DHL : Käufer meint Sendung nicht erhaltenzu Haben obwohl es Zugestellt worden ist Laut Dhl FRAGE?

6 Antworten

In deiner Situation als Kleinunternehmer, wenn der Käufer behauptet, die Ware nicht erhalten zu haben, obwohl die Sendungsverfolgung von DHL die Zustellung bestätigt, gibt es einige Schritte, die du unternehmen kannst:

  1. Überprüfe den Sendungsverlauf: Zunächst solltest du den vollständigen Sendungsverlauf in der DHL Sendungsverfolgung überprüfen. Achte darauf, an wen das Paket ausgehändigt wurde (z.B. direkter Empfänger, ein Familienangehöriger, ein Nachbar oder eine sonstige Person) oder ob es woanders (z.B. in einem Briefkasten) hinterlegt wurde.
  2. Kommunikation mit dem Käufer: Bleib mit dem Käufer in Kontakt und bitte ihn gegebenenfalls um eine eidesstattliche Erklärung des Nichterhalts.
  3. DHL-Kundenservice kontaktieren: Wende dich an den Kundenservice von DHL, um eventuell einen Nachforschungsauftrag zu starten.
  4. Strafanzeige erwägen: Bei Verdacht auf Diebstahl kannst du eine Strafanzeige erstatten.
  5. Schadensersatzansprüche prüfen: Als Absender kannst du unter bestimmten Bedingungen Schadensersatz von DHL fordern, falls das Paket verloren gegangen oder beschädigt ist.
  6. Dokumentation sicherstellen: Halte alle relevanten Dokumente und Vereinbarungen mit dem Käufer zur Absicherung deiner Rechte bereit.

Es kann durchaus sein das der Käufer das Paket nicht erhalten hat.

manche Paketboten unterschreiben selbst. Gibt da schon einige gerichtliche Verfahren.

es kann auch sein das es woanders hin gebracht wurde und der Paketbote was falsches geschrieben hat.

es kann aber auch der Fall sein der Käufer will Ware und Geld,

was genau vorliegt wird sich zeigen

Reiche bei DHL eine entsprechende Verlustmeldung ein. In der Regel wird ein Wertnachweis eingefordert. Zudem wird in der Regel eine s. g. rechtswirksame Erklärung des Empfängers eingefordert, in der er den Nichterhalt mit seiner Unterschrift bestätigt. Nutze dazu das vom Transport-Dienstleister vorgesehen Formular. Anderes wird von denen regelmäßig als unzureichend abgelehnt.

Als Gewerbetreibender muss man auch damit rechnen, dass nach Gewicht entschädigt wird (rund 10 EUR pro KG)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Für Dich: Abliefernachweis mit Unterschrift des Empfängers bei DHL verlangen.

Dem Kunden vorab mitteilen, dass Du den Abliefernachweis angefordert hast, ihm den dann zusendesn, und dass Du Anzeige gegen Unbekannt erstattest, falls das nicht seine Unterschrift sein sollte.

Der Kunde wird zwischenzeitlich von eBay wohl schon sein Geld zurück bekommen. Dem Geld darfst Du dann nachlaufen.

SparsamesLeben  27.12.2023, 21:23

Bei DHL muss man seit Jahren nicht mehr Unterschreiben bei Paketen...

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Ifm001  28.12.2023, 01:28
@SparsamesLeben

Das war bzw. ist aber das Problem von DHL. Bei denen liegt die Nachweispflicht, dass das Paket ordnungsgemäss übergeben wurde.

Die haben allerdings Anfang des Jahres die "Logik" umgekehrt. Das Einholen der Unterschriften vom Empfänger ist ein zusätzlicher, kostenpflichtiger Service, den man als Versender hinzubuchen muss. (https://www.dhl.de/de/geschaeftskunden/paket/leistungen-und-services/services/service-loesungen/empfaengerunterschrift.html)

Ein sehr fragwürdiges Vorgehen. Da muss man abwarten, was Gerichte dazu sagen.

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tlan15 
Fragesteller
 27.12.2023, 21:29

Ja toll ,dann kann das doch jeder machen ,paket angekommen und sagen nichts erhalten. Habe ja den Nachweiss alles da ,warum soll ich dann noch dem Kunden Hinterher laufen ,wäre es ein Privatverkauf gewesen ,wäre es ja kein Problem.

Lg

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SparsamesLeben  27.12.2023, 21:45
@tlan15

Bei eBay wird Dir nichts passieren. eBay will einen Versand und Zustellnachweis, den kannst du mit der Sendungsnummer und aktuellen Status erbringen.

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Der Käufer soll Dir eidesstattlich mit Unterschrift mitteilen, das Er die Ware nicht erhalten hat.

Danach Kontakt mit DHL aufnehmen und Strafanzeige gegen Unbekannt erstatten.

ElegantEagle  27.12.2023, 23:16

Naja, wenn man selber der Absender ist, dann hat man ja in der Regel alle Daten des Käufers, darunter den Namen und die Adresse.
Zumindest hat man definitiv die Adresse, an die das Paket gesendet wird.

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Ifm001  28.12.2023, 01:44

"Eidesstattlich" auf gar keinen Fall. Sowas ist (in Deutschland) Behörden und Gerichten vorbehalten. Wenn ein Unternehmen sowas einfordert, besteht die Gefahr, dass die Erklärung von Gerichten als nichtig angesehen werden.

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