaden "behält" und dich aber auch nicht weiter rechtlich verfolgt.
Wenn Du dagegen vorgehst wird es vermutlich zur Anzeige kommen. Ob dann deine Schuld bewiesen werden kann?
Ob Du dann am Ende besser darstehst?
Alles fraglich.

Laß dich auf jeden Fall nächstes mal monatlich bezahlen.
Ach und bestiehl die Leute nicht mehr.
Wenn Du jemandem etwas ausgeben willst, kein Problem, dann leg den entsprechenden Betrag dafür in die Kasse. Du dachtest nicht wirklich, dass fehlendes Geld nicht auffallen würde?

Gruß

Also hier haben wir zwei unterschiedliche Sachen, die man nicht gegeneinander aufrechnen kann. Du hast natürlich Anspruch auf den Lohn für deine geleistete Arbeit. Dein Arbeitgeber hat aber auch Schadenersatzansprüche, die sich durch deine Beihilfe zum Diebstahl, evtl. sogar Unterschlagung, ergeben. Diese muss er aber unabhängig von deinen Ansprüchen gegen ihn geltend machen.

Ich würde sagen, dir könnte juristischer Beistand nicht schaden.

Nein. Aber er darf dich fristlos kündigen und anzeigen. Such dir aus, was besser für dich ist.